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Scili

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  1. Ruhig Blut... die "Überschreitungen" sind doch eher als Peanuts zu werten. 10 drüber Innerorts ca. 15 €?? Auch wenns 2 Mal innerhalb kurzer Zeit war. Stress Dich nicht so...
  2. Ahaaa: bei Frag einen Anwalt.de gabs die Frage schon. Es gilt selbst für den Schweizer Deutsches Recht, d.H. er hätte auch Punkte/Fahrverbot, da für Ihn auf Deutschem Boden auch Deutsches Recht gilt. Nun, da bleibt dann nur noch mein RA und Nachbarn mit einem gelassenen Verhältnis zu Schnittlauch. Da ich keine Links in meinen Post kopieren kann, einfach "Schweizer in Deutschland geglitzt" googlen...
  3. Dann eben Plan B: Könnte auch sein Bruder sein. Der wohnt seit Feb in der Schweiz. Bis er Post bekommen hat, dürften 3 Monate rum sein. Da die Nachbarn tatsächlich nicht wissen, wo der aktuelle Wohnort von ihm ist, müssen die Behörden das erst mal herausfinden. Weiss jemand, ob ein "Schweizer" nur Bußgeld bezahlen muss oder ob dem Schweizer auch Punkte / Fahrverbot drohen wenn dieser in DE 41 km/h drüber war? EDIT: Warte gespannt auf einen Rückruf von nem spezialisierten und rennomierten RA. Ein Bekannter, der über äußerst reichhaltige Mittel und einen stolzen Fuhrpark besitzt, hat mir
  4. Achhhh... die sagen einfach, dass sie nicht sicher sind, wer das sein könnte bzw. verweigern eine Auskunft und gut ist.
  5. Ich werde berichten, was der weitere Verlauf dieses lästigen Verfahrens mit sich bringen wird.
  6. Hmm... okay. Danke für die Quelle... Ich habs durchgelesen und habe da wohl nur die Möglichkeit erst einmal die Aussage zu verweigern und abzuwarten. Die Nachbarn werden informiert sein und ich konsultieren einen RA, der mir empfohlen wurde. Der wird hoffentlich einen Schlachtplan haben, was der beste Weg sein wird. Ich werde mich melden und schreiben, was daraus geworden ist. 1000 Dank für die Hilfe. Auch wenn ich immer noch in totaler Ungewissheit lebe... Evtl. ist ja das Augenblicksversagen eine gute Möglichkeit, nur 1 Monat gefahren zu werden. (neues, VIEL schnelleres Auto al
  7. Danke schon mal für die Begrüßung und Dein Posting, QTreiberin Wenn ich verweigere und die Polizisten in der Nachbarschaft fragen bin ich zu 99% nicht an meiner Meldeadresse ("wohne" zur Zeit bei meiner Freundin) und habe guten Kontakt zu meinen Nachbarn. Es muss nicht zwingend eine eindeutige Identifizierung durch Nachbarschaftshilfe zustande kommen. Der neue Verstoß ist innerhalb 1 Jahres nach Rechtskraft des vorherigen Verstoßes: ca. 20.04.2013 (01.05.13 den Lappen abgegeben) Ich hatte damals verweigert, wurde vor Gericht geladen und habe dann 2 Tage vor dem Gerichtstermin meinen Einsp
  8. Hallo zusammen, ein Vergehen, welches um den 20.04.2013 rechtrkräftig wurde (1 Monat Fahrverbot, da 2 Mal innerhalb 1 Jahres erst 26 km/h, und dann 27 km/h drüber ausserhalb geschlossener Ortschaften geahndet wurde.) Nun ging ein Anhörungsbogen ein, der mir zur Last legt, dass am 08.04.14 41 km/h drüber auf ner Autobahn festgestellt wurde. Hinzu kommt jetzt noch die Umstellung des Punktesystems am 01.05. Das aktuelle Schreiben wurde am 15.05. erstellt. Eingegangen ist es am 20.05. bei mir. Was könnt Ihr mir empfehlen? Mein erster Gedanke: Das Foto ist so, dass es auch mein Bruder g
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