Guest Tom Angelripper Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Hiho! Ich bin momentan bei meiner Freundin zu Beusch, welche in Schweden wohnt. Und hier in Göteborg ist das Parken echt bescheiden. Die einzige Möglichkeit die ich habe ist auf einen Parkplatz zu stehen wo man bezahlen muss. Das wäre nicht unbedingt das Problem da es recht billig ist, nur nimmt dieser Automat nur Kleingeld. Und da mein Auto pro Tag um die 24h auf den Parkplatz steht ist es fuer mich unmöglich immer ein guelltiges Ticket zu haben. Und heute hatte ich dann halt ein Knöllchen bekommen und ich soll 300 Kronen (ca. 34 Euro!!!) zahlen. Was passiert wenn ich dies nicht tue? Muss ich mit höheren Bussgeld oder gar Punkten in Flensburg rechnen oder können die mir nix in Deutschland? Ich meine ohne meine Freundin wuesste ich nichtmal das ich fuer das Parken dort bezahlen muss da der Automat recht versteckt ist und alles nur in schwedisch geschrieben steht. Selbst das Knöllchen ist komplett in schwedisch und meine Freundin meinte ich muesse damit hier zu ner Bank gehen und das abgeben. Ich glaube kaum das ne Deutsche Bank mit den Schreiben/ueberweisungsschein was anfagen kann. Danke fuer eure Hilfe!! Gruss Tom Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Prisemud Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 War mal vor ein paar Jahren in Stockholm mit ner Gruppe in einem Museum. Wir standen auch im Parkverbot und haben ein Knöllchen bekommen. Wenn Du das Knällchen direkt da bezahlen gehst, werden die sicher nichts dagegen haben, aber wir sind damals einfach wieder nach Deutschland und haben nie wieder was davon gehört. Anders ist es hier wo ich wohne, im Dreiländereck zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden, die kooperieren inzwischen schon viel zu gut miteinander. Quote Link to post Share on other sites
Prisemud 0 Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 PS: würd mich mal interessieren, wie das bei höheren Streitwerten ist, z.B. wenn man mit 50 zuviel in Schweden auf der E4 geblitzt wird und die Polizei einen nicht sofort anhält. Weiß jemand mehr? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Also meinst du das ich nie wieder was von den Knöllchen hören werde wenn ich es einfach ignoriere? Ich meine die haben doch mein Nummernschild Kennzeichen und können die deutschen Behörden kontaktieren oder? Gruss Tom Quote Link to post Share on other sites
Prisemud 0 Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Dein Nummernschild schon aber in der Zeit in der die das ganze Bearbeiten müssen könnten die doch locker 50 andere arme Schweden belangen. Aber sicher bin ich nicht, uns ist nur damals nichts passiert. Aber einen Unterschied zwischen Göteborg und Stockholm kann ich mir nicht vorstellen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom Angelripper Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Danke fuer die Antworten. Wuerde mich aber sicherer fuehlen wenn mir jemand 100% bestätigen könnte das ich mit keinen Folgen zu rechnen habe. Da muss doch jemand hier bescheid wissen oder? Gruss Tom Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Ich muss zu meier Schande gestehen, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob die ein gegenseitiges Abkommen haben, ich meine aber nicht. Allerdings bemühe ich mich dort einigermassen ordentlich zu fahren, denn die rechnen nicht mit High-Speed Leuten und mit dem Parkplatz habe ich da beim Hotel oder beim Office keine Probleme.Allerdings istdie Polis bei zu schnell fahren sehr hart. Normelerweise ist auf den Autobahnen 90 bis 110. Ab 130 nehmen sie dir vor Ort die Fleppe für ein paar Monate ab. Ein heimischer Kollege hat mal beim Einspurigwerden der Autobahn vorher noch schnell so einen typischen 60 t Lastzug überholt und aus Freundlichkeit so beschleunigt, dass der hinter ihm das auch noch geschafft hat. Tja das was die Polis in Zivil und er ist zwei Monate Taxi gefahren. Im Gegensatz dazu ist ein deutscher Kollege Abends auf der leeren Autobahn mit gemütlichen 150 nach Norden gefahren und von der Polis gekrallt worden. ALs die merkten, das nur das Nummerntaferl schwedisch war, haben sie ganz vernünftig und freundlich mit ihm gesprochen und haben garnichts gemacht, noch nicht mal Geld abgezockt, die haben nur ihre Sicht der Dinge sachlich dargelegt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Wie kann man herrausfinden ob Deutschland und Schweden ein "abkommen" haben? Und was genau bedeutet das? Gruss Tom Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted March 4, 2003 Report Share Posted March 4, 2003 Meiner Kenntnis nach gibt es nur zwischen D-CH und D-A solche gegenseitigen Amtshilfeabkommen mit allerdings genau definierten rechtlichen Schranken, die man ausnutzen kann. Wenn es eins gäbe, wäre es im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundestag auf seiner Homepage hat einen Link zu einer Datenbank der Uni Saarbrücken, die alle Bundesanzeiger on-line haben. Aber sowas rauszubekommen ist schon ein bischen Juristenarbeit. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 5, 2003 Report Share Posted March 5, 2003 Also seit ihr der Meinung ich sollte nicht zahlen? Momentan stehe ich auf einen 30 Minuten Parkplatz und fahre so oft es geht den Wagen ein paar Meter vor/zurueck. Bin noch bis morgen Abend in Schweden und will nicht noch ein Bussgeld bekommen, wenn ichs denn lieber zahlen sollte... Quote Link to post Share on other sites
Guest gast-gast-gast Posted March 10, 2003 Report Share Posted March 10, 2003 Ich denke Du solltest lieber bezahlen! So viel ich weiss besteht solch ein Abkommen sogar zwischen Deutschland und Polen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom Angelripper Posted March 11, 2003 Report Share Posted March 11, 2003 Hmm naja jetzt sind die 10 Tage eh schon rum in denen ich zahlen sollte. Wenn ich jetzt noch was geschickt bekomme ist das dann wenigstends auf deusch? Weil mit Schwedisch wie beim Strafzettel kann ich nix anfangen. Kann ich denn nicht einfach behaupten das ich nicht mit den Wagen gefahren bin sondern ein Freund/Verwanter welchen ich aber nicht verraten will? Gruss Tom Quote Link to post Share on other sites
Guest Alter Schwede Posted March 25, 2003 Report Share Posted March 25, 2003 Hi zusammen, also ich hab einmal den Fehler gemacht ein schwedisches Bussgeld zu zahlen. Das würd ich nie wieder tun! Lass die doch erstmal was schicken (machen die höchstwahrscheinlich nicht). Die können Dir doch nie nachweisen dass Du den komischen Zettel an Deinem Auto gefunden hast. Kann ja auch genausogut einer mitgenommen haben... Wenn dann irgendwas kommt, kannst Du immer noch in Ruhe drüber nachdenken ob Du den Schwedischen Staat subventionieren möchtest... Noch ein kleiner Tipp: Einige Schweden sind da sehr pingelig und gerade wenn es Freundin oder Freunde, etc sind tust Du aus meiner Erfahrung besser daran, einfach den Zettel dezent zu entsorgen und denen wenns sich vermeiden lässt nix davon zu sagen. Sonst musst Du letztlich noch zahlen, um Dir privaten Stress zu ersparen... so wars bei mir mal... Quote Link to post Share on other sites
Guest mag Posted March 28, 2003 Report Share Posted March 28, 2003 Hi,nur mal so zur aufklärung:Im moment gibt es ein rechtshilfeabkommen nur zwischen D und österreich, sonstgibt es keins. egal ob du in den niederlanden, belgien, GB oder schweden oder sonstwoein strafzettel bekommst, gibt es für die dortigen behörden keine chance ihre ansprüchehier in D geltend zu machen. es wird zwar immer mal wieder versucht dies über einenanwalt zu machen. aber rein rechtlich können sie dir gar nichts.allerdings können sie dir probleme bei einer wiedereinreise nach schweden machen, odergar bei der ausreise. aber das halt ich doch für sehr sehr unwahrscheinlich. also ich würdenichts bezahlen. ciao mag Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 28, 2003 Report Share Posted March 28, 2003 Falsch Mag! Es gibt auch ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland! ;-) Quote Link to post Share on other sites
Guest Sebbe Posted April 12, 2003 Report Share Posted April 12, 2003 Ein Problem gibt es schon mit schweden! Mein Kumpel hat um Neujahr herum ein knöllchen über 25€ gekriegt und ne Zeit lang nix gehört und damit nix gezalht. ABER vor wenigen Tagen hat er einen Brief aus England erhalten und darin wird das Geld gefordert, plus eine Bearbeitungsgebühr von 20€. Bezahlt er nicht, muss er damit rechnen, dass er nach einem Monat satte 250€ zahlen muss. Es ist ein Londoner Inkassobüro mit dem Namen Euro Parking Collection. Die Frage ist, sollte er zahlen oder auch das ignorieren? Ist es überhaupt Rechtens? Darf das Inkassobüro das? ciao Sebbe Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted April 12, 2003 Report Share Posted April 12, 2003 @sebbe: http://www.wdr.de/tv/plusminus/archiv/020723_1.html Quote Link to post Share on other sites
Grisu 0 Posted April 12, 2003 Report Share Posted April 12, 2003 @diomega Thx für den informativen Link. Diese Firma ist ja ziemlich dreist mit ihren Methoden. Ich würde einfach folgendes machen: Ich würde das Ticket an die entsprechende Behörde zahlen und dann EPC im Widerspruch mitteilen, das die Gebühr direkt beim Gläubiger beglichen wurde. GrußGrisu Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 16, 2003 Report Share Posted April 16, 2003 @Guest,>Es gibt auch ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland! ;-) Noe, gibt es nicht ;-)) Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom Angelripper Posted April 16, 2003 Report Share Posted April 16, 2003 Hiho! Bis jetzt habe ich von meinen Ticket noch nichts wieder gehört. Meine Freundin meinte das letzt in der Schwedischen Zeitung ein Artikel ueber ausländische Flaschparker stand und die nichts dagegen machen können. Gruss Tom Quote Link to post Share on other sites
Guest mag Posted April 23, 2003 Report Share Posted April 23, 2003 Hi,nur nochmal zur info, bzgl. rechtshilfeabkommen: http://www.jurathek.de/forum/viewtopic.php?t=2034 ciao mag Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 24, 2003 Report Share Posted April 24, 2003 zwischen D und CH gibt es definitiv (aus erfahrung...) keins! Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted April 24, 2003 Report Share Posted April 24, 2003 @guestwasd du postest ist Dummfug! Das Abkommen nennt sich: Gesetz zu den Verträgen vom 27. April 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung, Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Durchgangsrechte. Das Gesetzt ist vom 25. September 2001 und im BGBl Jahrrgang 2001 Teil II Nr 29, ausgegeben 1. Oktober 2001, veröffentlicht. Wer lesen kann, hat schon manche Vorteile! Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 24, 2003 Report Share Posted April 24, 2003 achja wie kommt es dann daß ich der schweiz inzwischen über 700 euro schulde und auch nicht mehr einreisen darf? Quote Link to post Share on other sites
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