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FNBalu

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  1. Wir sind Deutschland. Da muss in der EU alles zusammengelegt werden und dann kann man nichtmal den Lappen eines anderen einziehen. Das gleicht sich doch immer aus. Ich kann nur noch Kopfschütteln. Ausräuchern dieses ganze Bürokratenpack. Sorry aber wenn ich sowas wieder lese (gut sind Tatsachen) aber da bekomme ich das kotzen.
  2. Einwegkamera hatte ich auch shcon mal überlegt. Fotohandy geht bei meinem Arbeitgeber nicht und ich selber bin auch der Meinung, dass die heutigen Handy nur noch Spielzeug sind. Gut bin 26, da hat man normal ne andere Auffassung, aber für mich muss ein Handy eine lange Akkulaufzeit haben und es muss von den Tasten her gut bedienbar sein. Das ist bei meinem Nokia 6310i alles gegeben. Heutzutage werden die Displays imme rgrösse rund die Tasten kleiner. Nach 4 Tagen ist Ende. Nene sowas brauche ich nicht. Aber da denkt jeder anders und das ist auch gut so. Bezüglich Ordnungsamt: Ich habe eben
  3. Dazu müsste man aber eine Einwegkamera haben oder ein Fotohandy. Nur brauche ich son Müll nicht. Ich denke es heisst 4 Wochen Fahrverbot. Dezember hat 31 Tage. Februar 28. Dann ist man ja besse rim februar gestellt als im Dezember. Gut, meinte den 14. Dachte es ist so, dass ich den wegschicken muss und dass dann der Stempel zählt wo er bei der Post gestempelt ist. Heisst ich gebe ein Einschreiben auf, dann bekomme ich ja nen Schnippel worauf der Einlieferungstag steht. Also 14. abgeschickt heisst ja ich konnte am 14. bzw 15 logischerweise nicht fahren. Somit dachte ich, zählt dieser Tag.
  4. Naja mir gehts darum ob es zwangsläufig zu nem Gerichtstermin kommt. Wenn ja, dann lass eich es lieber, weil ist ja gleich zig mal so teuer. Habe auch shcon gesehen wie ich ihn abgeben kann. Am 16. Dezember war das glaube ich abgeben währe gut. Wie zählt das dann? Wo muss er hin? N Bekannter musste ihn damals wegschicken. Kann ich sagen ab dem 16 und gehe dann am 16. zur Post und lasse ihn anstempeln, dass er weg ist per Einschreiben??? Dann ist der Stempel massgebend oder nicht?? Bekomme ich ihn dann nach 28 Tage wieder ja? In den Faq steht ja, dass es symbolisch 1 Monat heisst, es ab
  5. Habe die Dame gerade mal angerufen und gefragt ob man den Einspruch auch faxen könne. Ich fragte auch gleich um was für eine Strafe es sich handelt. Sie sagte 150€ + Gebühren von ca 25€, 4 Punkte und 1 Monat. Sie sagte wenn ich Einspruch einlege leitet sie es nach Hannover zur Polizei weiter. Ich sagte ihr dann das auch mit dem Schild usw und sie sagte nur, das würden die Beamten vorher kontrollieren. Hier steht mit Anwalt etc. Kann man nichtmal Einspruch einlegen ohne Anwalt? Dann ist das ganze ja schon unnütz. Klar nicht aufs Navi verlassen. Wozu auch, wenns gerade aus geht 150km lan
  6. Augenblickversagen? Also schreiben. Gut dann amche ich das. Werde auch schreiben, das sich 180 gefahren bin, da frei war. Als mein Navi angefangen hat zu quaken hats gefunkt.
  7. Genau das meine ich dass die jeder bringt und dann dementsprechend der Brief als Standard abgestempelt wird. Daher dachte ich telefonisch bringts nicht jeder. Kann ja auch sagen Mutti war gerade so mit ihrem Kopf in meinem Schosse beschäftigt, dass ich nichts gemerkt habe.
  8. Was heisst schnell verquatschen? Man sollte da natürlich dann wissen was man sagt. Kann es schlimmer werden? Ich mein son Anhörungsbogen kennt die und die weiss auch was die Leute da schreiben oder??? Wo soll ich denn nachlesen wie zu verfahren ist???
  9. Sodele. Leider kam doch ein Anhörungsbogen. Darin wir mir 177kmh vorgeworfen, was dann 57kmh zu shcnell gewesen währen. Das heisst 100€ + 25,60€ gebühren, 4 Punkte und 1 Monat, das habe ich im Bussgeldrechner raus bekommen. Da steht auch was von Punkten die nicht verjährt sind. Da ich 2006 im März geblitzt wurde wo es 1 Punkt gab, stellt sich mir die Frage ob der ins Gewicht fällt. Des weiteren ist es ja nun so wie ich oben geschrieben habe, dann man nichts sah. Ruft man da einfach mal bei der Frau an die das bearbeitet oder schreibt man den Anhörungsbogen? Wie geht man vor? Also ich
  10. Mal davon abgesehen. Der Anhörungsbogen ist doch mittlerweile auch fast 3 Monate her. Wenn in den 3 Monaten nichts kommt, kann da doch auch nie wieder was kommen oder? Ist doch dann auch verjährt.
  11. Das wollte ich damit auch so nicht ausdrücken. Da sist mir schon klar.
  12. Es war ein keliner Rasthof. Wo genau weiss ich auch nicht. Müsste ich in der Karte schauen. Ansehen geht nicht so leicht, da das ganze gute 100km weg ist, wenn nicht sogar mehr. Ich werde schauen was kommt und dann Einspruch einlegen. Mal schhauen. Schlimmer werden kann es dadurch ja wenn eh nicht. Nach Map24 würde ich sagen, dass der Rastplatz Fuchsgrund heisst (Nähe Porta Westfalica) Irgendwie sowas. Bin von der A30 Bad Oeynhausen auf die A2 Richtung Hannover und dann irgendwann wars. genaueres mit dem Bescheid. Ich mein wie gesgat Rund und Rot heisst nicht shcneller fahren und wenn ich
  13. Zum Thema Gestrüpp Das ist nur gerade hoch gewachsn, nichts seitlich etc. In der Regel sind die LKWs auch nicht ganz links auf der 3. Spur. Doppelelefantenrennen ;-) Sicher schaut ein Beifahrer nicht so genau hin, keine Frage, aber er schaut auch. Fakt ist, das Medion sagt Erfahrungsgemäss genau neben dem Schild was. Klar, die Begrenzung muss es kennen das ist klar. Nur es war kaum fertig mit sprechen, da hats gefunkt. Es war also nach dem ersten Schild, was ich nicht sah. Die Zeit kann man leider nicht zurück drehen, das ist denke ich auch klar. Bleibt also nur Abwarten und hoffen, dass der
  14. Ja Kliometer vorher war das Aufgehoben Schild. Und glaube mir, hätte ich die 120 gesehen, hätte ich im Vorfeld gebremst um an dem Schild die 140 zu haben. Klar währe dann noch ärgerlich aber besser als so. Ich sah wie gesagt absolut nichts ausser dem Blitz. Mein Vater der Beifahrer war und ein anderer Fremder den ich mit nach hause genommen habe hatte auch nichts gesehen. Das Gestrüpp hat alle Schilder verdeckt. das geht doch auch nicht. Und glaube mir, ich fahre gerne schnell, aber nur da wo es geht. Ich würde nie bei Nässe oder dichtem Verkehr 200 fahren. Das mache ich echt nur wenn die
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