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Vordermann Schneller Und Nur Ich Werde Geblitzt?


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Hi Leute,

 

wurde gerade auf dem weg zur Arbeit geblitzt.

Raus gezogen auf eine neue Straße, da sehe ich schon das rote Licht. :o

 

Was mich etwas wundert der Vordermann war ein gutes Stück schneller als ich

und wurde nicht geblitzt… wie kann denn sowas sein?

 

 

 

zu meiner 2ten Frage

Ich war maximal 20Kmh zu schnell und wollte dann

in euren FAQ gucken was mir schlimmsten falls passieren kann.

 

Jetzt hat mich dieser Satz allerdings stutzig gemacht…

 

** Bei Voreintragungen im VZR und bei vorsätzlicher Begehung können die Bußgelder angemessen erhöht werden (idR verdoppelt).

 

Was heißt Voreintragung? Punkte oder wenn ich schon mal geblitzt worden bin (ohne Punkte)?

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Was mich etwas wundert der Vordermann war ein gutes Stück schneller als ich

und wurde nicht geblitzt… wie kann denn sowas sein?

Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe. Z.B. messen manche Messgeräte bei starker Beschleunigung nicht.

 

 

 

Was heißt Voreintragung? Punkte oder wenn ich schon mal geblitzt worden bin (ohne Punkte)?

Voreintragungen im VZR (das jetzt Fahreignungsregister -abgekürzt FAER- genannt wird) sind immer mit Punkten verbunden.

 

Erhöhungen sind aber auch ohne Voreinträge möglich.

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Erhöhungen sind aber auch ohne Voreinträge möglich.

 

Ok nach wird das entschieden :huh: ? Letzter Verstoß?

der war ca. vor 1,5 Jahren (kann auch länger/kürzer sein)

da war ich glaube ich 10 Kmh zu schnell

 

Das war aber bisher auch mein einziger

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Entschieden wird es nach dem unten angeführten Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und wie der Sachbearbeiter darauf kommt das kein Regelfall vorliegt. Bei einem Verstoß nach 1 1/2 Jahren liegt ein Regelfall vor. Ich sage mal das es mehrere Verstöße der gleichen Art sein müssen, noch dazu in sehr kurzen Zeiträumen an der gleichen Stelle, Ortskenntnisse vorrausgesetzt. Man muß also schon irgendwie Vorsatz konstruieren können.

 

Auszug aus dem

 

Bundeseinheitlicher
Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Stand: 01.04.2013 - 9. Auflage

7.1 Zumessungscharakter der BKatV
Abweichen vom Regelsatz


- Der Bußgeldkatalog stellt Zumessungsregeln für die Bemessung der Geldbuße dar. Sie sind aufgestellt, um für sehr häufig vorkommende OWi eine gleichmäßige Behandlung durchzusetzen. Je häufiger die Verstöße in der Praxis sind, desto stärker ist eine gewisse Schematisierung notwendig, um unterschiedliche Beurteilungen in allgemeinen Bewertungsfragen durch zahlreiche Verwaltungsangehörige zu vermeiden. Solche unterschiedlichen Bewertungen könnten aus der Sicht der Betroffenen nicht nachvollzogen werden und würden daher auf Unverständnis stoßen. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog wollen deshalb aus übergeordnet erscheinenden Gerechtigkeitserwägungen bei massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen eine möglichst gerechte Erledigung herbeiführen. In diesem Sinne sind sie für sämtliche Bußgeldbehörden bindend.

 

-Die Regelfallkonstruktion der BKatV lässt bei Fällen, die sich von der üblichen Begehungsweise unterscheiden, jedoch einen Ermessensspielraum.

Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände (Abschnitt I des Bußgeldkataloges) oder vorsätzliche Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände (Abschnitt II des Bußgeldkataloges) vorliegen. Die Bußgeldbehörden sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten. Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden und für diesen Fall kein gesonder ter Tatbestand im Abschnitt II des Bußgeldkatalogs geregelt ist.

- Die Buß- und Verwarnungsgeldregelsätze gehen (außer in Nr. 152.1, 241.1, 241.2, 242.1, 242.2 BKat) außerdem davon aus, dass gegen den Betroffenen nicht bereits Eintragungen im VZR vorliegen.

Früher begangene OWi (und Straftaten) können also zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden, soweit (in sachlicher und zeitlicher Hinsicht) ein innerer Zusammenhang zu der neuen OWi gegeben ist; jedoch können auch frühere Taten, die nicht zu einer „Vorverurteilung“ geführt haben, zum Nachteil des Betroffenen ins Gewicht fallen, wenn sich daraus in Bezug auf die neue Tat ergibt, dass der Betroffene die in einem bestimmten Bereich geltenden Gebote und Verbote missachtet oder sich auch nur fahrlässig wiederholt darüber hinweggesetzt hat, so dass ihm ein gesteigerter Vorwurf anzulasten ist. Für die Bemessung der Geldbuße können Anzahl und Art der Eintragungen im VZR daher Bedeutung haben; die Anzahl der Punkte hingegen ist unerheblich.

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Entschieden wird es nach dem unten angeführten Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und wie der Sachbearbeiter darauf kommt das kein Regelfall vorliegt. Bei einem Verstoß nach 1 1/2 Jahren liegt ein Regefall vor. Ich sage mal das es mehrere Verstöße der gleichen Art sein müssen, noch dazu in sehr kurzen Zeiträumen an der gleichen Stelle, Ortskenntnisse vorrausgesetzt. Man muß also schon irgendwie Vorsatz kostruieren können.

 

Hm ok ist Quasi die gleiche Strecke nur 2km vorher als beim ersten mal

Also wird da vermutlich eine Erhöhung auf mich zu kommen -.- mies

 

Oder könnte mich die Baustelle die seit heute da steht retten ?

 

Ok das andere ist, ab wann würde es nicht mehr als Regelfall gelten?

müsste mal wirklich gucken wie lange der letzte Verstoß her ist

 

 

Edit: @QTreiberin (Beitrag zu spät gesehen) ok das hört sich ja schon besser für mich an

 

 

Und schon mal vielen Dank für die Hilfe

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Eine Erhöhung in Deinem Fall ist sehr sehr unwahrscheinlich.

 

ok mit ca. 20KmH auf dem Tacho zu schnell sollten

das ja 35€ evtl. mit Glück 25€ sein

(werden ja noch 3KmH abgezogen wenn ich das richtig verstehe + Tacho Toleranz was ja meisten auch so um die 3-5 KmH sind)

ärgerlich aber am Hungertot werde ich vermutlich nicht deswegen sterben :rolleyes:

 

Danke euch beiden

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Vom Messergebnis des Messgerätes werden mindestens 3 km/h abgezogen. Und nicht von der Tachoanzeige. Du versuchst alle Toleranzen zu deinem Vorteil zu nutzen. Ob das auch wirklich zutrifft ist fraglich.

 

Ehm ja die 3 km/h meinte ich ja vom Messgerät her ... und meiner Erfahrung nach zeigen die MEISTEN Tachos immer etwas mehr an als man Tatsächlich drauf hatte

 

Hauptsache ich komme halt nicht auf die 21km /h und damit Punkte

 

Deswegen sage ich ja mit Glück 25€ aber eher die 35€

Oder sehe ich da etwas falsch?

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Das siehst du richtig. Normalerweise sollten es 25 oder 35 € Verwarngeldangebot werden. Ich war schon öfters mal Beifahrer und konnte feststellen das es Fahrer gibt, die den Tacho halt nicht richtig ablesen können --> Parallaxenfehler

Zudem muß je per Se sichergestellt sein, dass der Tacho niemals zu wenig anzeigt. Da aber die Bereifung (sprich der Radumfang) keine Konstante darstellt - und der Tacho ja nicht mal so eben umkallibriert werden kann - muß man eben Sicherheiten einplanen.

 

Gruß,

AnReRa

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