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havacoon

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  1. nein das hat keine auswirkungen die toleranz die da nicht überschritten werden darf sind 3kmh allerdings sind die mespunkte so eng aneinander das du nur mit schumachers f1 wagen diese toleranz überschreiten könntest es gibt im netz eineige witzige blitzerfotos auf dennen autos zu sehen sind die so stark gebremst haben das sie fast in einer wolke aus weisem bremsnebel verschwinden allersdings wurden diese leute immer zur kasse gebeten diese netten messkameras auf brücken sind eigentlich immer nur abstandsmessungen
  2. normaler weise sind das 3-4 kleine kästen die unter der leitplanke stehen jeder für eine spur wenn ein zweites fahrzeug dierect neben dir oder minimal versetzt ist ist das foto nicht rechtskräftig wenn du die fotos anforderst werden eigentlich in der regel das gesamte foto der ausschnit aus diesem foto was denn fahrer zeigt und ein ausschnit aus diesem foto was das nummernschid zeigt geschickt las dir erstmal das foto zukommen dann schaust du ob du gut oder schlecht zu erkennen bist bei ca20% der bilder ist die qualität so schlecht das es nicht zum verfahren kommen kann
  3. du brauchst keine angst vor blitzern zu haben man kann locker innerorts 10kmh und ausserorts 20kmh schneller fahren und muss im falle der fälle nur mit einem busgeld rechnen des weiteren wenn man so wie du keine punkte hat und lange zeit nicht auffällig wahr hat man eine 4 monats frist in der man seinen führerschein abgeben darf desweiteren drückt bei solchen fahrern das gericht auch mal ein auge zu und man kann das 1monatige fahrverbot durch ein höheres busgeld begleichen
  4. fahrtenbuch in der regel 9monate du must es noch 6monate nach denn 9monaten aufbewahren (können auch 3monate sein) abgeben must du es nur wenn du in dieser zeit nochmal geblitzt wirst und keine angaben zum fahrer machst wenn dem einspruch nicht statgegeben wird geht es vor gericht und wenn du dort verurteilt wirst dann kommen diese kosten auf dich zu ps. wenn du einen gerichtstermin erhalten solltest kannst du denn einspruch immer noch kostenlos zurückziehen bis kurz vorm gerichtstermin wenn bis dahin die 3monate verjährungsfrist abgelaufen ist brauchst du nur noch jemandem der dem auf
  5. Also entweder konntest Du die Kurve einsehen - dann wäre auch das Schild erkennbar - oder eben nicht. Im letztgenannten Fall warst Du also zu schnell. Und man mußte ja nicht mal auf 0, sondern nur von Richtgeschwindigkeit auf - in diesem Fall - abbremsen (wobei die Dich mit 80 km/h garantiert auch nicht gezogen hätten). Insbesondere nachts und ohne Fremdbeleuchtung gilt das Sichtfahrgebot ! Dann kümmer dich mal darum, wo genau der Meßpunkt lag. Also nicht der Punkt wo der Laser stand, sondern welchen Abstand Du zum Laser hattest als Du gemessen wurdest. Wie lang ist die Einfädelspur und w
  6. Eben: Und am müssen alle - auch der "nachfolgende Verkehr"! - auf ebendiese 60 'runtergebremst haben eben nicht ich darf raser nicht ausbremsen ich darf nachfolgenden schnelleren verkehr nicht behindern auch wenn die schneller fahren als es forschrift ist streht ebenfals in der stvo gruss
  7. Natürlich nicht. Aber wer an einem Schild eine Vollbremsung hinlegen muß, hat schlicht und ergreifend geschlafen ! Und das noch bei angenommenen Tempo 200 Dann hoffen wir mal, dass nicht du derjenige bist, der dort 'brav' Tempo 60 fährt und von einem Tiefflieger mit Tempo 200 km/h abgeschossen wird, weil Du ja der Meinung bist, man muesse - weil man nicht dürfe - da nicht bremsen. Das sind Einzelfallentscheidungen, aber in keinster Weise zu verallgemeinern. Zunächst ist mal der Auffahrende schuld. Dieser muß beweisen, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war. In diesem Zusammenhang ist
  8. 1. lässt die Kurve keine 200Km/h zu. 2. wird schon i.d. Kurve die Geschwindigkeit durch Schilder reduziert. Zumindest die überfahrt von der A1 zur A2 wurde schon vor der reduziert, meine ich zumindest. Bin da bis vor 6Wochen täglich lang gefahren, kann mich aber nicht mehr genau erinnern, und weiss daher auch nicht, wie die Situation vor 1Woche dort war. Ist aber interessant zu wissen, daß die dort messen, auch wenn ich da vorläufig nicht mehr lang muß. Gruß Hawk das war vor nem monat und die kurve läste 200kmh zu ;-) das erste schild was für die ab/auffahrt zuständig ist kommt ge
  9. man kann eine rote ampel nicht mit einem 60kmh schild vergleichen denn an einer roten ampel gibt es wie du schon erwähnt hast keinen nachfolgenden verkehr da dieser dort auch stehen bleiben muss zu dem darfst du an ampeln bei rot eine volbremsung machen(es wird toleriert) da du falls du es nicht tust die andere fahrspur/fusgänger spur die deine an dieser kreutzt gefährdest und diese beiden tatsachen sind ja an einem 60kmh schild nicht gegeben hin zu kommt das schon einige gerichte geurteilt haben das wenn du an einm blitzer eine agresive bremsung vornimmst und dir einer hinten rauf
  10. Eben: Du hättest im eigenen Interesse in der Lage sein müssen anzuhalten, wenn dort statt des ein Baum oder was auch immer quer in Deiner Einflugschneise gelegen hätte; wo also war das Problem, statt bis zum Stillstand nur auf 60 'runterzubremsen - oder wenigstens so weit, daß es schlimmstenfalls nur ein wenig Geld kostet und kein Fahrverbot mit sich bringt? lg c.s. ganzeinfach man macht auf der autobahn keine vollbremsung wenn es nicht unbedingt notwendig ist und ein 60kmh schild ist keine grund für eine vollbremsung da du mit der vollbremsung denn nachvolgenden verkehr beeinflust u
  11. ja genau richtig es ist eine 2spurige ausfahrt mit standstreifenvon der A1 und ändert sich dann zu einer 2spurigen auffahrt auf die A2 karmener kreuz das würde erst so ausgebaut in diesem teil ist die autobahn dan 5spurig wird dann durch eine einfähdelungs spur recht 4 spurig dann kommt wieder eine einfädelungs spur rechts und wird 3 spurig am ende dieser hat der unbeleuchtete streifen wagen auf dem seiten streifen gehalten der mir dann hinterher führ dann kommt eine einfädelungsspur auf der linken seite und die autobahn wird 2spurig und damit begint die baustelle. und ich bin immer ganz r
  12. hinzu kommt laut stvo I. Allgemeine Verkehrsregeln §7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen (1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren w
  13. Zu 99,9% wirst du ein paar Schilder übersehen haben, von unlimitiert auf 100 habe ich schon selbst erlebt. Aber von unlimitiert auf 60? Sicher das du im Tiefflug nicht die 120 und 100 und 80er Schilder übersehen hast? nein ich bin am nächsten tag bei tageslicht lang gefahren und habs fotografiert ;-) ich hab nichts übersehen also könte ich meinen einspruch darauf stützen das kein kraftfahrer in der lage ist von unbegranzt auf 60 kmh runterzuregeln ohne ein verkehrshindernis dar zu stellen und das daher die beschielderiung/geschwindigkeitsrunterregelung unzulässig ist und nicht denn ve
  14. also ich hab bei meinen 3 ersten ubertretungen einfach die angabe gemacht das wir nicht wissen wer gefahren ist da 3 leute beiuns einen führerschein besitzen das ist 2 mal gut gegangen nach dem 3 mal kam ein netter polizist zu meinen eltern und fragte nach mir da er eine erkennung durch foto durchführen wollte da ich zu diesem zeitpunkt nicht mehr zu hause wohnte konnte man mich dort nicht antreffen und es wurd nicht weiter verfolgt meine mutter muste ab da an für 9 monate ein fahrtenbuch führen gruss havacoon
  15. hi ich bin von der A1 auf die A2 gefahren karmener kreuz mitten in der nach um 01:30uhr bewölgt zu dem zeitpunkt war kurz vor dem karmener kreuz ein geschwindigkeit aufgehoben schild ich bin dann in richtung a2 gefahren und dort befindet sich eine baustelle ich wurde auf dem beschleunigungsstreifen auf dem sich ein 60 kmh schild befand gelässert ein streifen wagen für mir hinterher und zohg mich und noch einen weiteren autofahrer der mich in der baustelle überholte heraus der fahrstreifen der von der A1 zu A2 führt ist 2 spurig ich bin immer ganz rechts gefahren und war somit immer
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