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Katja75

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    Anfänger
  1. ok, vielen lieben Dank! RA kann ich mir nicht leisten, RV habsch nüsch ... ist wohl mal ne Überlegung wert .. bye und winks Katja
  2. hi, danke, dann ist ja gut, dann probier ich das einfach mal ... und das reicht dann, erst wenn die Ablehnung kommt, den Einspruch zurückzuziehen??? muss ich in den Einspruch begründen?? WIE könnte ich das formulieren? ganz laut BITTEEEEEEEEEEEEEEEE in die Runde ruf, für einen Tipp ... !! LG Katja
  3. hallo, also ich hatte nach dem AB um weitere Einzelheiten gebeten, da keine genaue Stelle und auch keine Beweise aufgeführt waren .. jetzt habe ich Bußgeldbescheid bekommen und wollte wissen, ob ich auch ohne Anwalt eine Chance habe, Widerspruch oder eben Einspruch zu erheben. die Gebühren wurden ja nun schon draufgeschlagen und ich wollte daher wissen, ob noch weitere Gebühren nach Widerspruch hinzukommen und ob es nach Ablehnung des Widerspruchs sofort ein Gerichtstermin folgt, oder ich dann immer noch bezahlen "kann" .... guts nächtle Katja
  4. Hallo, habe diesen Beitrag mit großem Interesse verfolgt, da mir ein ähnlicher AB zugesandt wurde. Ich habe um genauere Einzelheiten gebeten, da auch bei mir weder die genaue Kreuzung angegeben worden ist und auch kein Beweis (auch kein Foto + kein Hinweis auf Video o.ä) genannt wurde - nur ein Zeuge. Einzelheiten oder Beweisfoto habe ich nicht zugesandt bekommen, nur den Bußgeldbescheid: "wegen dieser OW wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben - sofern Sie sich zur Sache geäußert haben .... festgesetzt." Nun meine Fragen: Bringt es etwas, jetzt Widerspruch einzulegen? ++ wie
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