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mdp1

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  1. Steht bestimmt hier schon irgendwo, mir ist aber danach es selbst zu postulieren. ;-) Es ist eine immer mehr um sich greifende Unsitte, in einspurigen Autobahnbaustellen generell Tempo 60 vorzuschreiben. Unabhängig von der verbleibenden Fahrbahnbreite oder Besetzung der Baustelle. In Anbetracht der Tatsache, dass es dazu immer noch Verkehrsteilnehmer gibt, die sich in einer Art Bonus- oder Rabattsystem glauben und dieser Vermutung folgend nochmal 10 - 15 km/h unter dem Limit bleiben um Gutschriften für spätere Vergehen zu erhalten, fährt man dann effektiv mit 40 km/h durch so eine Baustell
  2. Aber ja McStraße, selbstverfreilich steht auf der Urkunde ein anderes Datum. Witzigerweise wird auf dem Umschlag in fetter Schrift darauf hingewiesen, wie wichtig es sei diesen aufzubewahren, weil man mit ihm nachweisen kann, wann eine Urkunde zugestellt wurde. So gesehen ist mein Vergehen längst verjährt, da der Bußgeldbescheid mir (lt. Umschlag) bereits vor einem Jahr zugestellt wurde und die Behörde sich seit dem nicht mehr gemeldet hat. Ist aber auch Wurst, ich hab ja schon längst beschlossen meine Strafe anzutreten...
  3. Naja, nachdem "es" passiert war, nahm ich mir vor es wie ein Mann zu tragen, keinerlei Protest, kein Verschleierungsversuch, keine Ausreden. Bin sogar persönlich zu der zuständigen Sachbearbeiterin, um meinen AB dort abzugeben und die weitere Vorgehensweise (wann geb ich meinen Lappen wo ab...) zu klären. Als dann heute dieser falsch datierte Umschlag in meinem Briefkasten lag, hatte ich plötzlich den "Deiwel im Pans" und dachte, schreib mal ins Radarforum, bestimmt hat dort jemand ne Idee - so Richtung Formfehler o.ä. Wirklich anlegen möchte ich mich nicht mit der BuGeSt. Also werde ich
  4. Hallo Forumsgemeinde. Ich lese schon eine ganze Weile in diesem Forum. Zu nachfolgendem Sachverhalt habe ich aber nichts konkretes gefunden. Vielleicht weiß ja einer der Rechtskundigen User hier mehr darüber. Vor einigen Wochen wurde ich gelasert. 31 km/h drüber innerorts - entspr. 100 € Geldbuße, drei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Soweit, so schlecht. Heute kam nun (in meiner Abwesenheit) der Bußgeldbescheid. Der Zusteller war wohl noch nicht ganz wach und vermerkte als Datum der Zustellung: 30.06.2005 Nun meine Frage hierzu: Kann ich diese kleine Unachtsamkeit des Zustellers zu m
  5. Da ich selbst einer bin, wollte ich hier eigentlich ne Lanze für die Saarländer brechen. Ich hab lange überlegt, wie ich hier rhetorisch ausgefeilt den Saarländer als Vorbild der westeuropäischen Kultur darstellen könnte. Leider fehlen mir erstens die rhetorischen Fähigkeiten, zweitens müsste ich lügen. ;-) Wie es aussieht (für mich) stimmen die meisten Vorurteile über uns. Wir sind halt ein wenig "provinziell" und können mit der Schlagfertigkeit der meisten Großstädter nicht mithalten. Dafür sind wir gemütlich und grundehrlich. ;-) Die von "Besorgter" genannten coolen Exemplare, muss ma
  6. @Gast225 Vielen Dank nochmal für Deine Recherche. Du liegst mit Deiner Vermutung richtig, die Vers. hat lediglich den Vorhaltesatz erstattet. Wobei der Zustand des Fahrzeugs alles andere als desolat ist. @dergast Das werde ich versuchen, da der Gutachter keinen Tagessatz in seinem Gutachten genannt hat.
  7. Steht zwar schon in meinem Eingangsposting aber gerne nochmal: Golf II Special, TYP 19E, 1800 ccm, 66KW (90 PS), EZ10/1989. Vielen Dank, für Deine Mühe.
  8. Erst mal Danke für Deine Antwort. Nein, ich habe keine Summe genannt. Im Gutachten stand drin, dass die Reparaturzeit 12 - 14 Tage beträgt und für diese Zeit Nutzungsausfall zu entschädigen ist. Eine Summe pro Ausfalltag wurde darin nicht genannt und ich hab mich auf die Ordnungsgemäße Abwicklung durch die Versicherung verlassen. Hast Du eine Quelle, für die von Dir genannten Stufen bzw. Entschädigungssummen?
  9. Hallo, ich hätte mal ne Frage an die Rechtsexperten hier. Vor einigen Wochen hatte ich unverschuldet einen Verkehrsunfall. Wieder besseren Wissens und zur Beschleunigung der Schadensabwicklung verzichtete ich auf einen RA. Der Schaden wurde auf Gutachtenbasis reguliert. Bis hierhin alles ok und zu meiner Zufriedenheit Allerdings stand mir die Versicherung lediglich 12,- €/d Nutzungsausfallentschädigung zu, wg. des hohen Fahrzeugalters. Daraufhin habe ich im Netz gesucht und auch eine Tabelle mit div. Fahrzeugtypen und der dazugehörigen Entschädigungshöhe gefunden. Daraus ging hervor, das
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