maya2401 0 Posted October 7, 2014 Report Share Posted October 7, 2014 Hallo ich habe mal eine Frage zum Führerscheinantrag vielleicht gab es einen ähnlichen Fall schon mal. Ich habe ein Auto für eine Freundin auf mich zugelassen es war abgemacht das Sie die Versicherung bezahlt.Sie hat nicht bezahlt das Auto wurde letztes Jahr im August zwangsstillgelegt.Ich habe dafür 680 Euro Strafe und 8 Punkte kassiert. Weil das Auto auf meinen Namen liefHabe aber keinen Führerschein, bin nie schwarz gefahren oder sonstiges.Gestern habe ich mich in der fahrschule angemeldet.Kann mein Führerscheinantrag abgelehnt werden?Von der Führerscheinstelle bekam ich die Auskunft:Erst wenn bei uns der Führerscheinantrag eingegangen und bearbeitet wird können wir nähere Auskünfte erteilen. Ich frage deshalb weil ich habe 4 kleine Kinder. Nicht das ich jetzt die fahrstunden bezahle usw und dann heißt es: Ablehnung. Vielen Dank für die Antworten Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 7, 2014 Report Share Posted October 7, 2014 Gab es denn eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis? Quote Link to post Share on other sites
maya2401 0 Posted October 8, 2014 Author Report Share Posted October 8, 2014 Hallo, nein in dem Strafbefehl stand §§1, 6 Abs. 1 und 2 PflVersG, 53 StGB Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Es war im August 2013 Jetzt hab ich halt Angst das Sie mir den Antrag ablehnen oder sagen ich muss zur MPU. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 8, 2014 Report Share Posted October 8, 2014 Wenn die Sache so stimmt, dann sollte keine MPU angeordnet werden.Ganz ausschließen kann man dies jedoch nicht. Was ich nicht verstehe ist, warum die Behörde hierzu keine Auskunft erteilt.Denn sie muss doch den Antrag weiterbearbeiten und kann nicht erst warten bis du die Prüfung gemacht hast. Vielleicht solltest Du dies mal mit deiner Fahrschule absprechen. Die kennen sicherlich die Gegebenheiten vor Ort besser. Quote Link to post Share on other sites
maya2401 0 Posted October 8, 2014 Author Report Share Posted October 8, 2014 Der Antrag wird erst am Montag abgeschickt weil ich am Sonntag erst den erste Hilfe Kurs mache Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 9, 2014 Report Share Posted October 9, 2014 Was ich nicht verstehe ist, warum die Behörde hierzu keine Auskunft erteilt.erst nach Eingang des Antrages können die Auskunft aus Flensburg holen - und dann erst gucken, was da genau eingetragen ist.Jede Auskunft vorher wäre unseriös. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 9, 2014 Report Share Posted October 9, 2014 Kann man den Schein EH nicht mehr nachreichen? Früher musste man den spätestens bei Abholung vorlegen. Quote Link to post Share on other sites
maya2401 0 Posted October 10, 2014 Author Report Share Posted October 10, 2014 Die fahrschule will alles komplett abschicken.Antrag, Erste Hilfe Kurs, Sehtest und Passbild Quote Link to post Share on other sites
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