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Geblitz, Trotz Gelb


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Ich brauch ma dringend eure Hilfe.

Ich wurde am Donnerstag in Bremen von einem Ampelblitzer geblitz.

Die Ampel ist auf gelb gesprungen, ich hatte noch ca 10 m, bis ich in die kreuzung eingefahren bin. Ich bin natürlich weitergefahren, da es zu dem auch noch nass war.

In der Mitte der Kreuzung blitze es einmal. Ich war jedoch so erschrocken, dass ich nicht darauf geachtet hab, ob es 2 mal blitze. Als ich die Kreuzung dann überquert habe, blitze es in meinem Rückspiegel noch einmal und hinter mir fuhr auch noch einer.

Kann es sein, dass der hinter mir geblitz worde ?

Ich hab mir vor lauter Schreck leider nich das Kennzeichen von demjenigen aufgeschrieben.

Wenn nun doch ein schreiben kommt, mit welcher Strafe muss ich rechnen ? Ich bin noch in der Probezeit.

Lohnt es sich, dagegen anzugehen ? Als Zeugen hatte ich meine Mam dabei. Oder zählt sie nicht als "richtiger" Zeuge, da sie aus meiner Familie ist ?

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welcher blitzer war das genau, bzw. welche straße / kreuzung?

 

ich würde sagen es hat denjenigen nach dir erwischt, da du ja schon bei gelb rüber bist. meiner meinung nach richtig bei nasser fahrbahn nicht bei gelb 10m vor der kreuzung zu bremsen. kann in bremen auf den bahnschienen schnell passieren dass man ins rutschen kommt, dann hat man den salat.

 

eigentlich blitzt es ein mal wenn du in die kreuzung einfährst und ein mal wenn du drin bist. währenddessen wird ja noch deine geschwindigkeit ermittelt. da du den zweiten blitz erst im rückspiegel gesehen hast war es dann wohl dein hintermann.

 

wenn es doch dich erwischt hat, war das mit sicherheit unter einer sekunde rot. deine ma kann da meines wissens nach nicht als zeugin dienen.

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Ähm da am Bahnhof die Kreuzung, in Richtung Delmenhorst auf die B75.

Sind auf diesen Bildern denn nur der Fahrer oder auch der Beifahrer drauf? Denn wenn man sieht, dass sie neben mir saß, müssen die das doch annerkennen, oder ?

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ich kann mich grad nicht errinern dass am hbf richtung b75 delmenhorst rotlichtblitzer stehen.

deine mutter wird man zwar erkennen, bzw. unkenntlich machen auf dem foto (falls der chef mal mit seiner sekretärin auf dem beifahrersitz geblitzt wird und die frau zu hause den bußgeldbescheid öffnet), aber da sie angehörige ist...?

oder gilt das nur bei z.b. ehepartnern?

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Der is direkt da am Kino. Wo die Straßenbahnschienen auch sind. Kreuzung Bürgermeister-Schmidt-Straße/Breiten Weg.

Die letzte Ampelkreuzung bevor man sozusagen auf die Hochstraße fährt.

Ich hab absolut 0 Ahnung, wie sowas von statten geht. Ich hab nur gehört/gelesen, dass die Familienangehörigen wohl nich als Zeugen gelten.

Kann man denn, wenn die meinen Beifahrer unkenntlich machen, sagen, dass die den bitte wieder kenntlich machen sollen ? :sneaky: Wäre ja sonst doof.

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Wenn die Angaben vom VT stimmen, kann er nicht gemeint gewesen sein.

 

Erstens, "50 km/h und 10 m Abstand zur Ampel als diese GELB wurde":

Die GELB-Phase beträgt mindestens 3 Sekunden.

D.h. bei 50 km/h = 13.9 m/s hätte der TE die Ampel ca. 2 Sekunden vor der ROT-Phase

passiert.

 

und Zweitens "Blitzen in der Mitte der Kreuzung":

Die Ampelblitzer haben i.d.R. 2 Schleifen. Die erste Schleife unmittelbar hinter der

Halteline, die Zweite in der Mitte der Kreuzung.

Der erste Blitz dokumentiert das überfahren der Halteline, der 2.te, dass man weitergefahren ist

(sonst wäre es u.U. nur ein Haltelinienverstoß).

 

Also wurde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit der Nachfolgende erwischt.

 

Gruß,

AnReRa

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Was ist VT und was ist TE ?

Falls ich doch geblitz wurde?

 

Jetzt beruhig Dich doch mal und trink einen heißen Tee ....

 

VT = VerkehrsTeilnehmer (also allgemein)

TE = ThreadEröffner (also Du)

 

Weiß denn nun jemand genau, wie dass ist mit der Zeugenaussage von meiner Mam ?

 

Also,

auf dem OrginalBild ist der Beifahrer definitiv drauf, und genau das wird im Zweifelsfall auch bei Gericht vorgelegt !

Aus datenschutzrechlichen Gründen werden die Mitfahrer halt in den Schreiben geschwärzt ...

 

Was Zeugen allgemein angeht:

Hier steht i.d.R. das Meßergebnis einer Anlage gegen die Aussage eines menschlichen Beifahrers.

Die Anlage arbeitet völlig neutral, während der Zeuge ja durchaus für den Angeklagten sprechen könnte :sneaky:.

Weiterhin - schaust Du als Beifahrer auch immer genau, wann die Vorderräder die Haltelinie genau überfahren ?

(immerhin kann es bei Rotlichtverstößen um die Dauer eines Wimpernschlages gehen)

Allein aufgrund der Aussage eines Zeugen wird der Richter das Verfahren sicher nicht einstellen, sondern

bestenfalls die Anlage prüfen lassen. Für sowas wird dann ein teurer Sachverständiger beauftragt.

Sollte dieser Unregelmäßigkeiten feststellen => Verfahren einstellen

 

Gruß,

AnReRa

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Als wenn der Blitzer an der Ampel nich schon genug wäre, nein, da werd ich heute schon wieder geblitz :nick:

Ich bin in einer 30er Zone von einem "mobilen Blitzer" aus dem Auto herraus geblitz wurden. Ich bin knapp unter 50 gefahren. Kann das nun in irgendwelchen Zusammenhang mit dem Rotlichtverstoß verwendet werden, also dass meine Strafe höher ausfällt oder so?

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Als wenn der Blitzer an der Ampel nich schon genug wäre, nein, da werd ich heute schon wieder geblitz :P

Das dürftest Du ja wohl eindeutig selbst verbockt haben !

 

Ich bin knapp unter 50 gefahren.

Warum macht man das bloß bei :D In der Fahrschule nicht aufgepaßt ? :nick::)

 

Kann das nun in irgendwelchen Zusammenhang mit dem Rotlichtverstoß verwendet werden, also dass meine Strafe höher ausfällt oder so?

Solange Du das nicht dauernd machst und das dann noch einem Sachbearbeiter auffällt : NEIN !

Alles unter 21 km/h (nach Abzug) interessiert nach dem Bezahlen niemand mehr !

 

Und bevor Du fragst:

Es hat mal einen Fall gegeben, da hat ein VT über Monate immer wieder an der selben Stelle falsch geparkt.

(Bestimmt 50 und mehr Knöllchen kassiert und bezahlt). Schlußendlich wurde 'ne MPU verfügt ...

 

Gruß,

AnReRa

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