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kilasat

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  1. Hallo NeGhost, danke für deine Infos/Meinung. Ich habe gerade in einem ähnlichem Post gefragt auf welcher Grundlage die DE Behörden bei einem FV die Schweizer Behörden informieren dürfen/müssen/können? Danke
  2. Kann mir jemand sagen auf welcher Grundlage die deutschen Behörden die Schweizer informieren dürfen bzw. wie das genau heisst? Gibt es dafür eine Art Abkommen? Danke
  3. Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen mit der zuständigen Behörde in der Schweiz telefoniert. Mir wurde folgendes mitgeteilt: Bei einem FV in Deutschland (mit einem schweizer Führerschein) werden die Daten automatisch an die schweizer Behörden übermittelt. Dann wird entschieden, ob auch ein FV in der Schweiz verhängt wird. Dabei darf das bereits in DE verhängte FV nicht überschritten werden. Weiterhin gibt es wohl keine Geldbusse in der Schweiz, wohl aber eine Verwaltungsgebühr (höhe unklar). Gruss
  4. Deine Meinung würde mich wirklich interessieren. Vielen Dank.
  5. Nachtrag: Ich habe gerade mit dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich Abteilung Administrativmassnahmen telefoniert und wurde sehr freundlich und kompetent über die Sachlage informiert. Mir wurde folgendes mitgeteilt: - sollte ich in DE nur eine Straffe ohne FV erhalten ist die Sache für mich erledigt - erhalte ich jedoch in DE ein FV wird dies automatisch vom Amtswegen in die Schweiz überstellt. Dabei ist der Artikel 16 b Abs. 2 entscheidend Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbotes auf die betroffene Person angemessen zu berücksichtig
  6. Vielen Dank Leute. Hier steht folgendes: Art. 16cbis 1 Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland 1 Nach einer Widerhandlung im Ausland wird der Lernfahr- oder der Führerausweis entzogen, wenn a. im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; und b. die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist. Wichtig ist der folgende Absatz 2 Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbotes auf die betroffene Person angemessen zu berücksichtigen. Die Mindestentzugsdauer darf unterschritte
  7. Das würde ich nicht behaupten wollen. Jedoch ist es bei mir so gewesen, dass der Polizist meine Aussage aufgenommen hat (bzw. das ich keine Angaben gemacht habe), und es dann so zurück geschickt hat. Ich hatte auch gefragt ob er eine Aussage dazu machen würde (also ob er mich als erkannten Fahrer angeben würde), was er verneint hat, da dies nicht seine Aufgabe sei, sondern er lediglich um Amtshilfe bei der Aussagenaufnahme leisten würde. Grüsse Dude Hallo Dude, danke für die lüstige Ausführung. Wenn ich dich richtig versehe warst Du Halter und Täter zugleich. In meinem Fall ist es so, d
  8. @NetGhost - Danke für die Tips. Dazu noch ein Frage. Anhörungsbogen = Zeugenfragebogen? Am liebsten würde ich es bezahlen aber ich möchte ja nicht, dass es die Schweizer etwas davon mitbekommen.
  9. Habe noch kurz zwei Fragen: - Habe jetzt noch viel über Alberto/ErSaFa gelesen - kann das hier angewadt werden? - Fahrtenbuchauflage, Zugang des Zeugenfragebogens Urteil zum FB aus Niedersachen Dass der Antragsgegner das ihm gemäß § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO zustehende Ermessen fehlerhaft oder nicht ausgeübt hat, ist ebenfalls nicht ersichtlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, NZV 1995, 460; Beschl. v. 9.9.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386) setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Ver
  10. Ja, das war exakt an der gleichen Stelle! Neuer Blitzer und angepasste Geschwindigkeit an dieser Stelle. Den Blitz habe ich nicht gemerkt daher war die Überraschung echt gross. hmmmmm, mit der Tochter bin ich verheiratet Im Zeugenfragebogen steht eine Frist von einer Woche - "Sie meiden dadurch weitere Ermittlungen" - wäre es schlimm diese Frist etwas zu versäumen? Ich weiss echt nicht wass ich jetzt machen soll. Was passiert den z.B. wenn mein Name und Adresse im ZFB angegeben wird? Werden dann z.B. die schweizer Behörden auch informiert und wie läuft es dann mit dem FV in Deutsc
  11. Hallo zusammen, Vielleicht können ihr mir bei meinem Sachverhalt behilflich sein. Ich lebe seit einigen Jahren in der Schweiz und bin in Deutschland nicht mehr gemeldet. Weiterhin habe ich meinen deutschen Führerschein gegen einen schweizer Führerschein getauscht. Vor einigen Wochen war ich in Deutschland zu Besuch und wurde mit dem Auto meiner Schwiegereltern (Fahrzeughalter) zwei mal geblitzt. (absolut meine Schuld) Geblitzt wurde ich mit 34 und 41 Km/h. Ich fahre seit 14 Jahren ca. 25-30 tKM pro Jahr und hatte bisher nur 1 Punkt in Flensburg. Da das Fahrzeug auf eine Frau zugelass
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