Jump to content

dscnradar

Member
  • Content Count

    3
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

1 Neutral

About dscnradar

  • Rank
    Anfänger
  1. Quelle: Oberstaatsanwaltschaft ZH, "Strafmassempfehlungen Massendelikte", http://www.staatsanwaltschaften.zh.ch/inte...mpfehlungen.pdf Wobei: "Ordnungsbusse" eine reguläre Busse ist, ohne dass es ein ordentliches Strafverfahren gibt (also so wie bei einer Parkbusse). Die Höhe der Ordnungsbussen in der Schweiz kann man in der "Ordnungsbussenverordnung" nachschlagen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html Wurde aber beim Verkehrdelikt, das unter eine Ordnungsbusse fällt, auch jemand gefährdet, kommt es in der Regel zum ordentlichen Strafverfahren. Ist in den Screenshots oben nur von "
  2. Ich habe noch nachgeschaut im Katalog der Strafmassempfehlungen des Kantons Zürich bei Verkehrsvergehen. Nettogeschwindigkeiten, nach Abzug der Toleranzmarge, die Du mehr als die erlaubte Geschwindigkeit gefahren bist:
  3. Wie kommst du auf den Gedanken daß du musstest? Niemand muss einer Einladung der Polizei folgen! Die deutschen Behörden leisten zwar Amtshilfe bei der Fahrerermittlung, vollstreckbar ist das schweizer Urteil aber in Deutschland nicht. Wenn du nicht zahlst werden die noch mit großem TamTam die Umwandlung in eine Haftstrafe erklären (die latürnich durch Zahlung abgewendet werden kann). Wenn du darauf auch nicht reagierst wirst du nie wieder von der Sache hören. Zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern, insbesondere zwischen der Schweiz, Deutschland und Oesterreich gibt es seit Jahren R
×
×
  • Create New...