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Leuchtkraft

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  1. Und daran scheitert es meist, weil zum Erweb dort auch für längere Zeit der Hauptwohnsitz sein muss. Da geht wohl auch schon ein (natuerlich nicht legaler) weg dran vorbei, wie der SPIEGEL ONLINE in einem soeben neu veroeffentlichten Artikel schreibt: -------------------------------------- "Wohnsitznachweis im Preis inbegriffen", lauten die Versprechen. Denn das ist der größte Haken am fremden Führerschein: Der Prüfling muss darlegen, dass er mindestens 185 Tage in dem Land gewohnt hat, in dem der Führerschein ausgestellt wird. Gefälschte Nachweise sind keine Seltenheit, wissen die Autoclub
  2. SPIEGEL ONLINE meldet: -------------------------------------- SPEKTAKULÄRES URTEIL Verkehrssünder dürfen im Ausland neuen Führerschein machen Wem der Führerschein entzogen wurde, der kann sich bald per Trick eine neue Fahrberechtigung besorgen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben dürfen. -------------------------------------- gesamter Text: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,418516,00.html
  3. Der SPIEGEL Online schreibt: "An zehn Autos zog ein Schleswig-Holsteiner trotz Überholverbots vorbei, als er mit 153 km/h durch eine Baustelle raste. Erlaubt waren 40 km/h. Sein Pech: Direkt hinter ihm fuhr ein Videowagen der Polizei. Der 28 Jahre alte Raser kassierte die im Bußgeldkatalog vorgesehene Höchststrafe: 375 Euro, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg, teilte die Polizei in Heide mit. Dazu komme noch das verbotswidrige Überholen, wofür je 40 Euro und ein Punkt vorgesehen sind. [...] Nachdem der Mann gestoppt worden war, gab er an, er sei etwas spät dran und müsse s
  4. Moin! Ich waerme mal ein altes Thema wieder auf, denn ganz klar sehe ich noch nicht in folgender Situation: Zwei Spuren geradeaus, zwei Spuren fuer Linksabbieger, dort Rueckstau fuer ca. 3-5 Ampelphasen (Berufsverkehr). Man kann auch rechts abbiegen (braucht ca. 1 Ampelphase), dort (legal!) wenden, wieder an der Kreuzung ankommen, und (wiederum mit Ampel, aber da ist man meist der einzige) geradeausfahren, also in die Strasse fahren, in die man als aus urspruenglicher Fahrtrichtung kommender Linksabbieger kaeme. Man befaehrt also durchaus wieder den "geschuetzten Kreuzungsbereicht", all
  5. Kannst du mir bitte erklaeren, inwiefern Dein Allradantrieb Dir beim Bremsen mit Sommerreifen auf Schnee und Eis hilft?
  6. Das ist klar. Deshalb hab ich ja auch widerspruchslos gezahlt. Meine Frage war: Waere die Verjaehrung erneut unterbrochen worden, wenn ich den AB mit "ich war's nicht, weiss auch nicht mehr, wer's war" zurueckgeschickt haette? Die versendung des Bussgelds exakt nach Verjaehrung gegen andrere interpretiere ich so, dass sie abgewartet haben, ob ich noch jemand anderes benenne. Nachdem gegen alle anderen verjaehrt war, haben sie dann gegen mich Bussgeld erlassen (was ja auch korrekt war. Ich seh's ja alles ein )
  7. Wieso das denn nicht? Der Anwalt ist doch bloss mein Vertreter, oder?
  8. Tja, leider hat das so nicht hingehauen. Nochmal im Detail: Verstoss am 19.9., Mietwagen auf meinen Namen schon am 7.10. kam der Anhoerungsbogen zu mir, mit gutem Foto. Die Waren also echt fix. Keine 3 Wochen, und sie mussten ja erst den Halter anschreiben. Ich habe nicht reagiert, und bekam den Bussgeldbescheid mit Datum 20.12. zugestellt. Ich hab auch schon bezahlt, ist ja alles so weit korrekt. Was mich ein wenig stutzig macht, ist die Versendung des Bussgelds am 1. Werktag nach Ablauf der Verjaehrung gegen andere Fahrer. Das sieht ja stark danach aus, dass sie genau diese abgewartet habe
  9. Danke! Dann harre ich mal der Dinge, die da kommen moegen :-)
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