Klaus299 0 Posted January 24, 2020 Report Share Posted January 24, 2020 Hallo!Ich habe einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren bekommen, da das Kennzeichen nicht mit der Plakette übereinstimmt.Hintergrund: Das FZ hatte eine grüne Plakette, auf der das eingetragene Kennzeichen nicht mehr erkennbar war (durch UV-Einstrahlung).Als Halter des FZ habe erstmal nur mitgeteilt, dass ich nicht der Fahrzeugführer war. Ehrlich gesagt, habe ich nie darauf geachtet, ob das Kennzeichen zu lesen ist. Ich bin auch noch im Besitz der Original-Quittung der Umweltplakette, als ich das FZ gekauft habe.Eine Sache kommt noch dazu, was vermutlich diesen Umstand ausgelöst hat: Gleichzeitig habe ich, ebenfalls als Halter, eine OWI (10,-) bekommen,weil die Parkscheibe gefehlt hat. In einem ähnlichen Fall wurde eine BG-Verfahren eingestellt, allerdings ohne ein weiteres Vergehen: https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/03/ag-marburg-kein-kostenbescheid-gegen-halter-nach-parken-in-umweltzone-ohne-plakette/ Gegen einen evt. Bußgeldbescheid werde ich Einspruch einlegen. Wie seht ihr die Sache? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 24, 2020 Report Share Posted January 24, 2020 Das ist doch eine beschädigte Plakette Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted February 24, 2020 Report Share Posted February 24, 2020 Moin Moin Gegen einen evt. Bußgeldbescheid werde ich Einspruch einlegen. Wie seht ihr die Sache?Hast du schon etwas von der Bußgeldstelle gehört? Übrigens:Es existiert keine Ahndungsvorschrift, die hinsichtl. der Beschaffenheit oder des Nichtklebens dieser Plakette ein Bußgeld vorsieht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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