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th_nrw

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  1. th_nrw

    MPU negativ

    habe nen Bekannten, der hatte auch das Vergnügen, durfte/musste sich auch zur MPU vorstellen. Unzählige Gespräche, Gutachten, Untersuchungen, Schulen wofür die nötig sind weiss kein Mensch. Hat den Lappen hat er im Mrz. 02 abgenommen bekommen und im Aug. 03 wieder bekommen, der Spass hat über den Daumen gepeilt knappe 10.000€ gekostet.
  2. DAS WAR ES DANN, THEMA WIRD HIERMIT GESCHLOSSEN!!!
  3. §286 ZPO Freie Beweiswürdigung (1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. (2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden. jepp, da war einer schneller, DANKE
  4. Und wo wurde die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet? das will ich damit ja sagen, er meinte das die dafür ausnahmerechte haben und fertig, und darauf meinte ich dann, aber nur unter gewissen Umständen.
  5. jepp, das stimmt, normal werden die zu einem zusammengefasst. Ähnlich einem Versäumnisurteil bei Gericht, Termin/Frist versäumt => Arschkarte gezogen
  6. Dann ließ mal §35 Abs. 8 StVO und jetzt müsste man auslegen, also so eideutig wie du es schreibst, ist es nicht.
  7. §323c StGB, egal wie, er hätte Dreck am Stecken, um mal auf deinen angesprochenen Unfall mit Todesfolge zu sprechen zu kommen.
  8. Als kleine Zugabe bekommst in der Regel auch ein paar nette Bildchen mitgeschickt
  9. Jepp, alle die, die ihr Abi nach 2000 machen bzw. gemacht haben (zumindest in NRW), müssen eine Facharbeit anfertigen, damit will man den Schülern vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten so funktioniert. dafür schreiben die aber auch eine Klausur weniger.
  10. Hi, also gem. der Lfd. Nr. der BKatV erwarten dich ne Strafe von 50€ und kein Fahrverbot. Naja, was die Sache angeht ist es nicht so leicht, denn um möglicherweise erfolgreiche Schritte einleiten zu können, musst du dir zu 100% sicher sein, dass die wirklich nichts als die Aussage des EINEN PHK haben. Keine Messungen, keine Bilder, NICHTS!!!!, denn dann wäre ein Einspruch unter Umständen von Erfolg gekrönt. Der Trick, im Falle eines Gerichtsverfahrens es darauf hinauslaufen zu lassen, dass es Aussage gegen Aussage steht und dann nach dem Grundsatz "IN DUBIO ...." geurteilt werden müsste.
  11. Das stimmt in der Regel schon, dass in solchen Fällen nichts gegen ihn unternommen wird. Aber im Zeitalter leerer Kassen, ..... Sollte doch was kommen, dann sofort Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist aber nur dann wirklich ratsam, wenn man wirklich zu 100% eine reine Weste hat, was diesen Vorfall angeht.
  12. Was die Österreicher draus machen weiss ich nicht, aber in Deutschland ginge das nicht, denn die jeweiligen Vergehen sind für sich selbstständige Vergehen und können nicht zusammen gelegt werden.
  13. HY, also ich kann dir nur sagen, wenn du es nicht warst, dann mach dir da mal keinen Kopf drüber. Weil wenn das stimmt was du sagst, dass du hier keinen Unfall verursacht hast, dürften auch keine Spuren an deinem PKW zu sehen sein. Und wenn du es doch gewesen sein solltest, dann kann ich dir nur sagen, HABE RÜCKRAD und stehe dazu, denn Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, der unter Umständen auch mit Freiheitsstrafe bedroht ist, was nicht heissen soll, dass man gleich in den Bau wandert.
  14. Jepp stimmt, dein Vater darf keine FALSCHEN Angaben machen, darf sich aber wie gesagt darüber ausschweigen (55 StPO). Und da man dir/euch was vorwirft, sind die seitens der Polizei oder Behörde in der Beweißlast und müssen einem von euch das vergehen nachweisen. Wenn dir dein Bruder auch noch sehr ähnlich sehen würde, wäre das top, denn: IN DUBIO PRO REO und wenn sie es dir dann nicht ohne Zweifel doch nachweisen können, wird die Sache wohl im Sande verlaufen, möglich wäre dann nur, dass für den betroffenen PKW das Führen eines Fahrtenbuchs von Amtswegen vorgeschrieben wird.
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