rhyn 0 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Hallo, ich brauche für meine Selbstständigkeit einen Anhänger. Nun kann ich günstig einen Tandem mit Doppelachse bekommen, genau dasrichtige für mich. Ich habe nur den Führerschein Klasse B. Aus meiner Fahrschulzeit kenne ich folgende Regelung: Anhänger darf beladen nicht mehr wieden, wie das Zugfahrzeug leer wiegt. Das gesammte gespann darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Gehen wir mal davon aus, der Anhänger wird 300 kg wiegen. Mein Auto wiegt 1237 kg leer, und darf 1000kg gebremst ziehen. >> Darf ich also nun die Differenz bis 1000kg also in meinem Fall 700kg beladen??? Oder was war da nochmal mit max. 750 kg?? Irgendwas hab ich da in Erinnerung, weis es aber nicht mehr so ganz genau... Darf ich selbst bestimmen, also anhand der Zuladung, bis ich an die Tonne Gesammt komme, oder was ist, wenn der Anhänger eingetragen ist mit z.b gesammtgewicht 1.2 Tonnen, dürfte ich ihn dennoch ziehen, wenn ich lediglich die 700 kg zulade?????? Bitte helft mir, bevor ich mir den nun kaufe und ihn nicht fahren darf ;-) MFG Jürgen aka Rhyn Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Mal sehen ob ich das hinkriege.1. Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse2. als Zug bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges sein darf. Das heißt für dich, dein Tandemanhänger darf ein zuässiges Gesamtgewicht von 1237kg haben, beladen aber nur bis 1000kg Anhängelast. Angaben ohne Gewähr, ich hab CE Quote Link to post Share on other sites
rhyn 0 Posted November 27, 2011 Author Report Share Posted November 27, 2011 hey danke erstmal für die schnell antwort... hab gerad im fahrzeugschein nachgelesen, unten bei zeile 22... ich darf mit dem vectra doch bis 1303 kg ziehen.... also darf ich den hänger komplett voll auslasten, obwohl ich nur B hab :-) *freu* mfg Jürgen Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Nee, bitte alles nochmal auf Anfang: Einschlägig ist hier FEV § 6: Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt) Die tatsächlichen Gewichte sind von der Führerscheinklasse her vollkommen egal. Ein Anhängerchen bis 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mit B auch an einen 3,5-Tonner gefahren werden. Aber den Fall haben wir hier nicht. Bei schwereren Anhängern gilt, dass der Anhänger keine zulässige Gesamtmasse größer der Leermasse des Zugfahrzeugs haben darf. Und einen Tandemachser mit 1237 kg zGM kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Besser nicht kaufen! Quote Link to post Share on other sites
rhyn 0 Posted November 27, 2011 Author Report Share Posted November 27, 2011 @ Ichtoys... Also ich hab ja nun die Daten endlich.. Auto leer: 1237 kgAnhänger leer: 450 kgAnhänger Max. gewicht: 1200 kgAnhängernutzlast: 750 kg Auto darf gebremmst 1303 kg ziehen... Gesammtest Gespann unter 3,5 Tonnen. Also iss doch alles hübsch oder hab ich mich irgendwo verrechnet? Den darf ich doch damit voll beladen ziehen richtig???? Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Was das Auto gebremst technisch ziehen darf hat nichts mit der Klasse B zu tun, das ist das maximale tatsächliche Gewicht des Anhängsels. Die eingetragene zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Gleichzeitig darf beides zusammen 3,5t nicht überschreiten. Dein Auto wiegt leer 1237 kg, die zGm des Hängers darf also 1237 kg nicht überschreiten. Also Anhänger ablasten, da ein Doppelachser zumeist 2,5t zGm hat.Zusammen (1237+1237=2274=<3500) geht dann. Wenn du allerdings dann mal ein Zugfahrzeug hast, welches weniger Leermasse hat, geht das mit dem Abgelasteten Hänger wieder nicht. Wie wärs denn wenn du, bevor du den Anhänger ständig ab/auf/lastest deinen Schein auf BE erweiterst? Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 (edited) Bei den Daten sieht alles gut aus - ich finde keinen Fehler. Aber eine Bitte habe ich noch: Ein Tandemachser mit 1,2 Tonnen zGM ist mir noch nicht über den Weg gelaufen. Kannst Du, wenn Du das Ding gekauft und zugelassen hast, mal ein paar Bilder davon machen? Totale, Typenschild und ZB I (jeweils ohne die individuellen Daten) und hier einstellen? Edith: @janr: Der Anhänger hat schon "nur" 1200 kg zGM. Edited November 27, 2011 by Ichtyos Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 ... Edith: @janr: Der Anhänger hat schon "nur" 1200 kg zGM. Woran erkennst du das? Ich lese... oder was ist, wenn der Anhänger eingetragen ist mit z.b gesammtgewicht 1.2 Tonnen, dürfte ich ihn dennoch ziehen, ...Da steht doch wenn und zum Beispiel http://grafiken.ioff.de/smilies/kopfkratz.gif Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Lese ich hier:@ Ichtoys... Also ich hab ja nun die Daten endlich.. Anhänger Max. gewicht: 1200 kgIst zwar jenseits meiner Vorstellungskraft für einen Tandemachser - siehe meine Vorantwort. Aber wenn es wirklich so ist, passt es von der FE her. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Aargh http://cosgan.de/images/midi/konfus/a050.gif wer lesen kann ist klar im Vorteil Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 27, 2011 Report Share Posted November 27, 2011 Kommt halt vor. Sowas ähnliches ist mir auch schon passiert. Solange der TE am Ende eine klare - und unbestrittene - Aussage hat, ist doch alles gut. Quote Link to post Share on other sites
rhyn 0 Posted November 28, 2011 Author Report Share Posted November 28, 2011 Guten morgen, jo klar kann ich Bilder machen und stelle Sie dann hier rein. Der anhänger ist eine Einzelanfertigung der Firma Schutz, die auf Anhängerbau, Auflader, und und und spezielierst sind, sagte mir der Verkäufer.. Evtl hat damals auch jemand extra wegen der Gewichte sowas anfertigen lassen oder so... Hm also hab das mal hier rausgesucht, nur um mal vergleiche zu haben, natürlich ist meiner ein viel älterer usw- http://www.ebay.de/itm/PKW-Anhanger-Hochpl...32938%26ps%3D54 Aber hier sieht man auch Tandem, mit sehr geringer Nutzlast... :-) Von den Maßen her kommt das ca hin mit dem, den ich bald bekomme... Wie gesagt, Bilder folgen auf alle Fälle MFG Jürgen Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Okay, der Sinn hinter einer Tandemachse in der Gewichtsklasse will sich mir trotzdem nicht erschließen. Das geht locker mit einer Achse. Beim Tandem hast Du sicher 50 kg mehr Eigengewicht des Anhängers, doppelt so viele Bremsen und Reifen, die auch mal eine Wartung / Austausch brauchen etc. Klar, eventuell sind die Teile dafür etwas günstiger, aber sicher kosten die mehr als die Hälfte. Ich will Dir den Anhänger nicht ausreden. Aber erwähnt haben wollte das schon mal. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Der Tandemachser in deinem Beispiel hat gar keine Bremsanlage, deshalb darf er nur eine zul.GesMasse von 750 kg haben. Wenn du einen vergleichbaren 1-Achser hast, hast du auch mehr Nutzlast und es geht auch. Zwei Achsen sind bei hoher Nutzlast erforderlich, auflaufgebremste Anhänger mit bis zu 3,5to Gesamtgewicht brauchen zwei Achsen. Das hier ist Käse. Quote Link to post Share on other sites
Jasper 0 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Okay, der Sinn hinter einer Tandemachse in der Gewichtsklasse will sich mir trotzdem nicht erschließen.Geringe Druckbelastung auf den Boden, nicht uninteressant bei "schweren" BödenLaufruhe einer Tandem-/Doppelachse gegenüber einer "Solo"-AchseFederung kann "weicher" ausgelegt werden, weil die Belastung sich verringert, das Ding neigt weniger zum Springen bei geringer Beladung oder LeerfahrtAblastung zur Einhaltung der Klasse B, nicht unbedingt selten bei gebrauchten Anhängern Es gibt da schon einige Gründe, warum das für einen persönlich auch ein "triftiger" sein kann. Quote Link to post Share on other sites
rhyn 0 Posted November 28, 2011 Author Report Share Posted November 28, 2011 Hab gerad im Schein gelesen, das mein Auto doch nur 1150 kg ziehen darf. Aber den Anhänger darf ich trotzdem mit B fahren? Nur eben 50 kg weniger beladen, als wie es der Anhänger abkönnte? Lieben Gruß Jürgen PS. Ich geh auch mal davon aus, der Abgelastet wurde... wohl zwecks Klasse B denk ich mir mal.. Quote Link to post Share on other sites
Jasper 0 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Hab gerad im Schein gelesen, das mein Auto doch nur 1150 kg ziehen darf. Aber den Anhänger darf ich trotzdem mit B fahren?Nein, für die Fahrerlaubnis darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (hier 1.200 kg) nicht höher sein, als das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeugs. Machbar wäre vermutlich eine Ablastung des Anhängers bis es zum Zugfahrzeug passt (wenn denn noch genügend Zuladung bleibt), oder auch ein Nachwiegen des Zugfahrzeugs und Eintragung eines korrigierten (und dann vielleicht "richtigen") Leergewichts bei Zugfahrzeug. Nur eben 50 kg weniger beladen, als wie es der Anhänger abkönnte?Das tatsächliche Gewicht des Anhängers ist "nur" wichtig für die Fragestellung einer Überladung. Sowohl gewichtsmäßig für den Anhänger selbst, wie auch als Anhängelast für das Zugfahrzeug. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Jasper, der TE hat sich bei der zulässigen Anhängelast vertan, nicht beim Leergewicht. Quote Link to post Share on other sites
Jasper 0 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 Jasper, der TE hat sich bei der zulässigen Anhängelast vertan, nicht beim Leergewicht.Ups, zu schnell gelesen.Alles zurück, so wie angeführt, ist es richtig Quote Link to post Share on other sites
rhyn 0 Posted November 28, 2011 Author Report Share Posted November 28, 2011 Danke euch für die ganzen Antowrten. Ich weis nun also durch euch, das ich ihn ohne Probleme fahren darf. Kann also geschlossen werden das Thema :-) Obwohl, ich lade euch ja morgen oder Übermorgen erstmal noch nen paar Bilder hoch ;-) Lieben Gruß Jürgen Quote Link to post Share on other sites
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