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Alex1975

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About Alex1975

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    Anfänger
  1. Neue Erkenntnisse: Mein Arbeitgeber hat bereits am 11.04. einen Zeugenfragebogen erhalten und mit Mail vom 19.04. dem Ordnungsamt meine Daten mitgeteilt. Irrtümlicher Weise wurde dabei aber meine ALTE Adresse angegeben, was vermutlich auch dazu geführt hat, dass ich erst jetzt (31.5.) den Anhörungsbogen an meine korrekte Adresse erhalte, weil die erst über das EMA meine richtige Adresse ausfindig machen mussten.... Das bedeutet ja aber auch, dass die besagte "Anordnung" definitiv VOR der Verjährung erfolgte und ich wohl keine Möglichkeit mehr habe, auf "Verjährung" zu plädieren. Oder seh
  2. Danke! Nur nochmal zur Sicherheit: Bekomme ich keinen Ärger, wenn ich NUR ankreuze das ich es nicht war (ich war es ja nunmal...) und sonst nur auf die Verjährung hinweise? Was passiert dann wahrscheinlich? Ok, im besten Fall wird alles eingestellt, aber im ungünstigsten Fall (Bsp. Anordnung der Behörde war DOCH vor dem 23.5.)? Weitere Ermittlungen über meinen Arbeitgeber oder wieder über mich oder was anderes?
  3. habe den "Zaunpfahl" gefunden ;-) Ich bin auch nicht mehr der Jüngste, trage Brille und erkenne vieles nicht mehr so deutlich. Nebenbei soll das ja schon über 3 Monate her sein, ich kann mir ja schon nicht mehr merken, was ich letzte Woche gemacht habe..... "ich war nicht ständig der Fahrer, habe auch keine Radarkontrolle bemerkt und erkenne mich auf dem Foto auch nicht mit Sicherheit als Fahrer....." DANKE zusammen !
  4. Kann einer mir denn da keinen Strick draus drehen (Falschaussage etc.), wenn die z.B. mein Passbild über PI anfordern und nachher merken, dass ich doch der Fahrer war......?
  5. Mit welchem Datum? Hatte ich oben schon erwähnt - datiert auf den 31.05.2012
  6. Wenn du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, je nach Sachlage vielleicht, ansonsten mal weiter im Forum "stöbern"
  7. Wie wird sowas denn in den Akten vermerkt? und ist das durch die Behörde nicht manipulierbar ? Da hat ja dann bestimmt ein rechtsberatender ADAC-Anwalt (Fern?)-Einsicht....
  8. ein "Anhörbogen zu Ordnungswidrigkeit"
  9. Ich habe mich im o.g. Text zu meinen ungunsten vertan, denn der Verstoß war nicht am 28. Februar, sondern schon am 23. Februar. Die erste Post an mich, welche heute in meinem Briefkasten war, ist datiert auf den 31.05.2012. Wie müsste ich dann jetzt antworten - falls das wirklich schon, wie von dir beschrieben - verjährt ist?
  10. Vorausgesetzt du bist nicht mehr in der Probezeit oder hast sonst schon einiges auf dem Kerbholz, kommt folgendes auf dich zu: bei 51-60 km/h außerorts zuviel: 240 EUR Bußgeld 4 Punkte in Flensburg 1 Monat Fahrverbot falls du mit mehr als 120 km/h gemessen wurdest (61-70 km/h zuviel): 440 EUR Bußgeld 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
  11. Hallo! Ich wurde am 28.02. auf der Autobahn mit einem Firmenwagen (Pool-Fahrzeug, nicht dauernd von mir genutzt) geblitzt. Nach Abzug aller Toleranzen soll ich 121 km/h, bei dort erlaubten 100 km/h gefahren sein. Es war ein 3-spuriges Teilstück, ich bin auf der Mittelspur gefahren und wurde von einem mobilen Blitzer, der hinter der Leitplanke stand gemessen. Ich kann nicht mehr sagen, ob neben mir auch noch Fahrzeuge waren. Jetzt meine Fragen: a) ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber schon vor dem 28.05. - also vor der Verjährungsfrist - angeschrieben wurde und sich die Verjährung
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