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Anhörung Im Bußgeldverfahren ! Soll Man Antworten


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Ein Hallo zuerst mal in das Forum ! Habe gestern einen Brief wegen Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen . Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h (nach Toleranzabzug) Zulässige Geschwindigkeit 50km/h .Auf dem Bild bin ich auch klar zu erkennen. Muss ich denn den Anhörungsbogen ausgefüllt zurück schicken? Auf der Rückseite steht Sie sind verpflichtet zu überprüfen ob die Angaben zur Person richtig sind außerdem steht noch den Anhörungsbogen an uns zurück zu senden. Sie sind nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen und Angaben zu verantwortlichen Person zu machen. Habe nur Angst dass ich was falsches Antworten könnte. Zurück schicken oder nicht?Grüße

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Moin Moin

 

Da du den "Anhörungsbogen" erhalten hast, bist du für die Bußgeldbehörde schon als Fahrer/in identifiziert.

Du bist vermutlich auch die Halterin?

 

Es ist da eigentlich unerheblich ob du den ausfüllst und zurückschickst oder nicht. Du mußt es nicht.

Es entstehen dir keine Nachteile wenn nicht.

Die Bußgeldstelle gibt dir lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit dich zu äußern, von der du aber keinen Gebrauch machen mußt.

 

So oder so dürfte in der nächsten Zukunft ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, gegen den du dann Rechtsmittel hast.

 

Gruß

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Moin Moin

 

wo steht Sie sind verpflichtet den Anhörungsbogen an uns zurück zu senden?

Dir muß die Gelegenheit gegeben werden, dich im Bußgeldverfahren als Betroffener zu äußern. Das steht im Par. 55 OwiG.

Der Anhörungsbogen ist diese Gelegenheit.

Ob du von dieser Gelegenheit gebrauch machst oder nicht ist unerheblich. Das ist freiwillig.

Es wird niemand kommen und dir die Hand mit dem Kugelschreiber führen. Es bleibt völlig folgenlos für dich, den Anhörungsbogen nicht zurückzuschicken.

Nimm das einfach hin - es ist so.

 

Gruß

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Oha, dann waren die aber schnell.

 

Obwohl ich das nicht anders kenne...

 

War der Brief aus Viechtach? :dribble:

 

Ich nehme an du bist auch der Halter oder!?

Dann könntest du nur noch AB einem Freund in die Hand drücken der die Sache auf sich nehmen würde.

Das kann klappen - muss aber nicht.

 

Wichtig ist das der Freund dann den AB ausfüllt und NICHT du! Sonst machst du dich der falschen Verdächtigung schuldig.

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  • 4 weeks later...

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