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CBR900RR

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  1. @Besorgter ...In dem Fall hat der VT auf eine Beamtin drauf gehalten und einen Personenschaden in Kauf genommen. ... Der VT hat bestimmt nicht absichtlich "draufgehalten", sondern weil er einfach zu schnell war und evtl. die Polizistin nicht gesehen hat. Ist wie gesagt Spekulativ ...Geschwindigkeitsübertritte sind für mich dann nicht mehr ok, wenn es zu einer bewussten Schädigung anderer Beteiligter oder Sachschaden kommt. ... Dann haben wir eh den VORSATZ. Nur mal als kleine Anekdote: Ich hatte auf einer Landstarsse anchts mit einem 7,5-Tonner, beladen mit Umzugsmöbeln, gemessene 85 b
  2. @ PS Kannst Du mir bitte mal diese Zeilen genauer Erläutern? ...Wer wirklich wegen zu schnellem Fahren die Fahrerlaubnis komplett los wird, der hat es imho verdient, denn der muß sich richtig dusselig anstellen. Und Dusseligkeit gehört nicht auf die Straße... Zu schnelles Fliegen - > Entzug der Lizenz : Ist mir von einem ehem. Mitschüler jetzt bei der BW so gesagt worden. Ich denke, es gibt noch andrer Bereiche, in denen man empfindlich Bestraft wird. Aus Deinem Statement gehe ich nicht davon aus, daß die zu erwartende Strafe - für Dich zumindest - hoch ist. Keine Sorge, ich Gönne e
  3. So,zur Beruhigung der angeschlossen Forenteilnehmer: Durch juristische Würdigung der Gesamtumstände eines Fehlverhaltens sollten ALLE in Frage kommenden Sanktionen ausgeschöpft werden. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß der Entzug der FE auch in die juristische Würdigung mit einzubeziehen ist.
  4. @ Besorgter Was hat das paranoides, dieses Argumentationsmuster zu verwenden? Ich habe es deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn ich DEUTLICH zu SCHNELL - ich hatte damals ca. 200 km/h in der 70er-Zone drauf. Ich muss nun mal jederzeit mit dem Fehlverhalten Anderer rechnen. Wenn ich demzufolge mein eigenes Verhalten den Vorschriften anpasse, so reduziere ich die sich ergebende Gefahr deutlich. Manchmal habe ich den Eindruck, daß einige Teilnehmer die Intention im Kontext missverstehen wollen. Was hat eine sachliche Auseinandersetzung mit den Geschehnissen im täglichen Leben mit Angst zu t
  5. @PS Ich bin weder Medienverseut, noch finde ich Gefallen daran, daß jemand die Fahrerlaubnis verliert. Hier mal ein Auszug aus dem dazugehörigen Link Als eine Beamtin ihn vor der Willy-Brandt-Allee mit einem beleuchteten Anhaltestab anhalten wollte, fuhr er mit unverminderter Geschwindigkeit weiter. Die Beamtin musste sich auf den Gleiskörper retten, um einen folgenschweren Unfall zu vermeiden. Wie ich auch schon geschrieben hatte, habe ich auch schon mal eine solche Fahrt hinter mir. Im Laufe der Zeit wird man ruhiger und betrachtet den Verkehrsraum Differenzierter. Die Frage
  6. Es mag ja sein, daß es Begrenzungen gibt, die man logisch nicht nachvollziehen kann. Nur kann ich das Argument diverser Fornteilnehmer nicht nachvollziehen, wie man solche Übertretungen "gutheissen" kann, mit dem Hinwies darauf, das kann ja nicht so schlimm sein, weil er konnte da ja so schnell fahren. Klar, kann ich auch auf eine normalen Strasse i.g.O. 200 fahren. Aber, habe ich überhaupt noch eine Möglichkeit zu reagieren. Ich weiss wovon ich schreibe. Bin weiss Gott nicht jemand der immer die Regeln befolgt. Ich habe mit dem Mopped eine ähnliche Übertretung auf einer mit 70 begrenzten GU
  7. Hier der aktuelle Link: Link Also, daß nenn´ich absolut KRANK. Jeder fährt mal schneller, aber mehr als doppelt so schnell wie erlaubt... dem gehört die Fahrerlaubnis endgültig entzogen.
  8. Kleiner Tip: Schaut mal auf den Fz.-Schein. Es steht dort: "Jede Veränderung, Außerbetriebsetzung, ... sind der Zulassunsgstelle unverzüglich zu melden." Da der Ehemann verstorben ist, geht die Verpflichtung bzgl. des Fz. auf die Ehefrau über.
  9. Brüssel/Wervik (rpo). Unglaubliches Tempo soll eine 66 Jahre alte Belgierin in ihrem Auto hingelegt haben: Sie geriet in eine Radarfalle, die die Geschwindigkeit von 967 Stundenkilometern maß. "Mit dieser Geschwindigkeit müsste ich die Schallgrenze durchbrochen haben, aber ich habe keinen Knall gehört", sagte die Frau der Zeitung "Het Laatste Nieuws" vom Freitag. Die Polizei fragte in ihrem Brief, ob die Autofahrerin die Übertretung anerkenne und fügte hinzu, das ordnungsgemäße Funktionieren des Messgeräts sei überprüft worden. Zu diesem Geschwindigkeitsverstoss kann ich nichts mehr sagen.
  10. Helveticus, so weit so gut. Soweit ich weiss, haben die Käseköppe HALTERhaftung. Wenn Kennzeichen bekannt,dann Halter bekannt. Ist das auch noch eine "lebende" und keine juritische Person, wird´s beim Einreisen problemtisch, wenn die mal wieder ´ne Kontrolle abhalten. Im System steht ja nicht nur das Kennzeichen drinne. Da ich hier an der D-NL-Grenze wohne, frag ich bei Gelegenheit mal einen´Käsegrenzer, wie´s bei denen genau abläuft.
  11. @CBR900RR: Klasse C: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) [...] (§ 6 FeV) Dann sind ja die Fz. der Klasse C1 in einem "Alterfreien" Raum. Ich pers. finde die FS
  12. @Michael Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings: Wer 50 Jahre und älter ist, muß sich regelmäßig einer ärztlichen Untersuchung (insb. Sehtest) unterziehen, um die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit zGG >3,5t weiterhin zu behalten. Hast Du Dich nicht vertan? Das gilt doch für Fz zGG >7,49t. In meinem FS: C1,C1E -> Gültigkeit unbefr. C,CE -> Gültig bis Geb.tag 50 Jahre Auf der HP des KBA habe ich nichts dazu gefunden, was Deine Aussage untermauern könnte. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
  13. @Michael Hey, schön ruhig bleiben. Wir leben hier in Deutschland. Wo kämen wir denn hin, wenn die Bürger für JEDE Situation nicht eine entsprechende gesetzl. Regelung fänden. Leider gibt es nun mal genug "Löcher". Stell Dir vor es würde noch ein Paragraph (§0815 Eigenverantwortung) in´s STVG eingeführt. Das Chaos auf den Strassen wäre perfekt.
  14. Zum Thema Eigenverantwortung möchte ich nur beitragen, daß wir damals auf einem Fliegerhorst eine Geschw.messung vorgenommen hatten. Im T-Bereich war damals . Den "Besten" hatten wir damals mit über 70 mit einem 10-Tonner gemessen. Naja, Eigenverantwortung bei Menschen, die deutlich zu schnell in Bereichen fahren, in denen gefährliche Güter lagern, ist mit Sicherheit ein Fremdwort. Von der akuten Gefährdung mal ganz zu schweigen. Danach war er die FE der BW erst einmal los.
  15. Folgender Beitrag aus den Düsseldorf Nachrichten: Düsseldorf: Mit 141 durch die Stadt Offenbar mit einer Rennstrecke hat ein 25-jähriger Autofahrer die Oberkasseler Brücke in Düsseldorf verwechselt. Nach Polizeiangaben raste der Mann statt erlaubter 60 Stundenkilometer mit Tempo 141 über die Brücke. Ihn erwarten jetzt ein Bußgeld von 425 Euro, 4 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot Mal schauen, wann hier im Forum der Betroffene die Frage stellt, was ihn erwartet.
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