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Expert

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    Anfänger
  1. Für mich stellt sich hier die Frage, um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Bei einem Pkw wären dann nämlich 60 ¤ und 3 Pkt. fällig. Bei einem Lkw sind es 100 ¤ und 3 Pkt. Wenn es tatsächlich zum Unfall gekommen ist, dann müssten doch auch versicherungsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden... Ich glaube das alles nicht, da es hinten und vorne nicht zusammenpasst.
  2. Expert

    Pkw - Ruhepausen

    Dieser Passus ist sehr umstritten und steht in der Kritik. Denn der Versuch kann sich letztlich nur auf den Erfolg, d. h. die Gefährdung beziehen. Welche Konstellation wäre denn denkbar, dass jemand versucht einen anderen zu gefährden? (Wo ist mein Kopfkratznachdenksmilie?) Zumal der Versuch den Vorsatz fordert und dann ganz andere Straftatbestände zu prüfen wären. Für die Praxis hat dieser Absatz nach meinem Dafürhalten daher keine Bedeutung. Das von @Ralph beschriebene Verhalten i. S. d. § 315c Abs. 1 Nr. 1 a StGB wäre ohnehin von § 316 StGB efasst, wenn Vorbereitungshandlungen zum Führen
  3. Na, na. Mir fallen doch noch einige andere Themen ein...
  4. Expert

    Pkw - Ruhepausen

    Ich kann zu der Frage, ob es sich nun um eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit handelt, nicht viel sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es eine nichtselbstständige Tätigkeit ist und damit auch das Arbeitszeitgesetz zur Anwendung käme. Von Ruhezeiten i. S. d. Rili 3820/85 kann natürlich keine Rede sein, da die Fahrzeugart davon nicht erfasst ist. Was ich aber noch anmerken möchte, deshab auch das obige Zitat, dass das Führen eines Fahrzeugs im übermüdeten Zustand nur dann eine Straftat ist, wenn dadurch Leib, Leben oder Gesundheit anderer Menschen oder Sachwert
  5. Hallo ihr Verschollenen. Ich entdecke da noch jede Menge Reserven zur Stärkung des Radarforums. Wo ist denn der Rest der Verkehrsportaler? Auch ich danke für die Gewährung des Asyls. Werde mich mal ein bischen umschauen, ob man nicht hier und dort einen kleinen Rat erteilen kann.
  6. Es handelt sich hierbei nicht um einen Rotlichtverstoß, da du in den Kreuzungsbereich bei Grünlicht abstrahlender LZA eingefahren bist. Voraussetzung ist, dass du, als du zum Stillstand kamst, die LZA nicht mehr in deinem Sichtfeld hattest, also die tatsächliche Schaltung nicht erkennen konntest. Konntest du aber zum Beginn der Fortsetzung deiner Fahrt (bevor du in den Kreuzungsbereich eingefahren bist) die LZA des Querverkehrs sehen (Fußgängersignal) , die zu diesem Zeitpunkt den Querverkehr bereits freigegeben hat, dann kann doch auf einen Rotlichtverstoß erkannt werden. Ansonsten bleib
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