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Krujtzschoff

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Everything posted by Krujtzschoff

  1. Nett, dass ihr euch nachträglich noch so einen Kopf macht. Also wenn es um ausgleichende Gerechtigkeit geht, steht es immer noch besser als 1:1. ;-) Allerdings kämpfe ich selten selber für mich als für Andere. Gerade solche Aussagen vom Richter, dass wir eigentlich jeden Bußgeldbescheid an dieser Ampel einstellen müssten, ist eine klassisches Zeichen, dass was hier nicht stimmen kann. Ich habe im Einspruch des Bussgeldbescheides, Einspruch ohne Begründung eingelegt weil ich nicht wusste das es sich um ein Heckfoto handelt und mein Kumpel noch nicht aus der Verjährung raus war. In unserem Bun
  2. @sharknbake Ja, das was du da liest ist auch meine freie Darstellung, seiner Worte. Aber als ich nur Heckfoto gehört habe, war das der einzige Punkt wo ich mich geärgert habe, dass ich selber das nicht kontrolliert habe. Selbst wenn die Punkte kommen, sind es 2 Jahre Verjährung, oder? Ansonsten ist es wie Sobbel schreibt, mal gewinnt man, mal verliert man. :-D Schlimmer fand ich eine Verhandlung, die ich mitbekommen habe, da ging es um ein angefahrendes Kind. Die Situtation möchte ich nicht erleben!!! Dagegen ist "mein" Ding Kinderkram. Vielen Dank euch allen und ein frohes Fest!
  3. Mag sein aber bitte, wie hättest du es anders gemacht wenn du die Information "Heckfoto" so wie ich, nicht gehabt hättest? Will aus eventuell Fehlern lernen. Sehe eigentlich als Fehler, meinem Kumpel vertraut zu haben, dass es Front- und Heckfoto geben muss! Würde auch meine Empfindung sein. Aber alle Fakten spielten überhaupt keine Rolle.
  4. @autobahnschleicher Ja, ich war ohne Anwalt da. Da mein "Alibi" von über 40 Mitmenschen bezeugt werden kann, bin ich entspannt zum Termin gegangen. Entspannt bin ich eigentlich immer noch. Wundere mich nur über die Willkür. Das Urteil waren 90€ Bußgeld + Verfahrenskosten. Von Punkten hat er nichts gesagt. Auch war sein Hinweis, beim nächsten Mal ein Beweisfoto anzufordern, da es nur ein Heckblitzer ist und alle Verfahren eingestellt werden würden. Sie hätten das Verfahren somit eigestellet wenn der Halter/Fahrer, dass Foto angefragt hätte. Hatte extra gefragt ob von vorne und hinter oder n
  5. @tomcraft Ich freue mich, dass dein Mitleid aber wenigstens zu einem Beitrag gereicht hat. Die Kosten des Verfahrens + Bussgeld muss ich nicht bezahlen, dass macht der wahre Verursacher. Brauchst dich also nicht bemühen.
  6. Hallo Forum, ich komme gerade von meinem Vorladungstermin zurück und verstehe die Welt nicht mehr. Ein Freund von mir hat einen Rotlichverstoss begangen. Er ist an mich herangetreten. Ich habe seinen Anhörungsbogen beantwortet(in dem ich ein eigenes Schreiben aufgesetzt hatte) und mich als Täter ausgegeben. Darauf erhielt ich einen Anhörungsbogen den ich nicht beantwortet habe. Gegen den Bussgeldbescheid habe ich fristgerecht Einspruch ohne Begründung eingelegt. Heute in der Verhandlung wurde das Urteil gegen mich ausgesprochen, obwohl ich nachweislich das Fahrzeug an dem Tag nicht geführt
  7. Guten Morgen Gast225, Könntest du es eventuell für mich noch ein wenig mehr ausführen? Ich denke, dass dieses Schreiben von der Behörde, in der Akte zu finden ist.
  8. Hallo ihr Beiden, danke für eure Antworten. Da werde ich mit ihm dahin fahren. Ich verstehe aber nicht, an welcher Stelle ich was falsch gemacht habe. Ersatzfahrer genannt, der hat es zugegeben. Gegen den Bussgeldbescheideinspruch eingelegt, dann kam ein Schreiben, dass der Einspruch anerkannt wird und danach kam sofort das Schreiben vom Gericht, mit dem vorladungstermin. Wo hätte ich da das Verfahren vor dem Gericht verhindern können? Früher war alles einfacher! Da durfte ich den Einspruch noch einmal begründen bevor es einen Verhandlungstermin gab. Darauf wurden die Verfahren eingestellt
  9. @GM Du hast recht! Der Richter hält an der Verhandlung fest. Gibt es eine Möglichkeit, die Verhandlung nun noch zu verhindern? Es geht einfach darum, den Ersatzfahrer, den Aufwand zu ersparen. Sollte es keine Möglichkeit geben, wäre es sinnvoll, dass ich als Fahrer zum Termin mit erscheine? Nur für den Fall, das trotz nicht vorhandener Brille, anderes Gesicht und andere Haarfarbe, der Richter darauf besteht, den Fahrer vor sich sitzen zu haben? Mir könnte ja nichts passieren, aufgrund der Verjährung. Dankeschön.
  10. Hallo, werden wir sehen. Bisher kam immer die Anfrage ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll. Ansonsten wird der Ersatzfahrer mitteilen, dass er die Aussage verweigert wird. Mit einem Hinweis auf die Verfahrenskosten, stehe ich der Sache positiv gegenüber.
  11. Ok, Dankeschön. Ich dachte immer, dass auch ermittelt werden kann ohne das ich davon in Kenntnis gesetzt wurde. Anhörungsbogen wurde nicht versendet nur das erste Schreiben, dass mein Fahrzeug gemessen wurde und der Fahrer zu nennen ist. Dann mache ich das Schreiben gleich fertig. Grüße
  12. UPDATE Um einmal den aktuellen Stand mitzuteilen. Der Einspruch wurde rechtzeitig eingelegt. Nun kam das Schreiben, mit dem Vorladungsdatum. Was ist nun die bessere Tatik? Schriftlich mitteilen, das die Aussage verweigert wird(Hinweis: Entbehrung der Anwesenheitspflicht laut Rechtsbelehrung auf der Rückseite). Oder mitteilen, dass der Ersatzfahrer es nicht gewesen sein kann. Beim letzteren besteht das Risiko, sie könnten noch innerhalb der 6 Monatsfrist(27.05.2012), gegen mich das Verfahren eröffnen. Falls sie bereits am Anfang gegen mich ermittelt haben sollten. Dankeschön und Grüße
  13. Danke ich weiß das, ich habe mir nur angewöhnt, den Leuten von der Behörde nette Geschichten bei der Fahrernennungen oder dem Einspruch ohne Begründung mit einzubauen. Bei ersteren erhoffe ich mir den "Muttifaktor" getreut dem Motto: "ist der Naiv, da brauche ich doch nicht ein Fotoabgleich machen!" Ob es hilft weiß ich nicht aber mein Erfolgsquote ist bisher nicht so schlecht.
  14. Wenn dem so ist, sieht es doch noch perfekter aus! Sollte man den Joker "Wiedereinsetzung" ziehen oder ist die Gefahr der Ablehnung groß? Ich habe leider keinen vergleichbaren Thread mit dem Stichwort Urlaub Verlängerung gefunden. Edit: Ok, hat sich überschnitten! Dann mache ich den Einspruch fertig und er schickt ihn einfach ab. Kann noch einen Hinweis auf den Urlaub geben, warum es so lange gedauert hat. Dankeschön!
  15. Wir haben uns aber auch gesucht und gefunden, oder? Die Regel, die ich im Kopf habe ist, 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit!
  16. Habe ja gesagt, habe es gelesen im Archiv und werde bezahlen! Ärgerlich aber nicht zu ändern, beim nächsten Mal wird alles besser! Im Alter lassen die Erinnerungen an die Vorgehensweisen nach, mache ich zum Glück nicht alle Tage!
  17. Hallo, ich habe aktuell einen Bußgeldverfahren laufen. Mein Ersatzfahrer wurde offiziell "anerkannt". Das Bußgeldschreiben kam am 04.02.2012. Er befindet bis zum 16.02.2012 im nicht europäischen Ausland. Ich habe nun schonmal Infos zum Thema "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" herausgesucht. Dort steht sinngemäß drin, dass wenn der Urlaub länger andauert, der Ersatzfahrer sich um die Nachsendung kümmern muss. Nur wenn es sich um einen Kurzurlaub handelt ist er dazu nicht verpflichtet. Wie lange ist ein Kurzurlaub juristisch definiert? Sein (Kurz)Urlaubsdauer liegt bei 21 Tagen. Verfo
  18. Musst du nicht gleich rot anlaufen! Das wird nicht mit uns, ich habe kein Geld und verschwende meine Zeit mit kindischen Dingen!
  19. Ich habe es im Archiv gerade nachgelese, dadurch das kein Verwarngeldbescheid kam hatte ich keine Chance, dass in guter alter Form zu beenden! Danke, Fall ist erledigt! Übrigens liebe Qtreiberin hat es manchmal nichts mit Reife zu tun wenn man sich gegen Sachen wehrt, die "Halblegal" gelaufen sind!
  20. Hallo, das ist doch hier das alte Forum was aus dem Radarfalle-Forum entstanden ist, oder? Wundere mich gerade über die Antworten. Entweder hat sich in den letzten Jahren was geändert oder ihr habt den alten "Spirit" verloren! Früher als noch der harte Kern um Alberto hier waren ging es anders zur Sache! Um es auf den Punkt zubringen: 1.) Liegt der Beweis des Fahrers immer noch bei der Behörde wenn sie das Verfahren eröffnen? 2.) Kann aufgrund der Haltereigenschaft nicht auf den Fahrer geschlossen werden?(oder hat sich hier was in den letzten 10 Jahren geändert) 3.) Folgt noch immer b
  21. Hallo, ich habe einmal eine Frage, hat sich bei der Halterhaftung etwas verändert wenn man Einspruch einlegt und vor Gericht die Aussage verweigert? Hintergrund normal bezahlen ich die Tickets sofort, ausser es hat sich einer als Hilfsheriff ausprobiert. Anders kann ich mir den Vorgang nicht erklären! Am 3.11.2011 soll ich in Köln falsch geparkt haben. Schliesse ich nicht aus, kann mich daran nicht erinnern. Ich habe nämlich kein "Ticket" an der Scheibe gehabt und auch keine Verwarngeldbescheid. Nun habe ich am Freitag, ein Schreiben per Einschreiben erhalten, was witziger Weise auf den 27
  22. Aktueller Stand der Dinge! Mein Kumpel hat jetzt vom Richter ein Schreiben erhalten, in dem angefragt wird was angesichts der Photos mit dem Einspruch gegen Bußgeldbescheid angestrebt wird. Sollte man das Schreiben jetzt einfach mit "Einstellung des Verfahrens" beantworten oder auch erläutern, dass man auf den Bilder nicht erkennbar/identifizierbar ist? Weil um die Uhrzeit hatte er das Fahrzeug gar nicht mehr wie er ja später leider erst gemerkt hat! Vielen Dank!
  23. Stand der Dinge(31.12.2005) Es ist jetzt ein Anhörungsbogen zu meinem Kumpel geschickt worden! 1. Frage sollte er den Bogen beantworten oder lieber auf den BuGeBescheid warten. 2. Wie kann man einen Urlaub glaubhaft darstellen? 3. Lohnt es sich den Urlaub schon beim Anhörungsbogen zu bemühen? Vielen Dank und einen guten Rutsch!
  24. @Rouven1982 Danke für deine Hilfe! Meine Überlegungen sind bloß, dass ein Kumpel von mir, eigentlich das Fahrzeug am meisten benutzt! Vielleicht gerade an dem Tag nicht! Aber mein Kumpel kann sich ja um einen Tag mal getäuscht haben! Passiert ja sehr oft. Dann müsste bloß mein Kumpel den Ahörungsbogen von meinem Dad ausfüllen und ihn abschicken. So verstehe ich das und so kenne ich das noch von früher. Eigentlich kenne ich nur die Albertho-Methode und finde es sehr gewagt die Behörde auf die Familie loszulassen. Meine Nachbarn haben ihre Augen überall mit drin! Er bekommt dann Post und
  25. Hallo, ich bin am 24.11.05 an einer Kreuzung bei Rot geblitzt worden. Leider weiß ich nicht, wie lange ich schon bei Rot drüber war. Halter des Kfz´s ist mein Vater, der auch den Brief mit dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes bekommen hat. Nun kann mein Vater nicht selbst gefahren sein, da er seinen Führerschein momentan nicht besitzt. Dazu kommt, dass mein Vater und ich an der selben Hausadresse gemeldet sind, nur unterschiedliche Wohnungen besitzen. Muss mein Vater dieses Schreiben ausfüllen oder soll er es lieber lassen, da er nicht gefahren sein kann oder könnte ich sogar mit der Alberto-
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