Quelle: Oberstaatsanwaltschaft ZH, "Strafmassempfehlungen Massendelikte", http://www.staatsanwaltschaften.zh.ch/inte...mpfehlungen.pdf Wobei: "Ordnungsbusse" eine reguläre Busse ist, ohne dass es ein ordentliches Strafverfahren gibt (also so wie bei einer Parkbusse). Die Höhe der Ordnungsbussen in der Schweiz kann man in der "Ordnungsbussenverordnung" nachschlagen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html Wurde aber beim Verkehrdelikt, das unter eine Ordnungsbusse fällt, auch jemand gefährdet, kommt es in der Regel zum ordentlichen Strafverfahren. Ist in den Screenshots oben nur von "