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m3csl

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  1. Hallo, es geht nicht um den Abstand, vor mir war alles frei. Ich habe lediglich in ANbetracht des nahenden aufs Gas gelatscht, das Ganze kurz vor dem Messbereich und hatte also ca. 70-80 drauf als ich die Kameras entdeckte. Das VKS steht ja auf der Brücke, und direkt unter der Brücke bzw. wenige Meter dahinter war , es geht also nicht um die 1,4km vor der Brücke, sondern die 300 Meter davor. Ich weiss das ich theoretisch erst direkt auf Höhes des Gas geben darf...da will ich auch garnicht rumdiskutierten. Dennoch werden einige beim Anblick des Schildes Gas geben und da nunmal nicht
  2. Moin, den genauen Standort weiß ich nicht mehr, irgendwo hinter Bielefeld Richtung Dortmund, jedenfalls handelt es sich um eine auf 2 Spuren verengte Baustelle mit , die Baustelle ist zuende, es wird wieder auf die 3 Fahrstreifen zurückgeführt. Man kann das in ca. 500-1000 Metern Entferung schon sehen, es steht direkt unter bzw. hinter einer Brücke. Auf der Brücke zu sehen, dass VKS. Werden hier lediglich Abstands- oder auch Geschw.-messungen durchgeführt? Mir ist schon klar, dass erst ab wieder unbegrenzt ist, aber quasi direkt am Schild zu messen, halte ich für nicht OK. Daher fol
  3. Mach dir da mal keine Sorgen, das hält sich alles im Rahmen Herr Oberkommissar . Wenn die Messung korrekt war, zahle ich gerne den kleinen Obulus an die Stadtkasse. Wenn die städtischen Angestellten aber etwas falsch machen, freut sich der Pöbel idR. Im Grunde ärgere ich mich ja über mich selber, weil ich die "max. 10km/h drüber"-Regel an diesem Morgen fahrlässig missachtet habe .
  4. Hallo, kann diese Messung beanstandet werden? 1. Wegen der Reflektionen vom Verkehrsschild und 2. wegen dem weiteren Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung (allerdings sehr weit entfernt)? DANKE!
  5. Hallo, 1. Halter + Fahrer wurde in Niedersachsen gemessen, lt. AHB "mit VKS 3.0 mit dem Modul VKS select", Fahrverbot droht. Lohnt sich hier der Weg zum Anwalt (Rechtsschutz ohne SB vorhanden)? 2. Geschwindigkeit in dem Abschnitt war unbegrenzt, vor der Messstelle betrug die Geschwindigkeit > 220 km/h, unmittelbar vor dem Messbereich zog einer unter Missachtung des rückwärtigen Verkehrs auf die linke Spur, es musste eine massive Bremsung hingelegt werden. Gemessen wurde schließlich lt. AHB eine Geschwindigkeit von 138 km/h. In dem 500m Bereich (?) in dem gemessen wurde war der Abstan
  6. möglichst neu und sollte einwandfrei funktionieren
  7. Das ist nicht geplant. Der Bruder wird angeben, dass er gefahren ist. Bin ich als Halter denn nicht verpflichtet, zumindest die Angaben zu meiner Person auszufüllen? -> "Sie sind aber - auch wenn Sie die Owi nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten.
  8. Hinsichtlich des Ersafa hätte ich noch ein paar Fragen: 1. Wenn in dem Anschreiben (wird hier Anhörungsbogen genannt) steht "Ihnen wird zur Last gelegt, als Halter UND Führer des Pkw...", bedeutet dass das die Behörde bereits weiß das der Halter gefahren ist? 2. An dem Anhörungsbogen ist ein weiterer Zettel dran, da steht "Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt", es folgen 1. Angaben zur Person des Betroffenen, 2. Angaben zum Führerschein und 3. Angaben zur Sache: a) Wird der Verstoß zugegeben b) wenn nein, aus welchen Gründen? 3. Dann ist noch ein Foto dabei, auf dem die Stirn und ein Te
  9. Moin, wurde von der tollen (und mir eigentlich bekannten) Anlage auf der A44 geblitzt (. Der Fahrer ist der Behörde bekannt, Ersatzfahrermethode kommt daher nicht in Frage. Sind bei dieser Anlage Messfehler bekannt? Wie genau hält die Stadt Düsseldorf die Eichvorschriften ein? Hat jemand nähere Informationen zu der Anlage und ggf. Fehlerquellen? DANKE!
  10. http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2001_59.htm
  11. ANGENOMMEN er ist nicht erkennbar, ist die Erkennbarkeit auf dem Foto zwingende Voraussetzung für den Nachweis der Fahrereigenschaft?
  12. Moin, angenommen das Blitzerfoto ist durch Reflexstreifen überbelichtet, kann sich eine Verurteilung des Fahrers auch durch andere "Identifizierungswege" ergeben, zB durch ein geführtes Fahrtenbuch? Also A ist Mitarbeiter eines Rettungsdienstes und wird geblitzt. Der Halter macht aufgrund des Fahrtenbuches Angaben zum Fahrer zum Tatzeitpunkt. Reicht das schon aus oder MUSS A auf dem Foto identifizierbar sein? Danke!
  13. * kann gelöscht werden, hab die antwort schon im forum gefunden
  14. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Die Frage nach dem "Wo" bezog sich auf die zwei Möglichkeiten ("Betroffener" und "Verantwortlicher").
  15. Moin, es ist mal wieder soweit... A und B sind Schwestern. C ist die Mutter der beiden und Halterin des Fahrzeuges. A wurde am 22.07.2006 geblitzt, abzgl. Toleranz 55 km/h zuviel. Nun ging ein Anhörungsbogen an C. AUf der Rückseite findet sich eine Zeugenbelehrung sowie unter B) eine schriftliche Äußerung zum umseitigen Sachverhalt. Hier kann eingetragen werden 1. Angaben zur Person des Betroffenen (hierzu gem. § 111 Owig verpflichtet????) Name + Anschrift 2. Angaben zur Person des Verantwortlichen Name + ANschrift 3. Angaben zur Sache a) Die Zuwiderhandlung wird zugegeben
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