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Ute

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  1. Hallo Pferdestehler, gute Tips habe ich leider nicht für Dich (hatte ja in meinem Beitrag "Zuparken der Einfahrt" selbst darum gebeten) - aber Du hast zumindest mein vollstest Verständnis! Es ist mehr als ärgerlich, immer vom guten Willen der "Zuparker" abhängig zu sein, wenn man aus seiner eigenen Einfahrt ´raus oder rein will ... Ich bin übrigens bei der letzten Konfrontation mit meinen Nachbarn, die mal wieder halb in unserer Einfahrt standen, ziemlich sauer (und laut ) geworden (hatte ich eigentlich gar nicht vor); hat zu meiner Überraschung aber super gefruchtet: DIE EINFAHRT IST FR
  2. Selbst Frankfurt/Main scheint dann "anderes Land" zu sein Gut, derzeit bin ich im Erziehungsurlaub (soll heissen, war schon länger nicht mehr in der Firma), aber vorher hatten wir regelmässig handgeschriebene Zettelchen unter´m Scheibenwischer, wenn wir falsch geparkt haben. Grüsse, Ute
  3. @Cheffe: stimmt, genaus so ist es. Wobei es - bis auf die Situation mit dem Nachbarn - noch nie der Fall war, dass sich jemand vor unser (oder des Nachbarn) Tor gestellt hat. Es sind dann halt immer nur 3 der 5 Parkplätze belegt. Foto mache ich gerne; bin allerdings bis nach dem WE jetzt erstmal nicht zu Hause, so dass es nächste Woche wird. Sonnige Grüsse Ute
  4. @all: Bin ja chronisch neugierig: Anlieger = Anwohner, oder nicht?!? Ein "Anliegen" hätte ja dann jeder, der irgendwo in einer Strasse park ... Herzliche Morgengrüsse Ute, deren Einfahrt gestern und heute frei war
  5. So, habe nun den (überfälligen) Anruf beim Ordnungsamt getätigt ... Fazit: Falls es ein "Dauerparker" wäre, könne man gerne jemand vorbeischicken. Ansonsten kann (bzw. "darf") man (= Privatperson) sich leider selbst nicht helfen (weder pinseln, noch Blumenkübel aufstellen). Ansonsten: Fotos machen (Datum, Uhrzeit, Parkdauer) und Anzeige erstatten. Auf meine Frage, wieso überhaupt vor Einfahrten Parkplätze eingezeichnet seien, meinte die nette Dame nur, dass das im anfänglichen Stadium des Parkplätze-Einzeichnens innerhalb unserer Stadt ein paar Fehler unterlaufen wären - naja, kann j
  6. @jimmy: Ich bin durchaus bemüht, mich selbst um meine Sachen zu kümmern, so dass sich "die Politik nicht um jeden Sch*** kümmern muss" - sonst hätte ich diese Frage hier nicht gestellt. Es kann aber doch nicht wirklich sinnvoll sein, eine Ordnungswidrigkeit (Zuparken der Einfahrt) mit einer Ordnungswidrigkeit zu vergelten *kopfkratz*. Das Problem ist ja, dass die Nachbarn sich im Recht fühlen ... sie meinen, sie dürften da parken. Deshalb war meine Frage, ob § 12 Abs. 3 Nr. 3 hier gilt (obwohl Parkplätze eingezeichnet sind). @all: Danke schonmal für die Tipps. Grüsse Ute
  7. Hallo jimmy, nette Idee ... Ich mag vermutlich etwas begriffsstutzig erscheinen, aber ich dachte immer, eingezeichente Parkplätze seinen "öffentlicher Verkehrsraum" (wie auch immer die genaue Bezeichnung lautet) und müsse freigehalten werden. Doch - wahrscheinlich dann der Nachbar vor lauter Ärger! Wenn also noch jemandem etwas einfällt - bin dankbar! Grüsse Ute
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