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Chris

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Everything posted by Chris

  1. Ja, aber was macht man, wenn derjenige einen verfolgt bis zur nächsten Ampel? Hatte ich neulich gerade mit Anzeigenandrohung. Der hatte sich wahrscheinlich gerade darüber geärgert, daß ich weggeguckt habe, damit er mein Gesicht nicht sieht. ist mir zu umständlich.
  2. Ist eigentlich der Führeschein auch mit weg, wenn man innerhalb eines Jahres 2x rechts überholt? Gruß, CHris @Master Zap - sehr witzig...wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
  3. Ne, ich dachte eher daran, ihn zur Rücknahme zu bewegen und ihm zu drohen, ihn wegen der Ampel auch anzuzeigen. Danke für die Antworten, Gruß, CHris
  4. Das mit habe ich mal überlegt, ist mir aber zu umständlich. Ich weiß nicht recht, der Typ kannte sich schon aus, vielleicht macht er das öfter, daß er Leute anzeigt. Wenn er mich anzeigt, bekomme ich dann seinen Namen (vor dem Gerichtstermin)? Kann er die Anzeige auch zurückziehen? Gibt es da eigentlich auch eine Verjährung?
  5. Heute morgen habe ich jemanden auf der AB rechts überholt. Er hat mich dann von der AB runter verfolgt, bis ich zu einer Ampel kam. Er steigt aus und kommt nach vorne, ich kurble etwas die Scheibe runter und frage, ob es ein Problem gibt. Er:" Ich wollte Sie nur mal sehen, damit ich Sie vor Gericht wieder erkenne. Sie haben den Führerschein wahrscheinlich so neu, daß Sie nicht wissen, daß man rechts nicht überholen darf. Sie haben mich verkehrsgefährdend rechts überholt." Dann ist er sofort weggelaufen und wieder in sein Auto gestiegen, ich hatte keinerlei Zeit für eine Diskussion. Ich b
  6. Meine Erfahrung sind maximal 6 Wochen, Rekord Hamburg, fest installierter Biltzer und trotzdem schon nach ein paar Tagen der AB im Kasten. Gruß, Chris
  7. Also ich habe dafür schon vor 10 Jahren mehr bezahlt. Oder ist es ein Unterschied, ob PKW oder Motorrad? Gruß, Christian
  8. Aber wenn Du einen Helm trugst und nicht zu erkennen bist, kannst Du die Aussage verweigern und den Verstoß nicht zugeben.
  9. Oh, wieder was gelernt... also kann es tatsächlich 2x blitzen, obwohl keine Kamera drinnen ist?
  10. Hat es ein oder 2x geblitzt?
  11. Also das kann ich mir nicht vorstellen, ich denke, entweder die Kästen sind leer, das kann man dann auch sehen, oder bestückt. Außerdem ist eine Kamera sicher noch eines der güstigeren Einzelteile solch einer Anlage, so daß es keinen Sinn machen würde,mehr Anlagen als Kameras zu haben, oder? Weißt Du das sicher oder vermutest es nur?
  12. Danke, dann kann ich ja jetzt wieder beruhigt in den Briefkasten gucken... Der Kumpel ist nur sauer, weil ich ihn ein Jahr lang einladen wollte (Essen und Trinken in Kneipe), wenn er die Strafe übernimmt. Mittlerweile bin ich aber auch gar nicht mehr so sicher, ob ich einen anderen Fahrer angeben würde, scheint ja doch eine Straftat zu sein, die sogar Gefängnis als Konsequenz haben kann. Das muß ich nicht haben. Danke für die Antwort, Gruß, Chris
  13. Hallo? Weiß das niemand? Zu allem Überfluß hat ein Freund von mir, der das mit der Ampel übernehmen wollte, behauptet, daß seit April die Verjährung 6 Monate beträgt. Das halte ich aber für einen verspäteten Aprilscherz, oder?
  14. Hey, Glückwunsch Genau das ist mir auch passiert, bei mir wars in Hannover am 12. Januar, wobei ich glaube, daß meine Blitze einem Fahrzeug auf einer anderen Spur gegolten haben. Bis heute ist nichts gekommen. Also wenn das Datum des Schreibens länger als drei Monate nach dem Verstoß ist, kannst Du Dich meines Wissens auf die Verjährung berufen. Wenn die Behörde das Schreiben rückdatiert, weiß ich nicht, was man macht, was meinen die anderen? Ist man eigentlich nach 3 Monaten + 14 Tagen wirklich aus dem Schneider, oder kann da immer noch was kommen, z.B. ein Bußgeldbescheid ohne vorherigen A
  15. Ne, die Verjährung beträgt drei Monate, d.h. wenn Du nach 3 Monaten und 14 Tagen Zustellfrist nichts bekommen hast, ist es verjährt. Normalerweise kommen die Briefe aber sehr viel schneller, manchmal auch schon nach 1-2 Wochen. Warum sollten die Ämter die Sachen genau drei Monate liegen lassen? Es bringt doch auch Einnahmen.
  16. Hi, leider ist mir am WE meine Rückleuchte kaputt gegangen. Jetzt fehlt ein Teil des roten Glases oder Plastiks, aber nicht im Bereich des Bremslichtes, so daß niemand geblendet wird. Da ich bei ebay sehr günstig ein neues bekomme, würde ich es ungerne bei VW kaufen. Kann man damit eine Weile rumfahren (1-2 Wochen)? Wie hoch wäre die Strafe, falls ich damit in eine Polizeikontrolle gerate? Gruß, Chris
  17. Also bei mir war immer alles spätestens nach 8 Wochen da, später ist nie was gekommen. Ich denke, Du mußt den Betmodus noch eine Weile aufrecht erhalten. Erst wenn nach 3 Monaten plus 2 Wochen Zustellfrist nichts gekommen ist, bist Du aus dem Schneider. Gruß, Chris
  18. Chris

    Verjährung

    Was heißt denn kurz vorher? Kann man diese Tools konfigurieren? Bei mir war der Blitz am 12.01. also sind 12.04. zumindest schon mal die 3 Monate rum. Ich öffne jeden Tag gespannt den Briefkasten.
  19. Wenn Du auf dem Foto eindeutig zu erkennen bist, würde ich lieber keine Tricks versuchen, zu gefährlich. Gruß, Chris
  20. @ leo Das wollte ich auch gerade sagen, wußte aber nicht, wie ich es nett ausdrücken sollte. Wenn Du das Geld sehr nötig braucht, bleibt wohl nur der Weg über den Anwalt. 50 Euro pro Monat? Das wären dann 40 Raten, naja, könnte man riskieren, wenn man das Geld nicht unbedingt braucht. Da bist Du echt in einer blöden Lage, andererseits: Kein Personenschaden, nettes Mädel kennengelernt. Gruß, Chris
  21. Ach ja, wenn Du nicht gefahren bist, würde ich zunächst mal das Foto anfordern.
  22. Naja, natürlich kannst Du da was machen, Verstoß nicht zugeben, andere eingeweihte Person angeben, die aber nicht der Fahrer ist, usw. Ich denke, daß Du es schon schaffen kannst, daß der wirkliche Fahrer in die Verjährung kommt. Diese ganzen Sachen erfordern aber einen Aufwand, ev. Besuch von der Polizei usw., der auch meiner Meinung in so einem Fall ohne Punkte/Fahrverbot einfach nicht gerechtfertigt ist. Wenn Du es aussitzt, weiß ich nicht, was bei Sachen ohne Punkte als nächstes kommt, wahrscheinlich eine weitere Zahlungsaufforderung. Gruß, Chris
  23. Oh, wenn das Foto dabei war, sieht's nicht gut aus. Wie gut kann man Dich denn darauf erkennen? Tricks würde ich nur versuchen, wenn das Foto wirklich so schlecht ist, daß man Dir abnimmt, daß Du Dich selbst nicht erkannt hast. Gruß, Chris P.S.: Bist Du Corsa-Fahrer mit LIP-Kennzeichen?
  24. in meinem Fall: Verfahren eigestellt. Außerdem war dabei der Hinweis, daß ich beim nächsten Mal nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann und daß der Parkschein nach Aussage der Politesse nicht im Auto lag. Aber ein bißchen schlechtes Gewissen habe ich schon Zu meiner Bitte um Portoerstattung der Hinweis, daß bei Verwarngeldern Kostenerstattung nicht vorgesehen sei. Naja, das finde ich schon wieder blöd, denn wenn jemand wirklich unschuldig beschuldigt wird, bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Das nächste Mal zahle ich wohl einfach oder ich parke für 50 Cent pro Stunde im
  25. Ich glaube zwar nicht, daß das wirklich passiert ist. Falls doch, würde ich den Führerschein mindestens 1 Jahr einziehen, 6 Monate für die 6 Ampeln und nochmal 6 als Blödheitsbonus....
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