Guest Gast_gast Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 Wie schnell darf man eigendlich auf einer Raststätte fahren. Damit meine ich nicht den eigendlichen Tamkbereich, sondern die Auf und Abfahrten entlang der Haltebuchten. Die meisten Raststätten haben kein Tempolimit und auf der Durchfahrtspur parallel zur Autobahn (links Autobahn rechts Parkplätze etc.) kann man ja nicht mit 50 Sachen rumtuckern. Oder ? Quote Link to post Share on other sites
Holger 0 Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 Ich kann nur dringend empfehlen, im gesamten Raststättenbereich äusserst vorsichtig und langsam (zwischen Schrittgeschwindigkeit und 50 km/h - je nach Ort und Situation) zu fahren. An den zahlreichen Kreuzungen/Einmündungen gilt oft rechts vor links, es gibt jede Menge ein- und ausparkende Fahrzeuge und nicht zuletzt (es ist ja kein Drive-Inn) gibt es jede Menge Fussgänger. Auch treten hier gehäuft Autofahrer auf, die nicht ganz bei der Sache sind (sowohl unter denjenigen, die gerade ankommen (dringend zur Toilette o.Ä.) als auch unter denjenigen, die gerade abfahren (Gedanklich schon wiederauf der AB ) Und: was würde es auch (zeitlich) bringen, hier mit 80 Sachen durchzuknölzen??? Eine Ausnahme gibt es allerdings: auf dem Beschleunigungsstreifen sollte man möglichst zügig möglichst viel Fahrt gewinnen. Quote Link to post Share on other sites
Bremser 1 Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 @Gast 50km/h sind noch zu schnell.Auf Autobahnrastätten laufen auch häufig eine Menge Kinder rum und die sind mitunter unberechenbar. Die schauen mitunter nicht ob es eine Durchfahrsstrecke ist, ober ob jemand kommt. Vor ein paar Jahren habe ich genau so eine Situation erlebt.Zwei "Experten" von der Autobahnmeisterei meinten unbedingt mit schätzungsweise 50 Sachen durchfahren zu müssen. Denen ist ganz blöde ein 5 jähriger Junge vor den Wagen gelaufen und ein paar Meter durch die Luft geschleudert worden. Sah wirklich übel aus und vor allem wärs bei gemässigtem Tempo nicht passiert. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_gast Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 Ich meine ja nicht den Raststättenbereich und die Parkbuchten. Konkret interessiert mich der Beschleunigungsstreifen auf der Raststätte. Dieser verläuft ja meist parallel zur Raststätte und parallel zur Autobahn. Dort ist doch eigendlich Durchgangsverkehr ? WIe schnell denn da ? Was sagt das Gesetzt, wenn dort nichts Ausgeschildert ist ? Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 § 3 StVO Geschwindigkeit (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.......Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ansonsten gilt natürlich auch grundsätzlich § 1 StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @Gast_Gast Auf Autobahnraststätten gibt es keinen Streifen für Durchgangsverkehr, der gleichzeitig Beschleunigungsstreifen ist. Der Beschleunigungsstreifen befindet sich HINTER der Raststätte. Optisch mag der Fahrstreifen, der sich am nächsten zur Autobahn befindet, zwar so aussehen, aber das spielt keine Rolle. Das er normalerweise realativ breit ist liegt daran, daß rechts davon gleich die LKW-Parkplätze sind, die den Platz benötigen, um sich wieder in den Verkehr einzuordnen. Auch auf diesem Streifen muß man äußerst vorsichtig fahren, weil da immer wieder mal Kinder rüberlaufen, die den Verkehr auf der Autobahn beobachten wollen. Den Parkplatz als Durchgangsverkehr zu mißbrauchen ist im übrigen verboten. Das machen leider immer wieder Leute, die ein paar Meter im Stau gewinnen wollen. Wenn jemand dabei erwischt wird, darf er einen kleinen Beitrag zum Abtrag des Steuerdefizits beitragen und der "Zeitvorteil" ist auch weg. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Den Parkplatz als Durchgangsverkehr zu mißbrauchen ist im übrigen verboten. Steht das irgendwo? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.