goldi 0 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 Hallo an Alle, Ich habe seit einem Jahr meinen PkW Führerschein. Fahre immer bedacht und nicht zu schnell. Nun wurde ich aufgrund einer Unachtsamkeit (man könnte auch Dummheit sagen) mit 34 kmh innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. Mit dem Auto eines guten Freundes.Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen und habe so einen Freund der nie Auto fährt jedoch aus der Probezeit ist gefragt ob er die Punkte und den 1 Monat Fahrverbot für mich übernehmen würde. Er sagte das es kein Problem sei. Dann habe ich auf dem Bogen seinen Namen angegeben und er bekam Post, nun haben das aber seine Eltern spitz bekommen und einen mega Terz gemacht, er hat auf den Bogen geschrieben, dass er es nicht sei, trotzdem kam ein Bußgeldbescheid und die anfallenden Strafen für Ihn. Seine Eltern zwangen ihn bei dem zuständigen Sachbearbeiter anzurufen. Er hat gesagt das er die Punkte für jemanden übernehmen wollte. Nun sagte der Sachbearbeiter, dass ihm das von Anfang an faul vor kam und ihm und dem Fahrzeughalter die Polizei vorbei schicken wird. Also dem eigentlichen Besitzer mit dessen Auto ich gefahren bin und der, der das für mich übernehmen wollte. Beide werden sagen das ich gefahren bin. Mein Anliegen jetzt, kann mir irgendjemand sagen was jetzt auf mich zukommt, ich habe ja wissentlich jemand anderen angegeben. Ist das eine Straftat?Gibt es irgendjemanden der soetwas ähnliches erlebt hat oder davon gehört hat?Was für Folgen wird das jetzt für mich haben? PS: Die genau Strafe wäre für mich gewesen, 160 euro + 3 Pkte + 1 Monat Fahrverbot + Nachschulung + 2 Jahre Probezeit verlängert Ich bin verzweifelt und bitte Euch im eine Antwort. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 Auweioweiowei... da gibts ein sehr ernstes Problem. Als nächste Reaktion solltest du so schnell wie irgend möglich einen guten Fachanwalt aufsuchen. Ja, das Angeben eines anderen Fahrers, der es nicht war, erfüllt den Straftatbestand der falschen Verdächtigung. Hätte sich dein Freund selber eingetragen, könnte dir jetzt nicht viel passieren. Aber so must du mit deinem Anwalt und, sofern noch möglich, mit den Eltern und deinem Freund eine sehr gut überlegte Strategie ausarbeiten, wenn das überhaupt noch geht. Freund evtl. doch gefahren, Eltern wusten nichts davon, weil sie es nicht wissen dürfen, dann doch geirrt.....oder so ähnlich. Aber dein Freund und desse Familie müßten mitspielen. Ob das noch geht? Wenn ja, ist jeder weiter Schritt zuvor mit dem Anwalt zu beraten. Viel Glück.....! Quote Link to post Share on other sites
goldi 0 Posted February 11, 2011 Author Report Share Posted February 11, 2011 Wieso könnte mir jetzt nicht viel passieren wenn mein Kollege den Bogen selber ausgefüllt hätte? was genau an Strafe kommt denn dann auf mich zu? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 So was zum Beispiel:750 Euro Bußgeld für falsche Verdächtigung Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 Wieso könnte mir jetzt nicht viel passieren wenn mein Kollege den Bogen selber ausgefüllt hätte? Weil Selbstbeschuldigung nicht strafbar ist. Siehe §164 StGB, Punkt (2). Dort steht ausdrücklich:"(...) über einen anderen (...) " § 164Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. was genau an Strafe kommt denn dann auf mich zu? Das kann teuer werden, siehehttp://www.faz.net/s/Rub822C6F5CE40E4AC589...n~Scontent.html P.S.:Anwalt wäre nicht schlecht, bevor ihr euch noch weiter reinreitet. Quote Link to post Share on other sites
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