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NorbertE

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  1. Du weisst mehr? Grüsse Norbert
  2. Sag mal , wirklich ehrliche Frage(berufsbedingt ): bist Du aus dem Osten von D? Dann wärs erklärbar. Grüsse Norbert
  3. Ich nehme an, lieber Officer, dass Du dazu nichts mehr sagen kannst/willst. Ist ja eh schon OT. Grüsse Norbert
  4. @officer: wenn man diese "Hampelmänner" einmal selbst erlebt hat, ist das keinesfalss "köstlich" Anno 1999 eine Handwerkerrechnung über rund 15.000 DM. In Abschlägen vereinbarungsgemäß gezahlt. Vom letzten Abschlag 500 DM einbehalten, da Mängel vorhanden waren. Eine Weile Ruhe, dann 2 Vierschrötige vor der Tür, ohne ein Wort eine Quittung gezeigt "500 DM dankend erhalten aus Auftrag..." Natürlich hab ich gezahlt und auch den Durchschlag erhalten. Dann habe ich Anzeige gemacht gegen den Handwerksmeister. Ergebnis gleich null. Der hat wohl ausgesagt, ich hätte die Aussenstände ordnungsgemäß
  5. Lieber Besorgter, ich,nach einem ca. halben Jahr Mitlesender hier und erst seit kurzem Schreibender habe Dich in diversen Freds als immer den "dagegen" aber dennoch als den halbewegs "objektiven" erlebt... Ich kann Deine o.a. Äusserung so nicht stehen lassen. Meine Frau ist Angestellte i.ÖD.(keine Beamtin!) Ich bekomme sie durch die auf personellem Rücken ausgetragene Sparpolitik nur noch selten zu sehen. Sie gibt über die Maßen ihr Bestes(natürlich unter dem Druck einer ev. Kündigung/Wegrationalisierung). Und das hat mit 38 oder 40 Std./Woche nichts, aber auch gar nichts zu tun. Man
  6. Hallo, ich bin jetzt zugegebenermaßen etwas verwirrt. Zum einen gibt es in §21a das Wort "geeignet" zum Anderen das "zugelassen". Ich gehen bei "zugelassen" nun vom CE-Zeichen aus. Diese Zulassung ist aber scheinbar keine Vorschrift in dem Sinne, dass man "muss", sonder eher eine Empfehlung. Oder gibt es eine Verordnung o. dergleichen, wo explizit drinsteht, dass nur mit zugelassenen Helmen gefahren werden darf? @kaiman: Ich hab da was gefunden hier Was für Preise... und Zulassung hat es auch nicht. Grüsse Norbert
  7. D.h. also, dass der KFZ-Elektriker, der die Kofferraumbeleuchtung reparieren muss, auch in diesem mit zur Fahrt zum Grossmarkt genommen werden kann... Grüsse Norbert
  8. Hallo, Ihr ward mir eine grosse Hilfe. Ich werde nun die Truppe informieren und für mich das Notwendige veranlassen. Zwischendurch habe ich auch noch ein wenig die bez. Gesetzestexte durchforstet(STVO/STVZO). Ich hätte mir meine Fragen hier also eigentlich sparen können... Dabei ist mir der §29 STVO aufgefallen(bez. der Helmpflicht). Darin heisst es unter Abs.2: "...muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Das ist ja nun weit gespannt... Bitte betrachtet es aus der Sicht des "Oldtimerfahrers". Was ist denn nun "geeignet"? Gibt es zu diesem § ev. eine "Durchführungsb
  9. Das war ja der Grund meines Fragens. es hat bis jetzt noch niemanden so wirklich intressiert und einige Aussagen waren auch widersprüchlich.("Es langt das Vers.-Kennz.", "die alten Papiere tuns" bis "man muss die ABE vom KBA haben") Aber jetzt weiss ich doch wenigstens aus profunden Zeilen Bescheid. Danke. Neu ist jetzt die (für mich interessante) Sache mit den roten Wechselschildern. Und wie ist es nun mit der Helmpflicht? Helme haben wir alle auf.Halt "zeittypisch" oder skurril. Ich kann mir schwer vorstellen, auf einem fahrradähnlichen Moped mit einem Integralhelm fahren zu müssen..
  10. Hallo mark, erst mal vielen Dank. Wir fahren schon seit zwei Jahren jeden Sonntag so. Begrenzt durch die Geschwindigkeit immer in der näheren Umgebung.Sagen wir 30km-Radius.Mittlerweile sind wir durch Zeitung und "Präsenz" auch bei den Ordnungshütern unseres Landkreises bekannt. Und wie gesagt: Noch nie Kontrolle, im Gegenteil: man sperrt für uns auch schon mal schnell eine Kreuzung Mir ging und geht es ja ums Prinzip, denn die Aussagen(von Versicherung und auch Polizisten) sind bis jetzt widersprüchlich. Was ich nicht einordnen kann, ist Deine Aussage "rotes Nr.-Schild". Meines Wisse
  11. Hallo, ich habe einige Fragen an die o.a. Herren. Der Hintergrund: Wir sind eine Gruppe von 40-50 Mann, die sich mit Oldtimermopeds beschäftigen und jeden Sonntag fahren.Ein lockerer Zusammenschluss, kein Verein, Club, etc. Baujahre der Mopeds sind 1950-1964,46ccm, Vmax 50 km/h, also zulassungsfreie. Jeder hat ein gültiges Versicherungskennzeichen. Dazu die Fragen: - muss der zum Schild gehörende Versicherungsschein mitgeführt werden? - ist das Schild übertragbar? (ich selbst habe 5 der Dinger und hänge es immer um) - ist die Betriebserlaubnis vom KBA zwingend erforderlich?(hat bei
  12. Hallo! Rate davon ab! Dies ist ein "Schreibfehler" kann jederzeit berichtigt werden - siehe § 46 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz). Verdecktes Schild schon unklarer - bei Ortskundigkeit, kann vorausgesetzt werden, dass die Beschilderung gekannt wurde! Wenn kein Foto, dann Beweisfrage??? Eventuell auf Irrtum plädieren §11 OwiG
  13. Liebe Freunde, dadurch, dass ich neu hier bin, aber diverse andere Foren kenne, meine ich, das man Einigem versucht, mit Polemik wirkungsvoll begegnen zu können. Dem kann ich(alles belegbar) Etwas hinzufügen. Im Vorfeld möchte ich festgestellt wissen, das ich mit Begriffen, Äusserungen, etc. Keinem zu Nahe treten will. Zur Sache: Ich stelle fest, dass die hier allgemein als VT`s bezeichneten User allesamt auf dem falschen Berufsstand herumreiten. Den neuzeitlichen „Cop“ gibt es schon mehr als 4000 Jahre. Und er hatte schon immer ein und dieselbe Aufgabe: Die von der jeweiligen Judika
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