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Geblitzt - Anhörungsbogen 2 Wochen Vor Fristablauf - Geht Da Was?


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Hallo,

 

suche Hilfe wegen einem Geschwindigkeitsverstoß. Wurde am 01.10.2012 auf der Autobahn geblitzt. 500 km von Zuhause enfernt. War echt ärgerlich, mehrere Wochen hin und her gependelt und immer höllisch aufgepasst. Und genau auf der finalen Nachhausefahrt erwischen die mich.... :shutup: War noch keine 10 km vom Lehrgangsort weg auf der Bahn. 100 Zone! MIr natürlich bekannt - aber ich war wohl schon im Wochenende. Mist! Kann man halt nichts machen!

Gewartet. Oktober - November - Anfang Dezember nix kam....Freu!!!

 

Leider zu früh! Heute 17.12.2012 kam Post. 2 Wochen vor Fristablauf! Wäre ja am 02.01.2013 die Frist abgelaufen.... 26 Km/h zu viel! 3 Punkte ca. 100 Euro!

 

Nun meine Frage - das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Das was heute kam ist also nur ein Anhörungsbogen an meinen Dad. Kann man da was machen wegen der Frist?! Schreiben nie erhalten? Oder soll mein Vater erstmal schreiben das er nicht weis wer gefahren ist?

 

Bitte um Hilfe und sage schon mal Danke im voraus..... :victory:

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Kann man da was machen wegen der Frist?! Schreiben nie erhalten? Oder soll mein Vater erstmal schreiben das er nicht weis wer gefahren ist?
Dein Vater kann den Bogen einfach ignorieren, AHB's werden ja nicht förmlich zugestellt, somit kann er ja "verloren gegangen sein".

Er kann auch den Verstoß zugeben (irren ist nicht verboten) und gegen den dann kommenden BGB Einspruch einlegen.

 

Für Dich ist die Frist noch nicht unterbrochen, die Zeit spielt für Dich.

 

Es muss gegen Dich innerhalb von drei Monaten persönlich eine Anhörung angeordnet werden (in der Akte), dabei ist es unerheblich, ob das Schreiben Dich überhaupt oder pünktlich erreicht. Also nicht am 2.01.2013 die Sektkorken knallen lassen.

 

Eine drohende Fahrtenbuchauflage gegen Deinen Vater seh ich zur Zeit nicht.

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Eine drohende Fahrtenbuchauflage gegen Deinen Vater seh ich zur Zeit nicht.

 

Vielleicht kannst Du mich mal schlau machen, wann Du eine FB- Auflage bei OWI`S konkret siehst

und in welchen Fällen letztendlich eine FB-Auflage verhängt wurde.

Du hast ja offensichtlich Bezug zur Praxis, wenn ich Deine Tätigkeit und Deine Verweise auf eine mögliche FB-Auflage so interpretieren darf.

 

Gruss

snb

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Danke für die Antwort!

 

Warum soll ich dann aber nicht am 02.01.2013 die Sektkorken knallen lassen? Beginnen meine 3 Monate erst jetzt? Vom 01.10.2012 bis zum 02.01.2013 sind es doch genau drei Monate? Kannst du mir das näher erläutern?

Stell den Sekt kalt, sag Deinem Dad, dass er doch eigentlich in Gran Canaria ist und die Post nicht lesen kann

und gut ist. Die Bussgeldstelle hat`s verpennt oder wg. Arbeitsüberlastung nicht rechtzeitig geschafft.

 

Gruss

snb

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Warum soll ich dann aber nicht am 02.01.2013 die Sektkorken knallen lassen? Beginnen meine 3 Monate erst jetzt? Vom 01.10.2012 bis zum 02.01.2013 sind es doch genau drei Monate? Kannst du mir das näher erläutern?

Theoretisch kann der SB der BG-Stelle am 30.12.2012 Deine Anhörung anordnen, da er sich das Blitzfoto und ein Foto Deines Vaters angesehen hat und dann merkt, der Vater ist nicht gefahren.

Dann holt er sich (theoretisch) Dein Foto vom EMA, stellt fest "jo, der Sohn war's" und ordnet Deine Anhörung an. Der AHB geht dann (auch theoretisch) auf dem Weg zu Dir verloren. Trotzdem ist die Verjähung für Dich dann unterbrochen und innehalb von drei Monaten muss dann der BGB erlassen werden.

 

Somit solltest Du theoretisch die Sektkorken noch in der Flasche lassen.

 

Vielleicht kannst Du mich mal schlau machen, wann Du eine FB- Auflage bei OWI`S konkret siehst und in welchen Fällen letztendlich eine FB-Auflage verhängt wurde.
In diesem Fall sehe ich keine FB-Auflage, da es aufgrund der vergangenen Zeit jetzt keine "Verschleierungs"taktiken wie Er_safa u.ä. mehr braucht. Hier kann sich der Vater tatsächlich auf einen Irrtum berufen oder angeben den AHB nicht erhalten zu haben.

Ein nicht erhaltener AHB kann aber nicht als mangelnde Mitwirkung gewertet werden und ein Irrtum kann im Eifer des (Weihnachts)gefechts mal passieren.

Die Behörde hat ja 2,5 Monate verstreichen lassen bis zum AHB.

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In diesem Fall sehe ich keine FB-Auflage, da es aufgrund der vergangenen Zeit jetzt keine "Verschleierungs"taktiken wie Er_safa u.ä. mehr braucht. Hier kann sich der Vater tatsächlich auf einen Irrtum berufen oder angeben den AHB nicht erhalten zu haben.

Ein nicht erhaltener AHB kann aber nicht als mangelnde Mitwirkung gewertet werden und ein Irrtum kann im Eifer des (Weihnachts)gefechts mal passieren.

Die Behörde hat ja 2,5 Monate verstreichen lassen bis zum AHB.

Sorry, aber meine Frage bezog sich auf Deinen Wissensstand bzg. FB-Auflage im Generellen.

In diesem Fall ist doch alles gegessen.

Freue mich auf eine Antwort.

 

Gruss

snb

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Danke nochmal! Echt auf Zack das Forum! :dribble:

 

Dann werde ich den Anhörungsbogen mal beiseite legen und abwarten. Weihnachtsstress ist da und meine Eltern fahren sowieso über die Feiertage weg. Unser Post hier verliert sowieso laufend Briefe... ;-( Wenn der Bussgeldbescheid an meinen Dad kommt - Einspruch! Er ist nicht gefahren sondern ich! Glaub nicht das die einen Fotoabgleich auf blauen Dunst machen - wie gesagt - 500 Km! Knolle kam aus Sachsen und meiner einer wohnt in Niedersachsen. Und die Feiertage liegen ja auch noch dazwischen.... :abwarten: Ist dann nur die Frage ob die das dann auch nach dem Einspruch so einsehen mir meinem Fristablauf..?...Merken die das selber oder muss ich dann bei denen Druck machen???

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Du brauchst gar nichts zu machen. Dein Vater legt Einspruch ein, dann wird sein Foto mit dem Blitzerbild verglichen und die Sache eingestellt.

 

Du musst da nur in Erscheinung treten, wenn die BG-Stelle nicht abhelfen will und die Sache ans Gericht abgibt. Dann solltest Du vorm Richter erscheinen, damit er Dein Antlitz mit dem Blitzerbild vergleichen kann.

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