Nabend Leute, danke für eure Antworten. Ich war im Urlaub und konnte mich erst jetzt melden - entschuldigung. Ich habe einen Einstellungsbescheid bekommen. Dort steht drin: Nach Überprüfung Ihrer Begründung nehme ich den Bußgeldbescheid gemäß §69 OWiG zurück. Das OwI-Verfahren ist gemäß §46 (1) OwIG i.v.m §170 (2) STPO eingestellt, da diejenige Person, die die OWI begangen hat nicht ermittelt werden konnte. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist jedoch hiervon unterrichtet worden. Was bedeutet das jetzt für mich? Ich steige durch die § nicht durch. Viele Grüße Sandra