Jump to content

Anzeige Wegen Zeigen Des Mittelfingers Auf Der Autobahn


Recommended Posts

Hallo ihr Lieben,

 

erstmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr.

 

Ich habe interessehalber einige Fragen zu der folgenden Geschichte:

 

Dem Bruder eines Bekannten (im Weiteren X genannt) fuhr auf der A61. Ein anderer Autofahrer nahm ihm in irgendeiner Weise die Vorfahrt (näheres zu dem Vorfall weiss ich leider nicht, allerdings ist der Betroffene eine absolut ehrliche Seele), sodass sich X dazu hinreissen ließ, ihm den Mittelfinger zu zeigen. X war alleine unterwegs, der andere Autofahrer hatte eine Beifahrerin dabei. Diese schrieb dann auch sofort die Autonummer von X auf.

 

Ein paar Wochen später erhält mein Bekannter (Y) einen Brief von der Autobahnpolizei, (ich nehme an, es handelte sich um einen Anhörungsbogen) in dem er gefragt wurde, ob er denn der Fahrer gewesen sei. Das genutzte Auto ist auf die Mutter von X und Y zugelassen, wird aber ausschliesslich von X benutzt. Y schrieb dann zurück, dass X der Fahrer war, und damit nimmt die Sache wohl seinen Weg.

 

Mich würde jetzt interessieren, ob es irgendeine Möglichkeit gegeben hätte, aus der Sache rauszukommen. Was für Möglichkeiten hätte es gegeben, als der Anhörungsbogen an Y geschickt wurde? Wäre es zum Fahrtenbuch gekommen?

Obwohl der vorfahrtnehmende Autofahrer einen Zeugen auf seiner Seite hat, muss sich die Polizei bzw. der Richter doch die Frage stellen, warum X überhaupt den Mittelfinger gezeigt hat. X hat einen Fehler begangen und wird dafür gradestehen, aber werden die Richter seine Schuld nur aufgrund einer Aussage bestätigen? Dann könnte sich ja jeder einen Zeugen "besorgen" und einen anderen des Tatbestandes XYZ beschuldigen.

 

Vielen Dank

 

Florian.

Link to post
Share on other sites
Guest NiliQB

Ich denke nicht, dass das Problem ist, sich schnell genügend Zeugen zu besorgen (sonst müsste ja der Richter die Verhalndlung gar nicht mehr durchführen, sondern einfach abzählen, welche Partei die meisten Zeugen dabei hat).

 

Aber: Typischerweise wird ein mir unbekannter Mensch mich nicht anzeigen, ohne dafür einen Grund zu haben. Der Zeuge ist weiter verpflichtet, bei Gericht die Wahrheit zu sagen. Der Beschuldigte aber, also Dein Bekannter, darf lügen. Ich denke, diese drei Punkte dürften den Richter eher veranlassen, der anklagenden Seite zu glauben.

 

Aber können die beiden wirklich ganz sicher sein, den Mittelfinger gesehen zu haben. War es vielleicht nicht eher so, dass X in Leherermanier den Zeigefinger gehoben hat, als er die Vorfahrt genommen bekam (ich will hier niemanden zur Unwahrheit anstiften, aber wie bereits erwähnt: X dürfte als Beschuldigter lügen...)

Link to post
Share on other sites

Zeig mal jemand den Ringfinger. Das sieht aus wie der Mittelfinger. Das verwechselt jeder 100%ig wenn er nicht drauf achtet und erst recht aus nem anderen Auto raus!

Hat X halt den Ringfinger gehoben, wohlwissend, daß der Mittelfinger eine Straftat wäre.

 

Der Fehler war, X als Fahrer zu benennen. Jetzt muß er sich so gut wie möglich wehren! Privatleute, die Anzeigen wegen einem Mittelfinger machen, gehören selbst angezeigt und bestraft!

Typisch bürokratischer Behördenstaat!

 

MfG

emhazett

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Ringfinger ist eine scheinheilige Aussage, um sich aus der Schlinge zu reden, das wird so nicht akzeptiert, da ein Beschuldigter sowieso immer lügen wird. :nolimit:

 

 

Ganz anders imo:

 

Aussagen, man wäre nicht gefahren. Ein Alibi wäre nicht schlecht, also war Y zu der Zeit sonstwo weit weg.

Oder Aussageverweigerung. Darf Y machen, da er sonst einen Angehörigen verpetzen würde.

 

Was dann anfängt, ist die Sache mit der Identifikation. Es wird ein Paßbild von Y beim EMA angefordert und mit 5 weiteren ähnlichen Bildern auf eine Seite Papier geheftet. Dann darf der Geschädigte bei seiner Polizeidienststelle antanzen und auf eines der Bilder zeigen. Mit viel Glück zeigt er auf Y, der es aber gar nicht war und dafür im besten Falle sogar Zeugen hat.

Oder Y sieht X gar nicht ähnlich, dann würde der Geschädigte ratlos vor den Bildern sitzen und könnte keine eindeutige Aussage machen. Immerhin muß er sich sicher sein, wenn er mit dem Finger auf ein Bild zeigt, das wird ihm von den Beamten im Vorgespräch eindeutig so gesagt werden.

 

X würde gar nicht auf der Bildfläche erscheinen.

 

Alternativ (bei Ähnlichkeit der Brüder) könnte Y aussagen, er wisse nicht, ob er (Y) oder sein Bruder (X) an dem Tag das Auto gefahren hatte. Dann wird die eindeutige Identifikation extra tricky. :50:

 

Eigentlich eine ideale Situation, sowas im Sande verlaufen zu lassen. Und zu lernen, beim nächsten Mal den Finger besser dort zu lassen, wo er hingehört: am Lenkrad. :heul:

 

Das alles ist natürlich rein theoretisch und nicht auf einen konkreten Vorfall bezogen. :)

Link to post
Share on other sites
Guest Gast_fg'

Ok, vielen Dank für die Antworten. Was Pferdestehler sagt, macht absolut Sinn, das dumme ist halt nur, dass der Abnhörungsbogen schon mit der Benennung des Bruders abgeschickt worden ist. Eine gewisse Ähnlichkeit zwischen X und Y ist auch nicht abzustreiten. Ich nehme an, damit ist es zu spät, um irgendwelche verzögernden Maßnahmen anzuwenden, zur Identifikation wird es vermutlich gar nicht erst kommen.

 

Jetzt habe ich noch eine andere Frage. Wie sieht denn eine typische Strafe für ein Stinkefingervergehen aus? Wie wird sowas im Beamtendeutsch überhaupt genannt? Beleidigung vielleicht? Wie sieht das bei einem Verfahren aus? Wird der Beschuldigte gefragt, WARUM er den Mittelfinger überhaupt gezeigt hat? Wird daraufhin vielleicht sogar der Ankläger gefragt, was er dazu zu sagen hat?

 

Achja. Natürlich handelt es sich hier um Gedankenspiele theoretischer Natur, Bezugnahme auf tatsächlich Passiertes schliesst sich damit von selbst aus :nolimit:

 

Florian.

Link to post
Share on other sites
Guest NiliQB

Ich kann mir nicht vorstellen, dass X "von Amts wegen" gefragt wird, wieso er den Stinkefinger gezeigt hat. Es handelt sich hierbei meines Wissens um eine Beleidigung. Möglicherweise wird die Tatsache, dass diese in der Aufregung nach dem Vorfahrtsverstoß erfolgte, mildernd angesehen. Da wäre es aber nicht schlecht gewesen, wenn X den anderen gleich nach diesem Vorfahrtsverstoß angezeigt hätte - jetzt im Nachhinein könnte man es nämlich als bloße Schutzbehauptung ansehen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...