Uwe2210 0 Posted July 19, 2006 Report Share Posted July 19, 2006 Hallo an alle, eine spanische Freundin von mir, die zum ersten Mal in Deutschland ist, ist leider in Berlin ohne gültigen Fahrschein in der Straßenbahn erwischt worden. Es handelt sich also um fahren ohne Fahrkarte, nicht ohne Führerschein. Die Personalien wurden aufgenommen und jetzt ist die Frage, ob die Berliner Verkehrsbetriebe sich an die spanische Polizei wenden, um die 40 € einzutreiben. Meine Fragen: a) Wenden die sich an die dortige Polizei?b) Macht die Polizei in Katalonien etwas? Kennt sich jemand zufälligerweise damit aus? Viele Grüße Uwe Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 19, 2006 Report Share Posted July 19, 2006 Die 40 Euro sind eine rein zivilrechtliche Forderung. Die Polizei wird garantiert nicht dabei helfen, diese einzutreiben. Normalerweise erfolgt eine Anzeige, wenn man nicht bezahlt. Ob Spanien wegen sowas ausliefert, weiß ich aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
Uwe2210 0 Posted July 22, 2006 Author Report Share Posted July 22, 2006 Ich seh das genauso. Jedenfalls habe ich Ihr heute gesagt, dass sie sich keinen Kopf machen soll. Es war wirklich ein Versehen. In Spanien steigt man immer beim Fahrer ein. Man hat überhaupt keine Chance ohne Ticket zu fahren. Bei uns gehen alle Türen auf. Als dann alle möglichen Leute auch hinten einstiegen dachte sie, dass das Ticket ein Tagesticket sei. Dazu muss man sagen, dass die Beförderungspreise bei uns deutlich teurer sind als dort. So ist das passiert. Vielen Dank für den Beitrag! Gruß Uwe Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Normalerweise erfolgt eine Anzeige, wenn man nicht bezahlt.Richtig. Wird die Polizei hinzugezogen (z.B. zur Personalienfeststellung), erfolgt beim "Schwarzfahren" eine Strafanzeige gem. § 265a StGB (o. u.U. gem. § 263 StGB). Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Wenn man sich vor Ort nicht ausweisen kann, klar. Normalerweise bekommt man aber einen Zahlschein, um innerhalb einer Woche die 40 Euro zu bezahlen. Wenn man dies nicht tut, folgt auch eine Strafanzeige. Quote Link to post Share on other sites
Vince 0 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Also, ich hab seit 3 Jahren ne Rechnung mit den Verkehrsbetrieben in Rom offen.. hab nie bezahlt und kam auch nie was.... Quote Link to post Share on other sites
Uwe2210 0 Posted July 24, 2006 Author Report Share Posted July 24, 2006 Okay, es wird also Anzeige erstellt. Anschließend braucht man das auf Spanisch. Und dann soll der spanische Staat eine Polizeistreife losschicken, um Geld für Deutschland einzutreiben? Glaub ich nicht. Gruß Uwe Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 24, 2006 Report Share Posted July 24, 2006 Nochmal: Wenn eine Strafanzeige gestellt wird ("Beförderungserschleichung"), dann ist dies unabhängig von den 40 Euro. Die 40 Euro sind keine Strafe sondern ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" und müssten von den Verkehrsbetrieben extra eingefordert werden. Der Staatsanwalt müsste nun wegen der Beförderungserschleichung einen Auslieferungsantrag stellen. Ich denke, der stellt das gleich ein. Quote Link to post Share on other sites
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