Ullimann 2 Posted August 28, 2018 Report Share Posted August 28, 2018 Ich habe nachdem ich 3 - 4 Mal umgezogen bin einen Bußgeldbescheid aus Holland in meinem Schriftverkehr gefunden. Die zweite Mahnung ist aus November 2010: Wie weit ist dieser Bescheid noch gültig. Soll heissen, ich muss im Februat 2019 über Amsterdam ins Ausland fliegen, somit muss ich in Schiphol durch die Paßkontrolle. Die Frage ist nun, könnte es da ein böses Erwachen geben??? Vielen Dank für die Info im voraus. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 28, 2018 Report Share Posted August 28, 2018 Das müsste mittlerweile verjährt sein, denn soweit ich es in Erinnerung habe, können niederschländische Bußgelder 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden. Hast Du Dich bei jedem Umzug in D richtig umgemeldet? Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted August 28, 2018 Report Share Posted August 28, 2018 Sind es nicht 36 Monate?Aber wäre auch ok bei den Daten. Aber:Ist das von einem Parkvergehen bei dem du keine Parkgebühren bezahlt hast?Und ist daraus ein "Dwangbevel im Namen des Königs" geworden? Dann wären es lockere 20 Jahre die der gültig ist. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.