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Willnix

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    Anfänger
  1. Entschuldige, ich Blick das jetzt nicht. Vor 20 Jahren habe ich mal eine Anhörung bekommen, die habe ich mit dem vermerk beantwortet das ich die Verkehrstat nicht begangen habe, ohne weitere Begründung, ich hatte Glück es ging in die Verjährung(keine Rückmeldung der Behörde innerhalb von 3 Monaten), damals war die Verjährung noch 3 Monate. Genau so ähnlich wollte ich nun wieder vorgehen, mir geht es schlicht um die Punkte, z.Zt. habe ich null Punkte und möchte die auch beibehalten. der Willnix
  2. Hmm, der Halter war es nicht, der Fahrer war ich ?! Wenn ich nicht weiteres bei der Behörde Anfrage dürften doch auch weniger Rückfragen von denen kommen, oder ? Ich meine so spare ich doch ein unnötiges hin und her, der Halter ist ein älterer Herr, und froh mit den Behörden nix am Hut haben zu müssen. der Willnix
  3. Danke! Nur warum weise ich die Tat nicht direkt von mir, bzw. der Halter schreibt das er es nicht war? der Willnix
  4. MfG. hartmut Stimmt Hartmut. Die Ordnungswidrigkeitsanzeige war ohne Foto. der Willnix
  5. Hi, dann dürfte ich wohl auch zu denen gehören die, die Abstandsfalle erwischt hat BAB1 Richtung Trier, hinter einer Brücke! Ich bin nicht der Halter aber der Fahrzeugführer, ich habe die 12.5.2 BKat. Das Auto gehört einem Familienmitglied. Die Ordnungswiedrikeitsanzeige kam heute, ohne Foto erstmal. Wir wollen in der Anhörung schreiben das der Halter nicht gefahren ist der Verstoß also nicht zugegeben wird und ich vermute das der Halter auch nicht angeben muß welches Familienmitglied gefahren ist, oder? der Willnix http://korn666r.free.fr/photos/momie.gif
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