Naja dass ist mir natürlich auch bewusst... Das erste Vergehen wird definitiv nicht als Vorsatz gewertet.... 0 Punkte und erstes Vergehen überhaupt... Beim 2. definitiv.... Es ist soweit ich weiss möglich ein Fahrverbot auch gegen eine erhebliche Erhöhung der Geldbuße einzutauschen.... z.b. bei beruflicher Notwendigkeit... Also das Argument würde vor Gericht schon zählen, aber den 5 - 10 fachen Kostenfaktor werde ich nicht in Kauf nehmen, dann lieber nicht fahren.. Bis denne