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schnell

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  1. Stimmt - Du hast Recht. Hast natürlich den Threadsteller dadurch komplett verwirrt - siehe: Hatte komplett vergessen, dass es hier im Forum ja nicht nur "Hilfe" gibt, die in die richtige Richtung leitet......... schnell
  2. Dein Mutter gibt Ihre Daten ein und schickt ab. Dann abwarten, ob die Behörde das glaubt. Wenn ja, kommt Bußgeldbescheid an Deine Mutter. Dann in der Frist Widerspruch dagegen und warten bis Verjährung eintritt. Danach Behörde anschreiben, dass Irrtum gewesen. Sie ist gar nicht gefahren. Bild dazulegen. Wenn nein, wirst Du relativ schnell Post bekommen. 3. Möglichkeit: irgendjemand, der Zugriff auf das Auto haben könnte, füllt den Bogen aus und schickt ihn an die Behörde. Sollte Deiner Mutter oder Dir schon irgendwie ähnlich sehen (wäre auf jeden Fall von Vorteil). Wenn Behörde das
  3. Falls das Schreiben an Dich gerichtet war, kannst Du es vergessen. Die Behörde hat schon ermittelt und per Bildabgleich festgestellt, dass Deine Mutter nicht gefahren sein kann. Dann im Umfeld Deiner Mutter (sprich Eurer Familie) gesucht und Dich gefunden. Das Originalfoto ist wesentlich besser, da hilft die Sonnenbrille auch fast nichts. Wenn das Schreiben an Deine Mutter gegangen ist, bestehen Chancen - gute Nerven, das Mitspielen Deiner Mutter (und der kompl. Familie) und etwas Glück vorausgesetzt. Würde sich das Ganze überhaupt lohnen ? Was steht denn als Geschwindigkeitsüberschreitu
  4. Grober Unfug - diese Aussage. Mit Erhalt des AHB ist die Verjährung an Deinen Vater unterbrochen - die Frist geht von Neuem los. Du mußt ab Datum des AHB 3 Monate + die postalische Zustellfrist (in der Regel 14 Tage) rumbringen. Du nimmst Dir den AHB, füllst ihn aus, schickst ihn mit Deinen Daten zurück. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt, legst Du innerhalb der Frist Widerspruch ein. Dann mußt Du warten und hoffen, dass die Zeit schnell genug vergeht. Ich habe 3 Monate und 2 Wochen gewartet, dann geschrieben, dass ein Irrtum passiert ist. Du sagst, Du hast Deinen Terminkalende
  5. Wieso - was kostet mich das denn an Zeit ? Ich muss doch gar nichts machen - außer warten. In dem Haushalt des TE ist doch die Kinderfrau - oder Kindfrau - für die Post zuständig. Und die wird den Brief entsprechend entsorgt haben. Der ist auch wieder gut !!!! Und beim 3. mal Lesen habe ich dann auch die Ironie kapiert - und dann ist er noch viel besser !!!!!! Aber die Kinderfrau ist mitlerweile nicht mehr bei uns - die 3 "Kinder" erreichen in den nächsten 3 Jahren die Volljährigkeit Du sagst es ist ein Schreibfehler - Gast225 sagt es ist eine nicht existierende Strasse. I
  6. Entweder drücke ich mich schlecht aus oder es wird einfach nicht richtig gelesen, was geschrieben wird. Ich habe doch jetzt mehrfach geschrieben, dass ich ebenfalls davon ausgehe, dass ich denke, dass ich nicht über die Verjährung komme. Ich will einfach nur mal wissen, wieviel Zeit da ins Land geht. Es kann ja sonst nichts passieren. schnell
  7. ist ja in Ordnung - will ja dann nur mal sehen, wie lange das alles dauert (wenn die Bussgeldstelle akzeptiert, dass die Adresse nicht stimmt). Ich habe ja im 1. Satz gesagt, dass ich nun auch nicht mehr glaube über die die 3 Monate und 2 Wochen zu kommen. Grüße schnell
  8. Mit dieser Methode über die 3 Monate und 2 Wochen zu kommen glaube ich jetzt auch nicht mehr. Mir war nicht klar, dass die Verjährung unterbrochen wird, auch wenn eine falsche Adresse auf dem Brief steht. Ich dachte bei Fragestellung, dass ich einfach den AHB ignoriere (ist ja nie angekommen mit dieser Adresse) und den BGB, wenn er mit dieser Adresse im Briefkasten landet, dann zurückschicke mit dem Vermerk: unbekannt. Dann wollte ich mal schauen, wieviel Zeit schon vergangen ist. Vieleicht mache ich das aber trotzdem, einfach um mal zu sehen, wie dann weiter vorgegangen wird und wie l
  9. @ BiBa1016 sehr gut - warum ??? - der ist wirklich gut !!!! Grüße schnell
  10. Du hast recht - in Ordnung. schnell
  11. @ Dieselschräubchen Ich habe gesagt, dass der Großteil Deiner Antwort nichts mit der Beantwortung meiner Frage zu tun hatte. Genau 4 Sätze waren die Antwort - 13 Sätze hatten nichts damit zu tun. @ Q-Treiberin ich glaube überhaupt nicht, dass ich wichtig für dieses Forum bin oder war aber der Thread und der original Alberto-Thread sind es; dort wird gezeigt, wie es geht und dass es geht schnell
  12. @ Hartmut in der Headline steht: KFZ im Besitz der Kinderfrau sorry ich kann Dir nicht folgen, was Du mir mit dem link sagen willst @ Dieselschräubchen ich weiß ja gar nicht alles und habe das auch nie behauptet - sonst würde ich hier ja nicht fragen Der Großteil Deiner Antwort hatte aber gar nichts mit der Beantwortung meiner Frage zu tun. Wenn Du hier Tips zu Alberto gibst, solltest Du die wichtigsten Threads dazu schon kennen - und der mit der Kinderfrau gehört dazu (wie auch Albertos original Thread); und ich habe ganz klar in den ersten Sätzen erklärt, wer ich bin und welch
  13. Gut - mal sehen was passiert. So einfach gebe ich mich nicht geschlagen - siehe "Kinderfrau" ich warte mal ab und reagiere nicht - mal sehen, ob der BGB mit Zustellnachweis und falschem Strassennamen im Briefkasten landet werde dann berichten........
  14. @ Hartmut Kinderfrau - sorry Hartmut, ich weiß schon was ich damals geschrieben habe allerletzter Thread, der auf der Seite steht, wenn man "Kinderfrau" in der Suche eingibt schnell
  15. meinetwegen auch das - dann steht jemand vor der Tür und will das Geld eintreiben. Meine Antwort darauf: die Schreiben habe ich nicht bekommen und ich hatte somit keine Chance mich zu dem Sachverhalt zu äußern Was dann ? schnell
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