Ist zwar etwas alt der Thread... aber dazu muss ich leider noch etwas ergänzen! Mal ganz davon abgesehen, ob es etwas bringt oder nicht, wenn ein Kennzeichen lackiert ist... Wo bitte ist in eine Interpretation möglich, welche das Lackieren mit flüssigen Lacken eines Kennzeichens in jeglicher Art untersagt?? Die Erkennbarkeit ist eindeutig gegeben: Man kann das amtliche Kennzeichen auf dem Nummernschild ohne Probleme erkennen, da der Lack durchsichtig ist. Es ist weder verdeckt noch beseitigt, da sind wir uns sicher einig... Und verändert ist es auch nicht! Hiermit ist eindeutig das V