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ballparkprice

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  1. Ich hatte einen Kollegen hinter mir (mit mehr Abstand) der diese Situation mit beobachtet hat. Deshalb die Frage ob die Videoaufzeichnung kontinuierlich läuft (oder nur für den Moment des "Verstoßes") und auch auf längere Zeit gespeichert wird. Danke Gruß ballparkprice
  2. Hallo, Ich bin auf der A33 von Bielefeld nach Paderborn (Höhe Hövelhof) bei einer Abstandsmessung geblitzt worden. Ich hatte seit der Auffahrt auf die Autobahn ein Fahrzeug vor mir, zu dem ich auch einen entsprechenden Abstand einhielt. Auf der gesamten Strecke ergab sich keine Gelegenheit zum Überholen. Als endlich eine große Lücke auf der rechten Seite abzusehen war, setzte das vor mir befindliche Fahrzeug noch vor erreichen der Lücke den Blinker, um mir anzuzeigen, dass er diese Lücke nutzen und mir die Gelegenheit zum überholen geben wird. In diesem Moment habe ich entsprechend beschleu
  3. Nein ich weiß tatsächlich nicht, wer zur besagten Zeit das Fahrzeug geführt hat! Und das Auto ist unbeschädigt also keine Oma umgefahren, auch sonstige Unfälle sind ausgeschlossen. Ich habe um ein Lichtbild bzw. Personenbeschreibung gebeten. Beides liegt der Polizei nicht vor. Es ist nur bekannt, dass der Fahrer männlich ist. Was auch immer war, es passierte auf der Autobahn, wo keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden sind . Soweit die Tatsachen. Ich habe daraufhin eine Liste aller Personen, die zu dieser Zeit gefahren sein könnten, zu Verfügung gestellt. Habe noch keine Antwort
  4. Wow, wieder was dazugelernt . War nicht böse gemeint. Ich dachte halt, da die Positionsbestimmung mit GPS nicht so furchtbar genau ist, kann die Geschwindigkeitsermittlung auch nur abweichen. Man sollte halt das Denken doch den "Pferdestehlern" überlassen !
  5. Hab mal ne Frage: Was passiert, wenn die Antwortfrist für Zeugenanhörungsbögen (7 Tagen nach Eingang) überschreitet (um 5-6Tage) ?
  6. Musst mal beim Eichamt nachfragen . Oder eine Autovermietung, die müssen nämlich meines Wissens nach geeichte Tachos oder zumindest Km Zähler haben.
  7. Ich glaube die Anzeigen von GPS gefürten Geräten kann nicht sonderlich genau sein, da die Positionsermittlung teilweise schon 5-10m von der reellen Position abweichen kann. Auf lane Distanz fällt das dann warscheinlich weniger auf, auf kurze Distanz kann das dann schon etwas ausmachen. Musst mal rechnen . Die Genauigkeit deines Tachos kannst Du aber auch anders ermitteln, denn darum geht es Dir ja warscheinlich. Such Dir eine gerade Strecke von 1 Km Länge, ( möglichst Nachts, damit Du niemanden behinders mit dem 60 Gezuckel) auf der Autobahn stehen in der Mitte die kleinen blauen Schild
  8. Klopf Klopf Klopf... Jemand zu Hause? Was passiert, wenn die Antwortfrist für den Zeugenanhörungsbogen (7 Tagen nach Eingang) überschritten wird (um 5-6Tage)?
  9. Hallo noch einmal, was passiert, wenn die Antwortfrist für den Anhörungsbogen (7 Tagen nach Eingang) überschritten wird (um 5-6Tage)?
  10. Vielen Dank an ALLE!!! Wer trotzdem noch weitere Tips hat, bitte schreiben! Gruß ballparkprice
  11. Da auch die in Frage kommenden Personen keine Ahnung haben, sollte ich wohl die "Zeugenbefragung" ohne Angabe des Fahrers/in zurücksenden? Oder soll ich anrufen und um ein Lichtbild zur Identifizierung bitten oder kann man das einfach auf die Zeugenbefragung mit drauf schreiben?
  12. Wenn diese Anhörung durch die Anzeige eines anderen Verkersteilnehmers kommt (was ich definitiv nicht weiß) und ich den Fahrer nicht nenne/nennen kann, kann es zu einer "Gegenüberstellung" oder so was kommen?
  13. Und wenn der Vorfall erst zwei Wochen her ist?
  14. Ich kann nicht mehr nachvollziehen, wer zu diesem Zeitpunkt der Fahrer bzw. die Fahrerin gewesen ist . Sollte ich erst einmal fragen, was vorgefallen sein soll? Muß die Polizei mir Auskunft geben ? Kann es sein, dass der Fahrer/in von einer Zivilstreife beobachtet wurde und diese den Fahrer/in verloren haben ? Kann es sein, dass irgendein Verkehrsteilnehmer den Fahrer/in angezeigt hat ? Dieser Anhörungsbogen ist anders als die, die ich bisher gesehen habe . Es gibt auch keine Möglichkeit anzugeben, dass man nicht mehr weiß, wer gefahren ist. Was nu?
  15. Hallo, folgenden Wortlaut enthält ein Anhörungsbogen der Autobahnpolizeiinspektion Nord - Verkehrskommissariat - : *********** Sehr geehrter Fahrzeughalter, im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wegen eines Verkehrsverstoßes sollen Sie als Zeuge angehört werden. Mit Hilfe Ihrer Angaben möchte ich feststellen, wer mit dem unten genannten Fahrzeug zur Tatzeit gefahren ist, um gegn diese Person weitere Ermittlungen führen zu können. ..bitte Seite 2 ausfüllen und mir innerhalb von 7 Tagen...zurücksenden. Seite 2: - Personalien Fahrzeughalter, - Belehrung zur Aussagenverweigerung, - Perso
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