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Zweimal Geblitzt, Einmal Mit Fahrverbot


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Hallo zusammen...

 

In den letzten Wochen habe ich mir folgenden fiktiven Sachverhalt überlegt:

 

1. Tat:

05.11.2011 Geschwindigkeitsübertretung ausserhalb der geschlossenen Ortschaft mit 25 km/h drüber.

02.01.2012 Anhörungsbogen dazu kommt

 

2. Tat

08.01.2012 Gelasert mit 31 zu schnell innerorts.

 

Täter hat momentan keine Punkte. Er hatte bis jetzt zweimal jeweils einen Punkt. Der letzte Punkt ist vor zwei/drei Monaten verjährt. Beide Taten sind im gleichen Bundesland, jedoch in unterschiedlichen Landkreisen passiert.

 

Da der Täter seinen Führerschein beruflich braucht (Bestätigung durch den Arbeitgeber ist kein Problem), frage ich mich nun wie er hier am besten vor gehen sollte. Die Laserkontrolle wird er nicht abwenden können, da auch gleich Personalien festgestellt wurden und alles. Aussage wurde verweigert.

Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, dass man das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln kann, meines Wissens jedoch nur, wenn man keine Punkte hat. Jetzt sehe ich zwei Vorgehensweisen:

 

1. erste Tat mit Einspruch so lange herauszögern, bis die zweite Tat mit Fahrverbot rechtskräftig ist. Dann auf eine Umwandlung des Fahrverbots hoffen, weil Täter ja punktefrei ist.

Fragen hierzu:

- Könnte das funktionieren? Sieht die Behörde, dass gegen jemanden in einem Bußgeldverfahren ermittelt wird wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind oder prüfen die nur den aktuellen Punktestand in Flensburg?

 

2. Bekannter übernimmt die erste Tat indem er (nicht der Täter selber) auf den an den Täter gerichteten Anhörungsbogen die Schuld auf sich nimmt.

Fragen hierzu:

- Sollte er hierzu eine Kopie seines Ausweises mit schicken?

 

An der Stelle des Täters würde ich zuerst (am besten heute noch, weil Anhörungsbogen schon 7 Tage alt ist) den Bekannten die erste Tat zugeben lassen. Dies bringt Zeit, und wenn man es sich doch anders überlegt, hat er sich eben geirrt und der wahre Täter gibt die Tat zu (ist doch so nicht strafbar oder?). Dann hat man erst einmal ein wenig Zeit und kann hoffen, dass zu der zweiten Tat erstmal der Anhörungsbogen kommt.

 

Hat hier jemand noch gute Vorschläge was sonst noch getan werden könnte oder ist das die beste Vorgehensweise?

 

Dann noch eine Frage. Ich habe letztens gesehen, dass auf einer Laserpistole zwei werte stehen. Einmal links eine Zahl (123) und einmal die gefahrene Geschwindigkeit. Ist die erste Zahl die Entfernung in der gemessen wurde?

 

Vielen Dank!

gandALF

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achja, und eine Frage noch:

 

Einem Anhörungsbogen ist ja ein Formular beigefügt. Wenn der Täter hier unter Punkt 1 (Angaben zur Person) seinen Namen und Adresse einträgt und der Bekannte unter Punkt zwei (Angaben zur Person des Fahrers) seine Personalien einträgt und der Bekannte das Antwortschreiben unterschreibt, wäre das dann so in Ordnung? Oder könnte es dann so gewertet werden, dass der Täter jemanden fälschlicherweise Verdächtigt hat und sich somit strafbar gemacht hat?

 

Unter Punkt 4 steht noch:

Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in? Muss hier nein angekreuzt werden, weil das Schreiben (und damit auch die Frage) an den Täter gerichtet ist, oder muss hier vom Bekannten ja angekreuzt werden, weil er ja den Verstoß zugeben möchte?

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1. erste Tat mit Einspruch so lange herauszögern, bis die zweite Tat mit Fahrverbot rechtskräftig ist. Dann auf eine Umwandlung des Fahrverbots hoffen, weil Täter ja punktefrei ist.

Fragen hierzu:

- Könnte das funktionieren?

Ja klar.

 

Sieht die Behörde, dass gegen jemanden in einem Bußgeldverfahren ermittelt wird wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind

Selbst wenn die Bußgeldstelle das bei einer anderen Bußgeldstelle erfragen würde oder am Ende doch beide Verfahren bei der gleichen Bußgeldstelle auflaufen:

Einzig rechtskräftige Entscheidungen sind einzubeziehen.

 

"Unschuldig bis die Schuld erwiesen ist."

 

oder prüfen die nur den aktuellen Punktestand in Flensburg?

Das wird wohl das übliche Vorgehen sein. Denke nicht, dass andere Bußgeldstellen angefragt werden, schon weil es ja, siehe oben, sowieso sinnlos wäre.

 

2. Bekannter übernimmt die erste Tat indem er (nicht der Täter selber) auf den an den Täter gerichteten Anhörungsbogen die Schuld auf sich nimmt.

Fragen hierzu:

- Sollte er hierzu eine Kopie seines Ausweises mit schicken?

NEIN!

 

Wozu das denn?

 

An der Stelle des Täters würde ich zuerst (am besten heute noch, weil Anhörungsbogen schon 7 Tage alt ist) den Bekannten die erste Tat zugeben lassen. Dies bringt Zeit, und wenn man es sich doch anders überlegt, hat er sich eben geirrt und der wahre Täter gibt die Tat zu (ist doch so nicht strafbar [...]?).

Korrekt.

 

Hat hier jemand noch gute Vorschläge was sonst noch getan werden könnte oder ist das die beste Vorgehensweise?

Hört sich in meinen Ohren ganz gut an. Wenn die Sache mit dem Bekannten (ich lasse sowas allerdings gerne in der Familie, gibts keinen Bruder, Cousin, etc.?) gut anläuft kann man das erste Vergehen auch komplett in die Verjährung treiben.

 

Einem Anhörungsbogen ist ja ein Formular beigefügt. Wenn der Täter hier unter Punkt 1 (Angaben zur Person) seinen Namen und Adresse einträgt und der Bekannte unter Punkt zwei (Angaben zur Person des Fahrers) seine Personalien einträgt und der Bekannte das Antwortschreiben unterschreibt, wäre das dann so in Ordnung? Oder könnte es dann so gewertet werden, dass der Täter jemanden fälschlicherweise Verdächtigt hat und sich somit strafbar gemacht hat?

Den Bogen blanko an den Bekannten weiterreichen, alle Eintragungen macht dieser selbst.

 

Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in? Muss hier nein angekreuzt werden, weil das Schreiben (und damit auch die Frage) an den Täter gerichtet ist, oder muss hier vom Bekannten ja angekreuzt werden, weil er ja den Verstoß zugeben möchte?

Bekannter kreuzt 'JA' an.

 

P.S.: Es geht hier nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, also gibt es auch keinen "Täter"...

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Ist für die Umwandlung des Fahrverbotes relevant, wie oft die Person in der Vergangenheit schon Punkte (auch verjährte) hatte, oder nur der aktueller Punktestand?

 

Was bringt das, das ganze in der Familie zu lassen? Ich mein klar, derjenige hat dann ein Aussageverweigerungsrecht, aber was bringt ihm das? Wenn der Bekannte angibt gefahren zu sein, und dann einen BGB bekommt kann er ja immer noch sagen er sei nicht gefahren. Und er weiß ja nicht wer tatsächlich gefahren ist (solange der Halter ihm das nicht sagt). Was bringt ihm also das Zeugnisverweigerungsrecht?

 

Wie könnte soetwas ablaufen, dass die ganze Sache in die Verjährung getrieben wird? Wenn Halter = Fahrer ist gegen diesen mit dem AB die Verjährung doch eh schon auf 6 Monate verlängert worden oder?

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Ist für die Umwandlung des Fahrverbotes relevant, wie oft die Person in der Vergangenheit schon Punkte (auch verjährte) hatte, oder nur der aktueller Punktestand?

Was endgültig gelöscht wird kann ja nicht mehr eingesehen werden, also bleibt nur der aktuelle Punktestand zur Beurteilung (mit wenigen Ausnahmen, z.B. Punktestand 0 aber der Eintrag eines absolvierten Aufbauseminars ist noch in der Akte, da dieser 5 Jahre dort stehen bleibt).

 

Was bringt das, das ganze in der Familie zu lassen?

Die Bindung ist in der Regel etwas enger und es gibt weniger Überraschungen a la "Ich hab mir das nochmal überlegt und jetzt doch hingeschrieben, dass ich das gar nicht war."...

 

Wie könnte soetwas ablaufen, dass die ganze Sache in die Verjährung getrieben wird?

Ersatz_fahrer trägt seine Daten in den Anhörungsbogen ein, Ersatz_fahrer bekommt einen Anhörungsbogen nach Hause, trägt wiederum seine Daten ein, Ersatz_fahrer bekommt einen Bußgeldbescheid, diesem wird fristgerecht widersprochen mit dem Hinweis, dass man einen Anwalt fragen will und Begründung nachliefert.

Nach einer Weile wird dann nach der Begründung gefragt, da keine geliefert wird wird das Verfahren dan ans Amtsgericht abgegeben.

 

Je nachdem wie schnell da gearbeitet wird könnten die 3 Monate ab Anordnung deiner Anhörung schon vorbei sein. Das Ausstellungsdatum steht ja auf dem Anschreiben drauf, nach dem kann man sich richten.

 

Sollte die Behörde schnell sein muss eben die angesetzte Gerichtsverhandlung verschoben werden (Urlaub, beruflich verhindert, Anwalt verhindert, krank oder einfach den Richter nett fragen, ...).

 

So gehen dann 3 Monate ins Land und dann kann dem Ersatz_fahrer einfallen, dass er doch gar nicht gefahren ist, das schreibt er der Bußgeldstelle / dem Gericht, legt als Beweis eine Kopie seines Ausweises vor und am Ende wird niemand bebußt.

 

Wenn Halter = Fahrer ist gegen diesen mit dem AB die Verjährung doch eh schon auf 6 Monate verlängert worden oder?

Das ist falsch. Erst wenn einmal ein Bußgeldbescheid erlassen ist beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.

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Verstehe ich das also richtig, dass ein Anhörungsbogen die Verjährung nicht unterbricht? Sprich wenn der AB erst 2 Monate nach der Tat kommt, muss man den BGB nur noch um 1 Monat heraus zögern und ist aus der Sache raus?

 

Oder beträgt die Verjährung nach einem AB erneut 3 Monate und erst nach Erlass des BGB 6 Monate?

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Oder beträgt die Verjährung nach einem AB erneut 3 Monate und erst nach Erlass des BGB 6 Monate?

Jepp, so ist es. Allerdings gibt es für die Tat Nr. 2 keinen Anhörungsbogen, da der betroffenen Fahrer bereits vernommen wurde. Hier folgt ein Bußgeldbescheid, was der Strategie wegen des Zeitgewinns entgegen kommt

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Es ist eigentlich auch egal ob der Verkehrsteilnehmer bei der Anhaltung vernommen wird oder nicht, die Verjährung wird schon durch "die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist" unterbrochen, so dass die Anhörung gar nicht mehr verjährungsunterbrechende Wirkung hat.

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