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Grummel

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  1. mal noch etwas zum Thema: bei einem Unfall mit mehreren Personen Vordermann bremst der 2te kommt so eben noch zum stehen (Blatt Papier) der 3te nimmt den 2ten auf das Korn Nummer 3 zahlt ein Bußgeld direkt vor Ort jetzt kommt Nummer 3 mit einem Zeugen aus der Sonne der gesehen haben will das Nummer 2 bevor er durch Nummer 3 durch die Gegend geschoben wurde Nummer 1 touchiert hat wie ist das rechtlich zu bewerten? der 3te hat bereits bezahlt - ist damit das Verfahren erledigt? und wie regeln das die Versicherungen?
  2. bei meiner Aufnahme konnte man die Personen recht deutlich erkennen... da war nix verdeckt!
  3. in sonem Fall kann man über ein Grillen durchaus verhandeln... aber, jetzt mal ohne Mist... wenn noch nicht einmal der Fahrer sich auf dem Bild erkennen kann, wie soll es dann die Behörde? angenommen man gibt an, man ist nicht der Fahrer gewesen - was passiert denne
  4. Michael, "die entsprechenden Schritte (also z.B. weitere Ermittlungshandlungen) durchführen" d.h. der eingetragene Halter bekommt Besuch, oder wie darf man die Aussage deuten? wenn das Bild, so wie ich es verstanden habe... keinen direkten Schluß auf einen Fahrer zulässt wie kann dann in dieser Sache weiter ermittelt werden? "Nicht falsch verstehen, aber wenn ich jetzt als Halter einen AB/BuGeBe erhalten würde und wäre zum fraglichen Zeitpunkt nicht gefahren, würde ich doch alles tun, daß ich als Halter von dem Vorwurf runterkomme. Oder?!" das ist richtig, nur wie willst Du das der Beh
  5. na das würde mich jetzt auch mal interessieren... @ Michael, was würde passieren, wenn er sich z.B. wie folgt äußert es ist mir nicht möglich, aufgrund der vorliegenden Aufnahme eine Aussage zum Fahrer zu treffen* aufgrund der vorliegenden Aufnahme nehme ich an, daß xyy der Fahrer war* *was auch immer nun vorliegen mag
  6. automatisch übersandt werden... wenn kein Bild mitgeliefert wurde und der "Täter" fordert jenes welches an - muß man dafür bezahlen u. wenn, wie teuer wäre das wie sieht es aus wenn man den Bearbeiter anschreibt.. das man aufgrund des fehlenden Bildes keine Aussage zum Sachverhalt treffen kann - wäre das dann kostenlos Fragen über Fragen..
  7. nur mal so als Denkanstoß... vor längerem hat bei uns hat ein alkoholisierter Autofahrer, mit einem nicht zugelassenen Kfz (ohne TÜV) ohne gültigen Führerschein (der war schon etwas länger bei den Herren in grün, wegen Alk.) versucht mit Highspeed ein anderes Fahrzeug zu überholen... mit dem Ergebnis: mehrere Fahrzeuge sind Schrott, er wurde leicht verletzt, eine Frau (Gegenverkehr) ist am Unfallort verstorben und Ihre Kinder wachsen jetzt ohne Mutter auf passt jetzt nicht unbedingt 100% zu diesem Thread - aber so viel zum Thema Alkohol
  8. würde ich jetzt nicht unbedingt unterschreiben ich dachte bislang immer es würde lediglich das "schlimmste" Vergehen verfolgt...
  9. das war eine erstgemeinte Frage... ist es finanziell vertretbar... wenn der erstangeschriebene nicht der "Täter" ist bei einem eher geringen Betrag die "Verfolgung" fortzusetzen
  10. dann wundert mich aber das man mir das "Verwarngeldangebot" zugeschickt hat
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