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Geblitzt, Post Kurz Vor Verährung Abweichender Halter


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Hallo, liebe Gemeinde,

 

Ich hätte da eine Frage, welche bestimmt schon einige male bearbeitet worden ist aber so in der Stellung über die SuFu nicht zu finden war (oder ich war einfach zu blöd :doofwinkt: )

 

Folgendes Szenario:

 

Ich bin mit meiner Freundin auf der Autobahn mit 25 km/h zu schnell geblitzt worden (laut Brief 25 Km/h drüber). Ich habe das 100er Schild einfach übersehen aber nun Ja, dumm gelaufen.

 

Das ganze geschah am 07.01.2015. Meines Wissens bin ich somit knapp unterhalb der Verjährungsfrist von 3 Monaten. Nun aber zu meiner hoffentlich letzten Hoffnung :D

 

Das Fahrzeug ist auf meine Freundin zugelassen. Sie bekam einen Zeugenbogen, in dem sie innerhalb von 7 Tagen nach zugang des Schreiben angaben zum Fahrer machen soll ( Die schienen also so schon mal so schlau gewesen zu sein, dass keine Frau am Steuer saß :)

 

Angenommen sie füllt diesen Bogen erst am 7.4 oder 8.4 aus (der Brief kam heute an) oder ignoriert ihn - wäre ich dann quasi "aus dem Schneider" weil sie "mich" innerhalb dieser 3 Monate nicht ermitteln konnten oder genügt es wenn sie die Anhörung / Zeugenbogen bekommt um die Verjährungsfrist auf alle beteiligten anzuheben?

 

Soweit einen Sonnigen Tag noch.

 

Liebe Grüße

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DIese Steilvorlage würde ich nutzen. (Wenn der Fall so ist, wie beschrieben!)

 

Deine Freundin soll den Zeugenfragebogen korrekt ausfüllen (mit der Angabe, dass Du der verantwortliche Fahrer warst) und dann am 08.04. abschicken. Wie Du richtig vermutest ist die Verjährung für Dich dann eingetreten und es sollte kein Bußgeldbescheid mehr kommen. Wenn doch, dann Einspruch mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung. Und ein Fahrtenbuch droht dann auch nicht, weil Deine Freundin schnellstmöglich und mit dem richtigen Fahrer geantwortet hat.

 

ABER!!!!

Sollte an der Geschichte irgend etwas anders gelaufen sein, was ich aus Deiner Schilderung nicht entnehmen kann, z.B. war die Tat doch nicht schon am 07.01. sondern später oder gegen Dich wurde schon eine verjährungsunterbrechende Maßnahme eingeleitet oder ... dann kann es Dich trotzdem noch treffen. Also überdenke die Situation noch einmal und prüfe, ob es sich wirklich so verhält, wie Du beschrieben hast.

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Ich bin mit meiner Freundin auf der Autobahn mit 25 km/h zu schnell geblitzt worden...

Keine Sorge, den Fall gab es hier noch nicht.

Die Anderen wurden alle mit dem Auto geblitzt.

 

 

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen

 

 

Gruß

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