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SandraFunke

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  1. Nabend Leute, danke für eure Antworten. Ich war im Urlaub und konnte mich erst jetzt melden - entschuldigung. Ich habe einen Einstellungsbescheid bekommen. Dort steht drin: Nach Überprüfung Ihrer Begründung nehme ich den Bußgeldbescheid gemäß §69 OWiG zurück. Das OwI-Verfahren ist gemäß §46 (1) OwIG i.v.m §170 (2) STPO eingestellt, da diejenige Person, die die OWI begangen hat nicht ermittelt werden konnte. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist jedoch hiervon unterrichtet worden. Was bedeutet das jetzt für mich? Ich steige durch die § nicht durch. Viele Grüße Sandra
  2. Liebe Community, ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall. Ich habe Post des Landkreises bekommen, dass ich aufgrund eines Abstandsverstosses geblitzt worden bin. Zu dieser Zeit habe ich mein Auto allerdings an einem Bekannten verlieren. Seine Freundin ist an diesem Tag gefahren. Man sieht sie auch auf dem Foto. Am circa 10. Dezember habe ich Einspruch eingelegt und der Behörde die Daten der Freundin mitgeteilt. Sie hat bis heute keine Post erhalten. Trete ich jetzt an die Behörde ran und frage was los ist oder warten wir einfach? Ich habe bereits 7 Punkte und deswegen ist es natürl
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