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E280

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  1. Hallo an die Experten! Ich habe einen Youngtimer der abgemeldet in der Garage steht. Nun möchte ich diesen über ein Wochenende fahren um ihn technisch am Leben zu erhalten. Ein Kurzkennzeichen kommt also für die 5 Tage dran. Ich habe gelesen, dass der Begriff Probefahrt schwer eingrenzend zu definieren ist. Sie kann sich also auch über mehrere Tage und eine längere Strecke ausdehnen; auch im europäischen Ausland ist das KKZ gültig, EU-Rechtssprechung, was sich aber wohl nicht überall herumgesprochen haben soll. Für Österreich und Italien soll es aber Abkommen geben - und genau dorthin sol
  2. So, nun ist der Anhörungsbogen da: Gemessene Geschw. = 64 km/h, Toleranzabzug 3 km/h, macht also 31 km/h Überschreitung. Wegen 1 (in Worten: einem) km/h werd ich nun laufen müssen. Das ist bitter! Warum ziehen die 3 km/h ab? Ich habe mal was von 5 km/h gehört bzw. 5% Abzug, was dann 3,2 wären. Kann man bzgl. der Messtoleranz was machen, dass die eben 5% oder 5 km/h abziehen bzw. wegen nur 1 km/h über Fahrverbot was erreichen, das eben kein FV verhängt wird? Gibt es da Erfahrungen bei euch?
  3. Meint ihr nicht, dass es sogar noch besser wäre, statt anzurufen auch mal persönlich beim SB vorzusprechen? Dann könnte man ein wirklich persönliches Gespräch führen und der SB macht sich ggf. ein besseres Bild von einem?!
  4. Dann schon mal vielen Dank für eure vielen Tipps! Es scheint ja wirklich so, dass ich mit dem verwachsenen Schild schlechte Chancen habe, da der Inhalt zu erahnen gewesen sein könnte. Ich werd wohl auf eine Straferhöhung geldwert gehen und auf einen Verzicht eines FV bitten, da ich auch im AD unterwegs sein muss, eine Fahrt mit ÖPNV zu lange dauert, um rechtszeitig bei der Kinderkrippe zu sein, und ich mir bis dato (bis auf eine alte gelöschte Sache) nicht s habe zu Schulden habe kommen lassen - leeres Punktekonto. Vielleicht zählt das ja was. Trotzdem werde ich auf das Schild hinweisen, jed
  5. Auf mich ist das Fahrzeug zugelassen. Was meinst du mit Strafvermeidung? Um die werd ich nicht drumrum kommen. Entweder 44 oder 24 zu viel (jew. abzgl. Tolleranz und Tachoabweichung). Abstreiten, dass ich´s war, werd ich nicht können: Ich war der Fahrer meines Autos! Fahrtenbuch führen kostet ja auch ordentl. Geld ... Kann man denn versuchen, das Fahrverbot auf einen höheren Punktestand und (möglichst nicht) auf eine höhere Geldstrafe umzumünzen? Mein Punktekonto ist leer, das hier war die absolute Ausnahme einer "verkehrsrechtl. Entgleisung".
  6. Das Schild wird von keinen anderen Umständen, wie Baumaßnahmen, Schule, Fußgängerüberweg o.ä., gekleidet. Beim Durchfahren dieser Stelle hatte ich ja 50 drauf und bin erst woanders nach´m Wenden zuviel gefahren. Der Wortlaut: "Verkehrsschilder und Ampeln gelten nur, wenn Sie zu erkennen sind. Werden sie durch Büsche und Äste verdeckt, haben sie keine Wirkung. Kommt es deswegen zu einem Unfall, haftet die Straßenverkehrsbehörde. " Also müsste dieses Schild ja auch ungültig sein und eine Gesch. von 50 erlaubt sein, da innerh. von geschl. Ortschaften. Und wenn ein Schild beiläufig nicht zu
  7. Richtig, eine Überschreitung von dann 24 km/h wäre die Folge, da ich ja von 50 km/h zulässige Höchstgeschw. ausgehen musste. Ein Foto (einmal 25 m, einmal 10 m davor) habe ich 3 Tage danach gemacht. Ich hoffe das zählt als Beweis, denn das Datum kann man ja manipulieren. Wenn die Äste noch sind ist´s klar, wenn nicht muss ich beweisen, dass sie kürzlich verschnitten worden sind.
  8. Hallo! Bin neu hier und durch mein Problem beim googeln auf dieses Forum gestoßen. Tja, hab mich am münchner Randgebiet etwas verfahrenfahren) und bin in eine Art ländliche Wohngegend eingefahren. Als ich merkte, dass ich wohl falsch bin, habe ich kurz vorm Ortsausgang gewendet und bin wieder zurück gefahren. Und auf einmal - Zack und Blitz! Ich guck auf´n Tacho und: 74 km/h Als ich weiterfuhr sah ich zu allem Unglück noch "Ende Zone 30". Um Gottes Willen, das darf nicht war sein. Ich versuche schon auf die Geschw. zu achten (mein Punktekonto ist nun zum Glück leer), aber hier mal völl
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