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GoVR

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  1. Hallo, wo ich schon dabei bin, eine andere Frage, von einem Freund: Er wohnt in einer temporaeren Unterkunft; in der Gegend darf man nur mit Parkausweis parken; evtl. geht auch ein Parkschein, untertags ab 8 Uhr morgens. Da er untertags mit dem Auto in der Arbeit ist, ist das kein grosses Problem - allerdings faehrt er erst gegen 8:45 los. (nagelt mich nicht auf den Parkschein fest, vielleicht darf man da untertags auch gar nicht parken). Und in ca. zwei Wochen zieht er um, er hat mittlerweile eine Wohnung gefunden. Hier also die Frage: In den letzten zwei Wochen hat er drei Strafzettel beko
  2. Heute kam ein Brief per "foermlicher Zustellung", mit einem Bescheid ueber ... 18,50 Euro. Da steht etwas von Verfolgungsverjaehrung etc., jedenfalls konnte der Taeter offenbar nicht ermittelt werden. Viele Gruesse und vielen Dank fuer die gute Diskussion.
  3. Soo, kurzes Update: Noch nix passiert, habe seit meinem Schreiben nichts mehr gehoert. In wenigen Tagen ist die Geschichte 3 Monate her - tut sich da nicht irgendwas bzgl. "Verjaehrung"?
  4. ... am 2.2. (aber datiert auf den 27.1.) ist eine Zahlungserinnerung gekommen.
  5. ... ich habe (vor einer Woche) einen Brief geschickt, dass ich nicht weiss, wer das Auto da abgestellt hat. Bin gespannt, was passiert - werde das dann posten.
  6. Ja, es ist eine Einbahnstrasse. Ist in einem Industriegebiet, das nur von Einbahnstrassen durchzogen wird. Ausser dem Einkaufszentrum ist da nicht viel - insbesondere keine Fussgaenger. Die Einfahrt zum Parkhaus zum Einkaufszentrum liegt vor dem Einkaufszentrum - und wenn man das verpasst hat, muss man >1km im Kreis fahren, um nochmal hinzukommen. Und dann ist da dieser tiefergelegte Gehweg, mit einem Streifen plattgewalzter Erde dahinter... Ist jetzt nicht so ueberraschend, dass da alle Welt parkt.
  7. Zunaechst ergaenzend zu den Ausfuehrungen von MrMijagi, zum Thema meiner Rueckfrage: Ich (als Halter) kenne den Fahrer nicht - moechte aber lieber 15 Euro bezahlen als 18,50. Soweit, so gut. Hier das Bild vom allgemein genutzten "Parkplatz", und dem tatsaechlich vorhandenen Buergersteig. Ich frage mich noch, ob die Behinderung wirklich bei jedem einzelnen Fahrzeug gegeben ist - wenn da ein Auto weniger steht, ist der Gehweg trotzdem unbenutzbar... Und dann noch der entsprechende Ausschnitt des Schreibens:
  8. Hallo zusammen, erst mal zu meiner Nachfrage - ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass ich die Gegend kenne, oder? Anbei der genaue Wortlaut: " heute erhielt ich einen Verwarnungsbescheid (Aktenzeichen X.X.X) bzgl. Falschparkens im Industriegebiet (gegenüber des xx-Einkaufszentrums). Hierzu habe ich eine Rückfrage: Wenn ich mich nicht irre, besteht der "Gehweg" an dieser Stelle aus ungepflastertem Erdboden, oftmals inklusive Pfützen. Daher ist dieser Bereich der Straße nicht eindeutig als Gehweg zu erkennen, insbesondere ist nicht offenkundig, dass dort nicht geparkt werden darf. Auf Grund
  9. ... also ich wuerde auf der Formulierung schon rumreiten wollen (mache ich normalerweise nicht, aber von derart offizieller Stelle finde ich es frech). Da wird ganz klar impliziert, dass ich als Halter die vollen Kosten tragen muesse (was falsch ist), und dass noch hoehere Kosten auf mich zukaemen, wenn ich nicht freiwillig jetzt bezahle.
  10. Hallo zusammen, zu den Themen "Parkvergehen" und "Halterhaftung" habe ich hier eine recht dreiste Behoerde erwischt: Ich habe also aus Hessen ein Knoellchen wegen Falschparkens mit Behinderung (25 Euro) erhalten. Zunaechst habe ich (ohne Schuldeingestaendnis) nachgefragt, ob man von der Behinderung nicht aufgrund der oertlichen Gegebenheiten absehen koennte. Antwort: "Nein". Darauhin habe ich erklaert, dass der Fahrer unbekannt ist. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, in dem steht: " Es liegen keine Einstellungsgruende vor. [...] Desweiteren setzt im "ruhenden Verkehr" die Halterhaftung e
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