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Beim Schwarzfahren Erwischt


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Hallo an alle,

 

eine spanische Freundin von mir, die zum ersten Mal in Deutschland ist, ist leider in Berlin ohne gültigen Fahrschein in der Straßenbahn erwischt worden. Es handelt sich also um fahren ohne Fahrkarte, nicht ohne Führerschein. Die Personalien wurden aufgenommen und jetzt ist die Frage, ob die Berliner Verkehrsbetriebe sich an die spanische Polizei wenden, um die 40 € einzutreiben. Meine Fragen:

 

a) Wenden die sich an die dortige Polizei?

b) Macht die Polizei in Katalonien etwas?

 

Kennt sich jemand zufälligerweise damit aus?

 

Viele Grüße

 

Uwe

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Die 40 Euro sind eine rein zivilrechtliche Forderung. Die Polizei wird garantiert nicht dabei helfen, diese einzutreiben. Normalerweise erfolgt eine Anzeige, wenn man nicht bezahlt. Ob Spanien wegen sowas ausliefert, weiß ich aber nicht. <_<

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Ich seh das genauso. Jedenfalls habe ich Ihr heute gesagt, dass sie sich keinen Kopf machen soll. Es war wirklich ein Versehen. In Spanien steigt man immer beim Fahrer ein. Man hat überhaupt keine Chance ohne Ticket zu fahren. Bei uns gehen alle Türen auf. Als dann alle möglichen Leute auch hinten einstiegen dachte sie, dass das Ticket ein Tagesticket sei. Dazu muss man sagen, dass die Beförderungspreise bei uns deutlich teurer sind als dort. So ist das passiert.

 

Vielen Dank für den Beitrag!

 

Gruß

 

Uwe

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Normalerweise erfolgt eine Anzeige, wenn man nicht bezahlt.

Richtig. Wird die Polizei hinzugezogen (z.B. zur Personalienfeststellung), erfolgt beim "Schwarzfahren" eine Strafanzeige gem. § 265a StGB (o. u.U. gem. § 263 StGB).

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Wenn man sich vor Ort nicht ausweisen kann, klar. Normalerweise bekommt man aber einen Zahlschein, um innerhalb einer Woche die 40 Euro zu bezahlen. Wenn man dies nicht tut, folgt auch eine Strafanzeige.

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Nochmal: Wenn eine Strafanzeige gestellt wird ("Beförderungserschleichung"), dann ist dies unabhängig von den 40 Euro.

Die 40 Euro sind keine Strafe sondern ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" und müssten von den Verkehrsbetrieben extra eingefordert werden.

 

Der Staatsanwalt müsste nun wegen der Beförderungserschleichung einen Auslieferungsantrag stellen. :rolleyes: Ich denke, der stellt das gleich ein.

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