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cyrano

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  1. Muss die dann mit dem entsprechenden Schild ausgewiesen sein (Blau?), dürfen Taxen und Reisebusse ohne Zusatzangaben dort auch fahren ???
  2. Da gab's mal nen TV Beitrag wo einer mit einem Schild vor Blitzern gewarnt hat. Und da stand drauf *klitzeklein* Ich find, *riesengroß* Radarfallen, *klitzeklein* gut. Der wurde irgendwie, von wegen freie Meinungsäußerung und kein Eingriff in den Straßenverkehr nicht behelligt und verjagt. Kann das sein ??
  3. Du glaubst gar nicht, wie "pflichtbewußt" und daher schnell uns die Bürger mitteilen, wenn irgend jemand eine "Veränderung" (Müllsack/Schild "Achtung Radarfalle" u.a.) vornimmt. Oftmals sogar mit Fz.-Typ, Kennzeichen, Personenbeschreibung. P.S.: wenn irgendetwas tatsächlich das Schild verdecken oder unkenntlich machen sollte, so kannst Du sicher sein, daß sich - idR sehr schnell - mind. EIN gemessener VT finden wird, der sich empört beklagt, daß das Schild aus den oder den Gründen nicht zu sehen gewesen sei. Was kostet eigentlich "Müllsack-über-Starenkasten" also im Sinne von: "Geht-nicht
  4. Wenn ich mich nicht sehr täusche dürfen "zuviel" Beträge bis 5€ kommentarlos einbehalten werden. Alles andere ist als "freundliches zuvorkommen" der Behörde zu werten.
  5. Gibt's eigentlich Neues vom "Rolf" ??
  6. War eigentlich ernshaft gemeint
  7. Kleiner Viadukt und davor zuviele Reflexionen (unzulässig mit Radar). Aber mit Klettergeraffel und Abseilachter wär's machbar PS: Dabei drängt sich sofort die Frage auf ob der einen "festen" Stand haben muss bei der Lasermessung. Bzw. gibt es Fehlmessungen wenn der Messende sich bewegt ? Wenn ja ab welcher Geschwindigkeit oder Stecke ???
  8. Da unter "Suche" nix zu finden hätte ich gerne ein paar Meinungen. Das Urteil dürfte einigen / allen bekannt sein. Nun Frage ich mich in wie weit ein Verhalten auf der BAB wie z.b. Hupe, Lichthupe, zügig Heranfahren (nehmen wir mal an im Rahmen des Zulässigen) dazu führen könnte dass der Fahrer dafür verknackt wird wenn der Kontrahent "erschrickt" und bei ca. 160 km/h mit seinem alten Kleinwagen ohne ABS und ESP das Steuer verreißt und in die Leitplanke oder Bäume donnert. Als Autofahrer mit 160 km/h im Kleinwagen (= Gaspedal->Bodenblech) muss doch klar sein was im Grenzbereich für Gefahr
  9. Stimmt. Insbesondere dann, wenn es um die Aufstellung von Tempo-Beschränkungen geht. Ach was, nie und nimmer. Ich beobachte diese Treiben auch schon seit Jahrzehnten. Keiner, aber auch gar keiner konnte je einen Grund nennen warum jetzt Tempolimit. Unfallstatistik? Fehlanzeige? Einfach nur ärgerlich, zumal die Straßen für andere Geschwindigkeiten gebaut wurden und man aufgrund der Breite und der Kurvenradien zum schneller Fahren animiert wird. Zu allem Überfluß haben sie am Ausgang einer Unterführung ohne Kreuzung, Fußweg, Ampel, Einmündung, Staugefahr, (hab ich was vergessen?) einen überflü
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