Hi Murphy, danke für die Antwort. Ich bin nun wieder etwas schlauer ;-) Allerdings hatte ich gelesen, dass die Rechtssprechung davon ausgeht, dass mindestens 150-300m durchgehend ein Abstandsverstoß vorliegen muss, bevor er geahndet werden kann. In dem von Dir beschriebenen letzten Satz würde das ja nicht zutreffen, wenn ich innerhalb der Meßsstrecke plötzlich brense und den Abstand verringere, oder? Gruß, fear71