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unschuldiger

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  1. ok... Inwieweit wird den von den Zeugen geschätzten 15 m Entfernung Glauben geschenkt? War es 15 m oder 10 m oder 8 m? Zu welchem Zeitpunkt war das Fahrzeug diese 15m entfernt? -> Als es schon 1 Sekunde gelb war, als es schon 2,5 Sekunden gelb war? Oder als es bereits ROT war? Dann kann doch jeder alles schätzen... Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und man nach der Verhandlung dem Zeugen hinterherfährt und dann bezeugt, dass er in der 30er Zone mind. 61 km/h gefahren ist und ihn dann anzeigt, bekommt er dann auch ein Fahrverbot??? Das ist doch Wahnsinn! Man, ich kann das ganze
  2. Ich kann mir das ganze auch nicht erklären. Wie gesagt, ich kann mich an keine solche Situation erinnern. Ich habe mir aber bereits folgendes zusammengereimt, sollte ich wirklich die Ampel übersehen haben: Der Zeuge stand bereits an der roten Ampel. Als ich angeblich (evtl. im Gegenverkehr des Zeugen) beschleunigt habe und über die rote Ampel gefahren bin. Was mich allerding sehr stutzig macht: - Der Zeuge muss dann innerhalb der kurzen Zeit mich im Auto genau erkannt haben, und das schon als ich ihm entgegenkam. Hat er mich schon von weitem beobachtet, ohne Grund? Oder wusste er das ich gl
  3. Ich habe inzwischen von der Polizei erfahren: Es hängt keine Strafsache wegen Gefährdung dahinter sondern "nur" eine Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß. Nun steht aber immernoch das Fahrverbot im Raum! Wie gesagt, ich bin bereits im Juli an einer roten Ampel geblitzt worden. Diesen Verst0ß habe ich zugegeben, einen Bußgeldbescheid habe ich allerdings noch nicht erhalten. Ich gehe aber davon aus, dass hier noch ein Fahrverbot kommt. Urlaub ist schon eingeplant... Zuvor habe ich mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen (Keine Punkte!), und ich habe schon mehr als 300 tkm hinter mir!
  4. @dagegen: Ich kann mich zumindest wirklich an keine Ampel erinnern, die rot gewesen sein soll. Ausschließen das ich wirklich eine übersehen habe kann ich natürlich auch nicht zu 100%. Dann aber wirklich ohne Vorsatz/Absicht! @Gast255: Und was für eine andere Maßnahme könnte die Verjährung noch unterbrechen? Wie beeinflussen sich den eigentlich beide Sachverhalte (Rotlicht geblitzt im Juli 2007, und jetzt die Anzeige wegen Rotlich vom Oktober 2007)? Muss ich mit einem höheren Fahrverbot rechnen, da evtl 2 Rotlichtverstöße innerhalb kurzer Zeit? Nochmals kurz zum "Tatvorwurf": Ich ab
  5. Danke für die Antwort... Eigentlich kann der Zeuge mich nicht erkennen können, da ich wirklich nichts getan habe. Was aber, wenn er einfach behauptet er würde mich erkennen (so wie er auch einfach die "Tat" behauptet) ? ==> "Fahrverbot sind 1 Monat und nicht vier Wochen" Ok, wie muss ich dann rechnen? Muss das Fahrverbot genau innerhalb eines Monates genommen werden, oder kann ich auch Mitte Dezember bis Mitte Januar?
  6. Hallo! Evtl. passt mein Thema nicht 100% hier rein, aber dennoch: Heute morgen stand die Polizei vor meiner Türe: Ich wurde angezeigt, da ich angeblich an einer Fußgängerampel über rot gefahren bin, als ein Kind über die Strasse gehen wollte. Der Zeuge sagte aus, die Ampel sei schon länger als 1 Sekunde rot gewesen. Ich sei ca. 15 Meter von der Ampel entfernt gewesen und habe als die Ampel auf rot umgeschaltet hat beschleunigt und wäre über rot gefahren als gerade ein Kind über die Straße wollte. Der Zeuge hatte sich meine Autonummer notiert und mich angezeigt. Der Polizist meinte die Be
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