Jump to content

Parken An Der Straßenecke


Recommended Posts

Hallo !

 

Folgendes Szenario:

 

A

|----------------------------

| ^

|

B|

|

|

|

 

 

Auf Straße B muss man einen Parkschein ziehen, Straße A ist kostenlos. Es gibt keine eingezeichneten Stellflächen, wie man die Autos stellen muss. Es stehen auf beiden Straßen alle Autos mit dem Vorderteil zur Bordsteinkante, also nicht seitlich. Jetzt wirds natürlich interessant in der Ecke, wo mein Auto stand / steht (siehe Pfeil). Mit dem Vorderteil des Wagens stehe ich also in Straße A und parke kostenlos. Neben mir ist noch Platz für ein weiteres Auto was auch in Str. A parken könnte. Jedoch ist nicht mehr soviel Platz, dass sich auf Str. B ein entsprechendes Auto mit Vorderteil zur Str. hinstellen könnte.

Ich wurde an besagter Stelle schon mal aufgeschrieben, legte Widerspruch ein und gewann. Diesmal steht aber drauf: Ecke Str. B / A. Das sehe ich nicht so - ich habe in Str. A geparkt und alles fotografiert. Mir gehts nicht um 5 Euro, mir gehts ums Prinzip. Kann mir bitte mal jemand erklären, was lt. StVo richtig ist ?!

 

Danke !

 

MegaData

Link to post
Share on other sites

Wenn ein Beginn- und ein Ende-Schild vorhanden ist, dann ist der Bereich, für den das Parken mit Parkschein gilt, doch genau benannt.

Steht dein Auto mit mind. einem Rad in dem Bereich, musst du zahlen. Steht es außerhalb, musst du nicht zahlen.

 

Wie lautet denn der genaue Tatvorwurf für die 5 Euro?

Link to post
Share on other sites

"Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne Parkschein"

 

Die Schilder beziehen sich aber auf Str. B und nicht auf Str. A - was ist denn hier in der Ecke der Straße gültig ?! Ich stehe im Prinzip über 2 Meter seitlich gesehen von Str. B - somit parke ich doch nicht an der Straße ? Es ist soviel Platz, dass noch ein ganzes Auto hätte dazwischen gepasst. Mein Wagen ist hier doch der falschen Straße zugeordnet worden... ?!

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Wir haben doch gerade schon festgestellt, dass die Strecke mangels Kreuzung nicht endet.

Standest du jetzt vor oder hinter dem Ende-P-Schild?

 

Ansonsten mach halt ein Foto und stell es hier ein.

Link to post
Share on other sites

So,

 

hier mal deutlich was ich meine ;-) Hinter mir ist also noch gut Platz und ich parke nicht an der kostenpflichtigen Straße. Mal so nebenbei: ich parke dort seit Monaten (= direkt vor meiner Haustür) und bisher hing auch erst einmal in 3 Jahren ein Zettel dran. Jetzt probieren die scheinbar mal wieder ihr Glück...

 

post-24898-1224148008_thumb.jpg

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Interessant! Lösungsversuch:

 

Es ist lt. Definition keine Kreuzung. Es könnte aber ein Straßenknotenpunkt bzw. eine Einmündung sein (BGH Definition: Der BGH hat eine Einmündung als das Zusammentreffen zweier Straßen definiert. Quelle: Verkehrsportal) Damit könnte die 5m Parkverbotregel aus § 12 der StVO zutreffen. Und dafür sind ab 15,- EUR locker zu machen.

 

Mit den 5,- EUR also noch gut bedient?

 

 

 

Gruß

Pizza

Link to post
Share on other sites

Anhand des Fotos würd ich sagen, stehst du tatsächlich falsch.

 

Die Ecke zählt zum kostenpflichtigen Parkplatz, und wenn du dich so hinstellst, dass keiner mehr dahin kommt - falsch geparkt. So müsste das gehen. Der ganz linke ^ muss soweit rechts stehen, dass der oberste < noch rein/rauskommt.

 

A

|----------------------------------

| < ......... ^^^^^^^^

| <

B|<

|<

|<

|<

Link to post
Share on other sites

Naja, wo ist denn da die Gleichberechtigung ? Wenn jemand zuerst auf der kostenpflichtigen Straße steht, kann ich die Ecke der Gratis-Straße in dem Bereich auch nicht nutzen. Warum soll ich einen bestimmten Platz freilassen, welcher nicht mal am Boden eingezeichnet ist ? Wer zuerst da steht, steht da. Wenn jemand genau da hinten auf dem Bereich mit Parkschein steht, ist ja mein Platz auch nicht mehr verfügbar... ?! Wie ist denn sowas in der StVo geregelt ? Ich stehe weder längs noch quer an Straße B und soll trotzdem dafür zahlen ? Never !

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Hm, nee, was übersichtlicheres hab ich jetzt nicht hier. Da ich morgen in Urlaub fahre muss ich nur mal langsam überlegen ob ich Widerspruch einlege. Mein Auto steht schon wieder an der selben Ecke, muss ich wohl mal guggen ob schon wieder was dran hängt ? Es stand auch schon oft ein Auto noch links neben mir und hatte auch nie was dran hängen....

Von der Sichtweise: ich stehe quasi vom Ausgangspost rechts neben meinem Auto, also dem ^, und hab nach links fotografiert.

 

MfG

Link to post
Share on other sites

Wieso, default-Zustand ist doch, dass das Parken am Fahrbahnrand erlaubt ist, es sei denn es ist durch Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot untersagt. Ein Ende-P Schild sagt somit überhaupt nichts darüber aus, ob danach Parkverbot ist.

Link to post
Share on other sites

Nö,

 

also da wo ich stehe ist parken erlaubt, da steht auch die ganze Straße voller Autos... Das steht außer Frage ;-) Es geht nur um die kleene Ecke und die Frage, ob interessant ist in welche Richtung mein Auto steht und warum ich ne Knolle bekomme, obwohl ich in einer anderes Straße stehe...

 

LG

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...