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Aufgeblendet....


Guest michael...hdns

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Guest michael...hdns

Hallo,

bei mir hat sich kürzlich ein Nachbar "beschwert" :(:cop01: , da ich nachts um 2 Uhr durch die geschlossene Ortschaft mit Aufblendlicht gefahren bin! Er hat argumentiert, dass das Fahren mit Aufblendlich hier nicht gestattet sei! Ich müsse ab Ortsschild abblenden!!

Es waren zu diesem Zeitpunkt keine Autos und keine Fußgänger unterwegs! Die Straße war teilweise ausgeleuchet!!

Hat mein Nachbar Recht?? Muss ich ab Schild abblenden??

 

Gruß

michael...hdns

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Dazu gab es schon mal einen anderen Thread. Aber in Kürze: Habe 84 den FS gemacht und hatte von meinen Eltern damals eingeschärft bekommen, in der Ortschaft dürfe man nicht mit Fernlicht fahren. Der Fahrlehrer hat mich dann eines besseren belehrt: Es gab mal so eine Bestimmung, die aber Ende der 70er geändert wurde. Seither ist es erlaubt (und auch manchmal hilfreich).

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Guest Pferdestehler

In den Vorschriften ist die Rede von durchgehender Beleuchtung als Kriterium, wenn also die Lichtkegel der Straßenlaternen einen größeren Abstand haben, ist dies wohl erlaubt.

 

@######

 

So hab ich das auch mal gelernt, mußte mich aber hier im Forum auch eines (neueren) besseren belehren lassen. Siehe auch §17 (2) StVO

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Das mit dem Lichtkegelabstand kann schon sein, wäre ja dann auch unsinnig, das FL zu benutzen, wenn eigentlich alles sichtbar ist. Aber gerade in sehr kurvigen Gegenden kann es nützlich sein, um Schwieriges rechtzeitig zu erkennen. Ist halt meistens eine individuelle Entscheidung.

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Ich hatte auch mal gedacht innerorts wäre es generell verboten.

 

Goose hat mich dann eines Besseren belehrt, es wird nicht unterschieden ob innerorts oder ausserhalb.

 

Wenn Beleuchtung vorhanden ist darf man nicht mit Fernlicht fahren, egal ob im Ort oder ausserhalb.

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Wenn Beleuchtung vorhanden ist darf man nicht mit Fernlicht fahren, egal ob im Ort oder ausserhalb.

Nicht ganz: wenn eine durchgehende Beleuchtung vorhanden ist, darf man nicht mit Fernlicht fahren. Allerdings ist mir auch noch kein Fall bekannt geworden, wo ein VT bei Zuwiderhandlung dafür bezahlen mußte (es sei denn, er hat bei Gegenverkehr ( :( ) nicht abgeblendet => da könnte ich es mir schon vorstellen). Bislang reichte aber ein kurzes Aufblenden und das war's. Man muß nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich ins Portemonnaie greifen. :cop01:

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