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Manja

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  1. ??? was´n nu los? bin ich hier im falschen Film? ich hab einfach keinen Bock auf langes GEZEDERE, bei dem ich mit Sicherheit am Ende doch bezahlen muss -- dass ist mir den Stress nicht wert! Ich bin auch viel unterwegs und ärger mich, wenn andere wie Raudi´s unterwegs sind und bei so manchem "Ding" nicht erwischt werden. Bei Rot über eine Ampel zu fahren, kann nun mal furchtbar schlimme Folgen haben - ich hab das einmal live miterleben müssen! Also bezahl ich lieber meine Strafe, und lebe weiter! (vorerst jedenfalls ) LG Manja
  2. hallo fredxxx, ich will doch gar nicht dagegen vorgehen - wenn ich tatsächlich über Rot gefahren bin, stehe ich auch dafür grad - Blödheit muss halt bestraft werden. das habe ich aber von Anfang an so geschrieben - wollte ja nur wissen, wie ich mich verhalten muss, ob ich den AB zurücksenden MUSS und was die Paragraphen bedeuten. Diese Antworten habe ich hier in diesem tollen Forum gefunden - und gut ist ... alles andere wird sich zeigen LG Manja
  3. hi, also ich hab es so ähnlich gemacht, wie random empfohlen hat, was genau ich geschrieben habe, sende ich Dir in einer PM ... LG Manja - und danke der Nachfrage ;o)
  4. nö? keiner nen Tipp für mich, was jetzt besser ist?? LG Manja
  5. hi, danke, jetzt ist mir schon nicht mehr so schlecht ... es ist mein allererster Verstoß überhaupt! ... nein, stimmt nicht, hab schon mal falsch geparkt und 25 Euronen geblecht! aber im "Verkehr" war ich immer ne Vorbildliche und was soll ich nun tun - es einfach laufen lassen ohne Antwort, oder antworten, etwa sowas, was random vorgeschlagen hat??? bringt das was, wenn man auf Knien rutscht? Oder bewirkt das etwa das Gegenteil? ............. wobei mich wirklich brennend interessieren würde, wo genau es war ............ LG Manja
  6. ok, vielen lieben Dank - und stimmt dass, das der 132 BKat aussagt, dass ich mit einer Geldstrafe (50 € ??) und 3 Punkten und OHNE Fahrverbot mit `nem teuren blauen Auge weggkomme?
  7. hm, klar könnte ich das nachvollziehen, aber sollten sie nicht wenigstens einen Beweis liefern können? bei anderen steht ja sogar da, mit welchem Gerät eine Aufnahme gemacht wurde .. hier weiß ich nicht mal, welche Kreuzung gemeint war ! und was ist mit den Paragraphen? kann ich da tatsächlich etwas ablesen? +++ gilt seit 1.7. ein neuer Bußgeldkatalog? welche Strafen beinhaltet der zu diesen Paragraphen?? welches Datum werden sie in diesem Fall wohl annehmen??? könnt Ihr mir zu diesen Fragen auch was sagen? ich hab zwar schon gegoogelt, aber finde nirgendwo etwas, dass es tatsäch
  8. hi, danke für die schnellen Antworten es steht "nur" ein Zeuge dabei ... aber iss ja egal kann man das verlangen, dass Sie ein Bild zusenden mögen, da man sich nicht erinnern kann?? LG Manja
  9. Hallo, habe am Freitag einen Anhörungsbogen bekommen, in dem mir Folgendes vorgeworfen wird: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Zeugen(n): .... PHM, VPI ... es wurde weder ein Bild mitgesandt, noch ein Beweismittel aufgeführt, wie ich es bei so vielen anderen Beiträgen hier gelesen habe des Weiteren wird eine Straße aufgeführt, auf der viele Ampelkreuzungen sind, wo "nur" die Straße und die Richtung, aber nicht genau, welche der vielen Kreuzungen gemeint ist ... ich hab tatsächlich nichts mitbekommen, gehe aber davon aus
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