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fatzo

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  1. Heute kam die Rechnug(en): -Ein Schreiben 10€ Führerschein nicht dabei -Ein Schreiben 10€ Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht dabei Frage: Gab es nicht mal soetwas wie Tateinheit? Und falls ja hat man Anspruch darauf bzw. lohnt ein Einspruch ? Vermutlich kriegt man Recht und darf dann weil man Recht hatte 18€ Bearbeitungsgebühr zahlen... Hat ich schonmal so mit einer ungerechtfertigten Erhöhung eines Bußgeldes. (Elende ....köppe)
  2. Weiss auch nicht was die "Stadtpolizei" genau ist und darf (Anhaltesignal hatten sie keines, nur Blaulicht und Lichthupe). In der Hessischen Landeshauptstadt fahren sie jedenfalls rum. Auch waren sie zum Glück so blöd mir nicht erst mal hinterherzufahren um meine Geschwindigkeit mittels Tacho zu bestimmen. Nein gleich "mit 120 eingeholt" lol.
  3. Nun seinen Perso braucht man nicht mitführen. Angaben zu meiner Person habe ich gemacht. Der PKW war auf mich zugelassen. Mich daraufhin für einige Zeit einzusperren erscheint mir Freiheitsberaubung im Amt zu sein. Die haben während des Eingesperrt seins sogar nochmal die Tür aufgemacht und gefragt ob ich den jetzt pusten wolle - was meines Erachtens nach Nötigung oder Erpressung (puste komm raus, puste nicht bleib drinn) ist. Kurz gesagt aber: micht interessiert einfach "Was ist die genaue Rechtsgrundlage für Einsperren zwecks Personalienfeststellung"
  4. Hallo, ist mir so auch noch nicht passiert. Würde gerne mal Eure Meinung dazu hören (grade eben passiert). Stadtpolizei hält mich im PKW an weil ich ihrer Meinung nach etwas schneller innerorts unterwegs war. Papiere leider nicht dabei. Nach dem Nennen meiner Personalien wollten sie mir eine Atemalkoholkontrolle anbieten, was ich ablehnte. Die daraufhin hinzugerufene Polizei bietet mir diesen ebenfalls an und nimmt mich (nach erneutem Ablehnen) mit aufs Revier (angeblich zur Blutentnahme) und sperrt micht dort für etwa eine Viertelstunde in einer Kachelzelle ohne Schuhe etc. ein. Danach sc
  5. Ich hatte ja Einspruch eingelegt mit der Begründung dass sich geschilderte Tatfolgen aus einer durch Unaufmerksamkeit verursachten hektischen Lenkbewegung ergaben. Gestern kam der Bescheid vom Amtsgericht dass das Verfahren gemäß §47 Abs. 2 OWiG eingestellt wurde ! Amüsant finde ich an der Geschichte dass die "Gier" der Bußgeldstelle mir die 50€ extra draufzuschlagen nun dazu geführt hat dass ich gar nichts gezahlt habe. Den regulären Bescheid hätte ich sehr wahrscheinlich einfach gezahlt. Auch die Polizei war gewissermassen zu "gierig" und hat mir dass mit dem teuren Vorwurf sehr leicht g
  6. Vielen Dank erstmal für das Feedback ! Ich werde Einspruch einlegen und über den weiteren Verlauf dann berichten. Angaben hatte ich vor Ort (und bisher) keine gemacht.
  7. Hallo allerseits! bin mal Neugierig wie es um folgenden Sachverhalt steht: Auf eine nasse (in beide Richtungen zweispurige und auf begrenzte) Bundesstrasse bin ich extra etwas langsamer mit ca. 70km/h aufgefahren (normalerweise fahre ich dort so etwa die erlaubten 100) und habe erschreckender Weise trotzdem gleich nach der Auffahrt den Rechtsdrall genutzt um einen Abflug ins Grüne zu machen . Karre ziemlich kaputt (auch dank der "hochwertigen" Chinareifen die sich der Vorbesitzter noch geleistet hatte), ein Photo der Ruhelage einzustellen erscheint mir Momentan noch etwas unrühmlich. Der
  8. Moin es gibt ein Update: Dienstag wäre die Hauptverhandlung gewesen. Heute war ein Brief im Briefkasten der besagt Auf der nächsten Seite dann Weiterhin kann ich innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen. Einerseits: coole Sache, andererseits damit ist man halt nicht "freigesprochen" worden und die Ordnungsamtmenschen lernen nichts draus. Spiele fast mit dem Gedanken hinzuschreiben "bitte nicht einstellen"...
  9. Hallo ! Es gibt neues: Habe nun nach meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Ladung zur Hauptverhandlung am Amtsgericht erhalten... Hätte eher eine Rücknahme Bescheids oder eine Ablehnung des Einspruchs erwartet. Auf jeden Fall eine Entscheidung nach Aktenlage. Was gibt es denn noch zu erzählen? Die zwei Ordnungsmenschen sind auch geladen. Was ist nun zu tun? Anwalt holen? Vor Gericht wahrheitsgemäß die Fahrereigenschaft bestreiten ? Ist der Vorwurf im Endeffekt doch berechtigt und mein Einspruch war unbegründet ? Man oh man...
  10. Das hab ich beim Googeln an mehreren Stellen im Netz so gefunden. Dass das nicht auf http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html steht hatte ich bereits geschrieben. Mein Verdacht war (und ist), dass das aus einer älteren Version der StVO stammt.
  11. Habe am Freitag den Bußgeldbescheid über nun 53,50€ erhalten. Und Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass das Parken dort auf dem Seitenstreifen nicht verboten ist aufgrund §12 Abs 4 und Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Abschnitt 9 (Markierungen) lfd Nr 68. Mal sehen was bei rauskommt. Ich bin wirklich gespannt.
  12. Hab mal weiter rumgesucht - könnte es sein dass an gezeigter Stelle vielleicht füher mal Parkverbot war ? Habe folgenden Text gefunden (scheint aber nicht mehr aktuell zu sein: auf http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html steht was anderes!) Übersicht zum § 12 StVO Halten und Parken (1) Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven, 3. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, 4. auf Bahnübergängen, 5. sow
  13. Ist ja ein Ding. Hatte eben nochmal bei der Stadt angerufen und die bestehen auf dieser 902021. Aber was ist dann 021 für ein Auffangstatbestand ? ", sofern kein auf den Sachverhalt zutreffender Tatbestand vorgesehen ist" Erfindet man sich was zusammenerfinden oder was ? Immerhin gibt es die oben genannten 10€ Verstöße .... Auch haben die wieder von einer schmalen Linie gefasselt.
  14. Es gibt, sehe ich gerade, soetwas: 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. ( B - 1) 10,00€ § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat oder 102118 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. ( B - 1) 10,00€ § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat Kostet allerdings nur 10€ statt 30€. Ausserdem wäre da dann beim ersten immer noch die Frage warum ist das Parken vorschriftswidrig ? Und bezieht sich soetwas nicht auf den fahrenden Verkehr ?
  15. Hatte heute mal bei der Stadt angerufen um mir die TNBR geben zu lassen. Die Bearbeiterin war sehr freundlich und sagte ne Nummer (902021 wenn ich recht errinere - hab diese Nr aber nicht im Tatbestandskatalog gefunden), und meinte sie verbinde mich mit dem aufschreibendem Beamten, da sie diesen Fall auch noch nie hatte. Der raunzt mich dann an ob ich nicht lesen könne, steht doch drauf, und ausserdem darf man auf Seitenstreifen nie parken weil man ja dann ne durchgezogene Linie überfährt... Hab jetzt nocheinmal per Mail nach der Nr gefragt, ansonsten gehts ab zum Anwahlt. Die 18€ Gebühr m
  16. Ne im Schreiben steht nur was ich oben geschrieben habe. Das mit der Grünfläche habe ich auch schon gedacht - aber was ist das genau für ein Verstoss (kostet der wirklich 30€) ?
  17. Also hab eben mal ein Photo geschossen. Mein Auto hat damals in etwa da gestanden wo jetzt der Jeep parkt. (Ein flaches Auto). Uups. War lange nicht mehr im Forum. Kann ich kein Bild mehr uploaden ? Aah erweiterter Editor !
  18. Höchstens eins vom Brief den ich bekommen habe. Ich kann natürlich nachher mal auch eines von der Stelle machen wo ich in etwa geparkt habe. (Mach ich auch weil bin selber neugierig).
  19. Hallo, bin gerade etwas erstaunt. Habe eine Verwarnung über 30€ (!) erhalten wegen Zitat: § 2 Abs. 1, § 49StVO, §24 StVG "Sie parkten verbotswidrig auf einem Seitenstreifen" Nun habe ich im Bußgeldkatalog nach diesem Punkt gesucht und nichts gefunden - ich bin wirklich sicher da nichts falsch gemacht zu haben (Seitenstreifen einer großen Strasse in Richtung Ortsausgang). Vielleicht kann mich jemand erleuchten und mir den Punkt im Bußgeldkatalog verlinken. Oder einfach den genauen Gesetztestext. Wage ja zu hoffen dass die mir Unsinn geschickt haben. Gruß Fatzo
  20. Update: Hatte schriftlich Einspruch eingelegt mit der Begründung dass die Punkte gar nicht hätten übermittelt werden dürfen. (Danke nochmal an jensl669) Habe jetzt einen neuen Bußgeldbescheid erhalten in dem die Geldbuße die korrekten 80€ umfasst, der alte wurde zurückgenommen. Man beachte jedoch folgendes Detail: Die Auslagen betragen statt 3,50 nun 7,00 € Fazit: Immer erst mal probieren den Leuten etwas mehr Geld abzuzocken, gibt ja genug dies Zahlen.
  21. Danke für die Info dass das gar nicht übermittelt hätte werden dürfen ! Werde als erstes mal anrufen, falls das zu nichts führt lege ich Einspruch ein. Mal sehen was bei rauskommt.
  22. Ha ! man sollte doch genau lesen. Da steht am Ende doch der Satz: Die Geldbuße erhöhe ich gemäß § 17 OWiG in Verbindung mit § 3 BKatV wegen einer Voreintragung im Verkehrszentralregister. Bei dieser Eintragung handelt es ich um 7 Punkte, die mir im Zusammenhang mit einer Aklfahrt Anno 2001 erteilt wurden. Seit dieser Zeit habe ich keine mit Punkten belegten Verkehrsverstöße begangen. Ist eine Erhöhung in sonem Fall rechtens ? Falls ja heißt dass ja im Endeffekt dass jeder Alk/Drogenverkehrssünder dann 10 Jahre lang mit erhöhten Bußgeldern zu rechnen hat. (Nicht nur bei erneuten Alkvers
  23. Hallo, bin in Offenbach a.M. in Richtung A661 beim Taunusring mit 71 km/h bei erlaubten 50 geblitzt worden :-(. Zu meiner Verwunderung ist das ganze mittlerweile richtig teuer geworden. Die wollen für die 21 drüber 90€ + 20€ Gebühr + 3.50 € Auslagen. Ist das rechtens ? Ist mein erster Geschwindigkeitsverstoß mit Punkt seit 8 Jahren oder so. Laut FAQ im Forum solltens doch eigentlich nur 80€ sein ? (Kann den Bußgeldbescheid auch gerne scannen) Gruß Fatzo
  24. @ traffic: in Gegenrichtung steht gar kein Schild. @ Raserfan: Die Lkw stehen da nicht immer neben der Strasse, sondern eben manchmal auch auf der Strasse, so dass man auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss. Wenn dann jemand ein vermeindliches Vorfahrtsschild sieht, kanns halt gefährlich werden.
  25. Bei mir um die Ecke wird seit geraumer Zeit gebaut. Auf der Strasse stehen daher des öfteren LKWs oder Kräne. Zum Teil wurde sogar schon zeitweise ne Baustellenampel eingerichtet. In letzter Zeit sinds nur noch mittelgrosse LKW, daher haben die sich nun vor ner Woche für ein einfaches Vorfahrtsschild entschieden. Als ich das Schild das erste mal sah, stand der LKW deutlich weiter auf der Strasse und man musste auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Ich fahr also da lang, und wundere mich noch dass ich Vorfahrt habe obwohl das Hinderniss auf meiner Seite steht. Das Ganze wurde dann knapp (kommt ne L
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