Also wenn meine Firma Tachoscheibe vorlegt, müsste sie aus der Nummer "Fahrtenbuch" raus sein, oder? Und Kneifzange beim Robeanziehen hin oder her. Noch gilt ja erstmal die Unschuldsvermutung in Deutschland. Mangels Bild ist aber doch eine zweifelsfreie Personenzuordnung nicht ohne meine Hilfe möglich. Habe da ich das Problem oder die Bußgeldstelle/Polizei die es nicht geschafft haben, Personalien vom Fahrer direkt aufzunehmen? Gilt der Fahrtenschreiber als eindeutig sichere Identitätsfeststellung?